Rechtsanwalt Pasch – Ihr Experte für Scheidungen
Sie stehen für uns im Mittelpunkt
Trennung und Scheidung sind einschneidende Lebensereignisse – wir begleiten Sie mit juristischer Fachkompetenz und gehen individuell auf Ihre persönliche Situation ein. Mit über 20 Jahren Erfahrung im Familienrecht stehen wir Ihnen in Nürnberg und bundesweit zur Seite.
Unser Ziel: Individuelle, faire und nachhaltige Lösungen, die Zufriedenheit und Vertrauen
schaffen. Wir setzen alles daran, einvernehmliche außergerichtliche Einigungen zu erzielen, um Belastungen zu minimieren, wir vertreten Ihre Interessen aber auch konsequent in Ihrem Sinn vor Gericht.

IHR FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT
Rechtsanwalt W. Pasch
Ihr Anwalt für Trennung, Scheidung und
Erbrecht. Rechtliche Beratung und
Vertretung in Nürnberg und bundesweit
Unser Erstberatungsangebot
Sympathie, Vertrauen und Fachwissen sind die Basis jeder erfolgreichen Zusammenarbeit
Wenn unser Ansatz Sie anspricht, vereinbaren Sie einfach eine Erstberatung – schnell, flexibel und unkompliziert. Wir sind für Sie da.
Wie können wir Sie als Ihr Anwalt für Scheidung in Nürnberg unterstützen?
- Einvernehmliche Scheidung – Eine einvernehmliche Scheidung bietet eine kostengünstige und zeitsparende Lösung für beide Parteien.
- Streitige Scheidung – Wir setzten uns für Sie ein und vertreten Ihre Interessen.
- Sorgerecht & Umgangsrecht – Individuelle Regelungen zum Wohl Ihrer Kinder.
- Unterhalt & Zugewinnausgleich – Wie klären all Ihre finanziellen Fragen und machen eine faire Lösung möglich.
- Staatliche Hilfen: Unterstützung bei der Kostenübernahme von Scheidungskosten und
anderen finanziellen Hilfen
Gemeinsam finde wir eine Lösung – professionell, verständlich und zielorientiert
In welcher Sache dürfen wir Sie anwaltlich begleiten?
Wie läuft eine Scheidung ab?
- Erstberatung – Bei der Erstberatung analysieren wir Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen mögliche Wege auf. Anschließend entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns das Mandat erteilen.
- Scheidungsantrag – Wir reichen für Sie den Scheidungsantrag ein.
- Verfahren und Verhandlung – Sofern nötig, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht.
- Scheidungsbeschluss – am Ende des gerichtlichen Verfahrens erhalten Sie einen schriftlichen und rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.
Haben Sie noch weitere Fragen zur Scheidung? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Erstberatungstermin bei Rechtsanwalt Herrn Pasch in Nürnberg unter der Nummer 0911 / 990 993 22
Rufen Sie bequem an.
Wir beraten Sie auch telefonisch für 79,00 €*
Tel. 0911 / 990 993 22
Mo-Fr 8-19h Sa 8-14h
*Die Erstberatung ist kostenlos, wenn Sie uns das Mandat erteilen
Rufen Sie bequem an.
Wir beraten Sie auch telefonisch für 79,00 €*
z. B. für Fragen zu Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Wohnsituation, Scheidung, Konfliktsituationen oder was Sie bei einer Trennung wissen müssen.
Tel. 0911 / 990 993 22
Die Erstberatung ist kostenlos, wenn Sie uns das Mandat erteilen oder einen Beratungshilfeschein uns vorlegen
Montag – Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
Samstag: 8:00 – 14:00 Uhr
Ganzheitliche Lösungen für Ihre Zukunft
Wir begleiten Sie verständnisvoll durch Ihre Trennung – von Unterhalt über Sorgerecht bis zur Vermögensaufteilung. Unser Ziel: klare, einvernehmliche Lösungen, die Ihnen und Ihrer Familie langfristig Sicherheit und Klarheit bieten.
Verlässlich an Ihrer Seite in schwierigen Zeiten
In Trennung oder Scheidung sind wir verlässlich an Ihrer Seite. Mit viel Erfahrung, Einfühlungsvermögen und klarer rechtlicher Beratung helfen wir Ihnen, die besten Lösungen für Ihre Zukunft zu finden.
