Trennung oder Scheidung: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie und wer haftet für den Immobilienkredit?
Rechtsberatung in Scheidungsangelegenheiten
von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg
Wenn es zu einer Trennung oder Scheidung kommt, dann führt das zu vielen wichtigen Fragen, besonders wenn es eine gemeinsame Immobilie oder ein Hypothekendarlehen gibt sind. Sicherlich fragen Sie sich, was bei einem gemeinsamen Kredit trotz Scheidung geschieht und wer haftet, wenn ein Partner den Kredit nicht zahlt?
Wichtig ist, sich so schnell wie möglich rechtliche Beratung zu suchen, damit bei einer gemeinsamen Haus- oder Wohnungsfinanzierung, frühest möglich geklärt werden kann, wer für den Kredit haftet und wie die Immobilienverhältnisse geregelt werden.
Klärung des Unterhalts zu Beginn der Trennung
Zu Beginn ist die Klärung des Unterhalts besonders wichtig. Dadurch kann die Haftung für das Darlehen schnell geklärt werden und eine zügige Tilgung wird möglich gemacht. In der Praxis tritt jedoch häufig das Problem auf, dass die Bank den Ehepartner nicht aus der Haftung entlässt, weil beide Ehepartner gesamtschuldnerisch Haften. Dieser Umstand führt zu langwierigen und komplizierten Verhandlungen.
Die Bank entlässt Partner nicht automatisch aus der Haftung
Etwas, das viele nicht wissen, ist, dass nach einer Scheidung beide Ehepartner in gleichen Maßen für das Darlehen haften.
Denn die Bank entlässt nur selten einen Partner automatisch aus der Haftung und eine Übernahme des Kredits wird erschwert.
Genauer heißt das, der ausgezogene Partner bleibt weiterhin für das Darlehen verantwortlich – trotz Auszug.
Individuelle Lösungen für Ihre Situation
Sollte die Bank Sie nicht aus der Haftung entlassen wollen, weil Sie beide im Grundbuch / Kreditvertrag stehen, dann besteht immer noch die Möglichkeit, individuelle Lösungen zu finden, die Haftungsrisiken minimieren und eine faire Aufteilung der Verantwortlichkeiten gewährleisten. Wer für den Kredit schlussendlich zahlt, kann also auch intern geregelt werden, sofern beide Seiten zustimmen.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, außergerichtliche Lösungen zu finden. Dabei prüfen wir nicht nur bestehende Kreditverträge, sondern achten auch auf Vorfälligkeitsentschädigungen, die oftmals außer Acht gelassen werden. Ebenso haben wir die gesamte Vermögensteilung und mögliche Zugewinnausgleichsansprüche im Blick.
Die Vorteile außergerichtlicher Lösungen
Wir empfehlen Ihnen, eine außergerichtliche Lösung anzustreben. Sie bieten einen entscheidenden Vorteil gegenüber einem gerichtlichen Verfahren:
- sie sind kostengünstiger
- und deutlich schneller.
Eine einvernehmliche Lösung ermöglicht es, Eigentums- und Haftungsfragen schnell und verbindlich zu klären. Schlussendlich haben beide Partner so die Möglichkeit, ihre zukünftige wirtschaftliche Situation und damit auch ihre Wohnsituation besser zu planen, umzusetzen und zu finanzieren.
Wie minimiert man das Haftungsrisiko?
Damit Sie nicht weiterhin für die Immobilienkreditschulden haften müssen, selbst wenn der Ehepartner nicht mehr zahlen kann (z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit), ist eine frühzeitige rechtliche Beratung unumgänglich. Bereits nach dem Entschluss der Scheidung, also im Trennungsjahr, können außergerichtliche und rechtsverbindliche Entscheidungen und Lösungen bezüglich der Haftungsfrage getroffen werden.
Fazit:
Wenn beide Eheleute bereit sind, sich bei Fragen zur Kredithaftung sowie Bankkrediten zu einigen, dann kann hier eine außergerichtliche Lösung gefunden werden. Dabei werden Scheidungskosten aufs Minimum reduziert, die zukünftige Wohnsituation wird planbar und eine Finanzierung gelingt leichter. Diese Vereinbarung kann bereits schon nach der Trennungsentscheidung getroffen werden.
Häufige Fragen:
Wer haftet für den Kredit nach der Scheidung?
Eine Scheidung oder ein Auszug ändert nichts an der Haftung gegenüber der Bank. Das heißt, auch wenn Sie nicht mehr in der Immobilie wohnen bleiben, sind Sie bei einem gemeinsam aufgenommenen Darlehen haftbar. In einigen Fällen ist eine Umschreibung des Kredits möglich. Wir prüfen das für Sie.
Wie lässt sich das Haftungsrisiko minimieren?
Eine frühzeitige, außergerichtliche und rechtsverbindliche Vereinbarung verringert das Haftungsrisiko. Wir empfehlen, diese Vereinbarung bereits schon möglichst bald nach Beginn der Trennung und somit vor der (gerichtlichen) Scheidung zu schließen.
Wie vermeide ich langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen?
Um langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Diese sind in der Regel schneller und kostengünstiger. Unsere Kanzlei unterstützt Sie, eine zügige und faire Einigung zu erzielen, mit der Sie später auf der sicheren Seite stehen.
Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg – Rechtsanwalt Wolfgang Pasch