Ihre persönliche Situation steht bei uns im Mittelpunkt
Wie betrachten es als unser Anliegen, in Ihrem neuen Lebensabschnitt tragfähige und dauerhafte Lösungen zu schaffen. Unsere Priorität ist es, einvernehmliche Regelungen, oft auch außerhalb des Gerichts, zu erreichen und Ihr zukünftiges wohlergehen und das Ihrer Kinder zu garantieren. Wir legen großen Wert darauf, individuelle Lösungen, die auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind zu gestalten.
Schnelle und kurzfristige Terminvergabe
In den meisten Fällen erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden, oft sogar noch am selben Tag, einen Termin. Unser Büro befindet sich zentral in Nürnberg und ist leicht erreichbar.
Terminvereinbarung: Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr unter 0911 / 990 993 22.
Geldsorgen bei der Scheidung? So übernimmt der Staat Ihre Anwalts und
Gerichtskosten!
Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung Ihre rechtliche Unterstützung.
Durch eine Scheidung entstehen bedeutende Veränderungen, sei es emotional oder finanziell.
Es kommt zu hohen anfallenden Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren, die für Betroffene eine erhebliche finanzielle Hürde darstellen. Doch es gibt eine gesetzliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeit:
Die Verfahrenskostenhilfe
Bei Verfahrenskostenhilfe hängt die Bewilligung von mehreren Faktoren ab.
Dazu gehören:
- Ihr Einkommen und Vermögen
- Ihre relevanten Ausgaben
- Unterhaltspflichten
- Die Erfolgschancen Ihrer rechtlichen Angelegenheit
- Die Notwendigkeit einer gerichtlichen Klärung
Unser Einschätzung nach können ungefähr zwei Drittel der Betroffenen Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen. Im Rahmen einer Erstberatung prüfen wir automatisch, wie Ihre Chancen auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe stehen.
Die meisten Menschen wissen nicht, dass es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, dass der Staat die Kosten einer Scheidung übernimmt. Um diese Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, dürfen bestimmte Einkommensfreigrenzen nicht überschritten werden. Diese sind nicht starr, sondern richten sich im Einzelfall nach dem tatsächlichen Einkommen und absetzbaren Ausgaben. So können z. B. bei einem Nettoeinkommen von 3000 € und hohen finanziellen Belastungen die Voraussetzungen erfüllt sein.
Für folgende Punkte können Sie unter anderem Verfahrenskostenhilfe beantragen:
• Klärung der Unterhaltsansprüche nach der Trennung
• Regelung des Umgangsrechts mit Ihren Kindern
• Festlegung der Wohnsituation
• Durchführung der Scheidung
• Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
Unser erfahrener Anwalt für Familienrecht in Nürnberg kann im Rahmen einer Erstberatung prüfen, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben.
Durch die Verfahrenskostenhilfe ist es einkommensschwächeren Personen möglich, ihre Rechte vor Gericht vertreten zu lassen, ohne sich finanzielle Sorgen machen zu müssen. Unser spezialisierter Scheidungsanwalt in Nürnberg unterstützt Sie bei der Antragstellung und stellt sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und Angaben für die Verfahrenskostenhilfe beibringen.
Bei Verfahrenskostenhilfe hängt die Bewilligung von mehreren Faktoren ab.
Dazu gehören:
- Ihr Einkommen und Vermögen
- Ihre relevanten Ausgaben
- Unterhaltspflichten
- Die Erfolgschancen Ihrer rechtlichen Angelegenheit
- Die Notwendigkeit einer gerichtlichen Klärung
Unser Einschätzung nach können ungefähr zwei Drittel der Betroffenen Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen. Im Rahmen einer Erstberatung prüfen wir automatisch, wie Ihre Chancen auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe stehen.
Um einen Antrag zu stellen, braucht es eine präzise und vollständige Darlegung der finanziellen Verhältnisse und eine juristisch fundierte Begründung für das Gerichtsverfahren. Bei Fehlern oder unvollständigen Angaben wird der Antrag abgelehnt.
Deswegen sollten Sie sich frühehestmöglich an unseren Rechtsanwalt Herrn Pasch in Nürnberg wenden, der eine fehlerfreie Antragstellung gewährleistet.
Wenn Ihr Antrag auf Verfahrenskostenhilfe abgelehnt wird, dann bieten wir Ihnen eine zinslose Ratenzahlung an. Anhand Ihrer finanziellen Mittel berechnen wir, wie viel Sie monatlich leisten können.
Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe muss so früh wie möglich eingereicht werden, was schnelles Handeln essenziell macht. Verzögerungen können zu finanziellen Nachteilen führen. Kontaktieren Sie frühzeitig Herrn Pasch, unseren Rechtsanwalt in Nürnberg, um Ihren Antrag fristgerecht und ordnungsgemäß zu stellen.
Thomas und Sabine wollen sich scheiden lassen. Thomas verdient 2.000 € netto und hat hohe monatliche Fixkosten, wodurch er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe erfüllt.
Sabine arbeitet halbtags und verdient 1.100 € netto und zahlt hiervon 500,00 € Miete. Sabine kann auch Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Fazit – Nutzen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten
Lassen Sie sich nicht von Ihren finanziellen Sorgen beeinträchtigen. Verfahrenskostenhilfe unterstützt Sie in finanziellen Notlagen für gerichtliche Verfahren, wodurch Sie Ihre Scheidung allumfassend vom Staat finanziert bekommen.
Unser erfahrener Rechtsanwalt Herr Pasch unterstützt und berät Sie allumfassend. Bereits in der Erstberatung prüfen wir für Sie, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben. Wir setzen uns für Ihre Bedürfnisse ein, unabhängig von Ihrer finanziellen Situation.
Sie erhalten In einer Erstberatung wertvolle Informationen und eine Checkliste zu Themen wie Trennung, Ehescheidung und Unterhaltsansprüchen.
Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Erstberatungstermin in Nürnberg unter der Nummer 0911 / 990 993 22
Welche Unterlagen brauche ich für die Scheidung? – Jetzt Checkliste downloaden!
Um Ihre Scheidung in Nürnberg so reibungslos wie möglich zu vollziehen, hilft Ihnen unsere kostenlose Checkliste. Dort haben Sie auf einem Blick eine Übersicht zu den wichtigsten Unterlagen.
Hier Checkliste kostenlos downloaden:
Frühzeitig reagieren: So vermeiden Sie finanzielle Einbußen bei Trennung
Beratung beim Unterhalt – Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg klärt auf
Der Unterhalt spielt besonders eine große Rolle bei der Scheidung, sei es Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt. Eine frühzeitige Klärung ist dabei essenziell.
Warum eine frühzeitige Unterhaltsregelung entscheidend ist
Nach einer Trennung ist es wichtig, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Trennungsunterhalt steht Ihnen oft sofort zu. Aber nur, wenn Sie ihn rechtzeitig beantragen. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich. Deshalb sollten Sie frühzeitig einen Antrag stellen. Wir stehen Ihnen in Nürnberg zur Seite.
FAQ / Häufig gestellte Fragen:
Die Unterhaltsberechnung sollte so früh wie möglich durchgeführt werden. Dies soll sicherstellten, dass keine Fristen verstreichen und Unterhaltszahlungen so früh wie möglich geltend gemacht werden können. Wenn der Trennungsunterhalt nicht in Anspruch genommen wird, kann dieser rückwirkend nicht mehr geltend gemacht werden. Lassen Sie sich von unserem Rechtsanwalt Herrn Pasch in Nürnberg beraten.
Beide Elternteile tragen die Verantwortung für das gemeinsame Kind. Dies gilt auch im Trennungsfall. Erst bei der räumlichen Trennung der Eltern besteht Kindesunterhaltsanspruch. Der Elternteil, welcher das Kind täglich betreut und versorgt, erfüllt so seine Unterhaltspflicht.
Der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, erfüllt seine Unterhaltspflicht, indem er das Kind finanziell unterstützt. Dadurch wird die finanzielle Absicherung des Kindes bereits vor der Scheidung gewährleistet.
Jedes Jahr stehen Tausende von Menschen vor einer Scheidung. Sich frühzeitig zu informieren und Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen, ist hierbei essenziell. Es gibt unzählige Fälle, in denen Unwissenheit zu vermeidbaren finanziellen Kosten und Nachteilen führt. Praktische Beispiele finden Sie hier zum Thema: Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt. Schon ab Tag eins kann ein Leistungsanspruch bestehen.
Sicherheit durch fundierte anwaltliche Beratung
Durch eine Scheidung können finanzielle Sorgen entstehen. Holen Sie sich bei unserem Rechtsanwalt Herrn Pasch rechtliche Unterstützung für Sicherheit und Klarheit.
Jetzt Erstberatung in Nürnberg vereinbaren unter der Nummer 0911 / 990 993 22
Durch kontinuierliche Spezialisierungen sowie Weiterbildungen sorge ich stets für höchste
Qualitätsstandards und stehe Ihnen allumfassend und kompetent beiseite.
Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Mit einer Scheidung gehen viele rechtliche und finanzielle Fragen einher. Damit Sie mehr Klarheit erhalten, haben wir die wichtigsten Themen zusammengefasst. Rechtsanwalt Pasch unterstützt Sie in Nürnberg, eine faire und rechtssichere Lösung zu finden. Vereinbaren Sie frühzeitig eine kostengünstige Erstberatung unter ….
Damit eine Scheidung erfolgen kann, muss die Ehe vom Gericht als gescheitert angesehen werden. Hierfür ist ein Trennungsjahr erforderlich, in dem Sie getrennt leben. Bei besonderen Härtefällen, wie Gewalt, ist eine sofortige Scheidung möglich. Für die Scheidung muss ein Scheidungsantrag beim Familiengericht von einer anwaltlichen Vertretung eingereicht werden.
Bei gemeinsamen Kindern oder Vermögen sollten Unterhalts- und Sorgerechtsfragen so frühzeitig wie möglich geklärt werden. Bei einer einvernehmlichen Trennung ist eine Scheidungsfolgevereinbarung möglich, bei der es eine außergerichtliche Lösung gibt. Unser erfahrener Anwalt Pasch in Nürnberg begleitet Sie einfühlsam und kompetent durch den gesamten Prozess und entwickelt individuelle Lösungen für Ihre Situation.
Hierfür müssen Sie durch Ihren Rechtsanwalt bei Ablauf des Trennungsjahres einen Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Familiengericht einreichen. Da der Scheidungsantrag von einem Anwalt gestellt werden muss, ist eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung lassen sich Kosten und Zeit sparen, da nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragen muss. Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung sind, dass sich beide über alle Folgen der Scheidung einig sind.
Bei Unklarheiten und Streitigkeiten empfiehlt es sich, einen eigenen Anwalt zu beauftragen. Wir bieten Ihnen Unterstützung bei einer Scheidung in Nürnberg und stehen Ihnen kompetent zur Seite. Vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0911 / 990 993 22 einen kostengünstigen und unverbindlichen Erstberatungstermin.
Hier ist der überarbeitete Text mit den Ergänzungen „Rechtsanwalt“ und „Scheidung“ an passenden Stellen:
In der Regel muss das Ehepaar zwölf Monate getrennt gelebt haben, bevor es geschieden werden kann – dies ist gesetzlich vorgeschrieben. In dem Trennungsjahr müssen die Eheleute räumlich und wirtschaftlich getrennt leben. Das Trennungsjahr soll sicherstellen, dass die Ehe endgültig gescheitert ist und dass man sich prüfen kann, ob man tatsächlich die Scheidung will. Bei sehr wenigen Härtefällen kann das Familiengericht auf das Trennungsjahr verzichten.
Die Trennung beginnt, sobald ein Ehegatte auszieht oder das Ehepaar in einer Wohnung getrennt lebt (in dem letzteren Fall sind aber strenge Anforderungen an die Trennung zu beachten). Auch muss die Trennung dem anderen Ehegatten mitgeteilt werden. Es empfiehlt sich bei einer Trennung, so früh wie möglich zumindest Fragen zum Trennungsunterhalt zu klären – idealerweise mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Scheidung. Vereinbaren Sie telefonisch unter der Nummer 0911 990 993 22 ein kostengünstiges Erstberatungsgespräch mit unserem Rechtsanwalt, um frühestmöglich Klarheit in Ihrer Scheidungssituation zu schaffen.
Bei einem Scheidungsverfahren wird zu Beginn, also mit Ablauf des Trennungsjahres ein Antrag beim Familiengericht von Ihrem Anwalt gestellt. Nachdem die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere der Versorgungsausgleich berechnet ist, und keine sonstigen Streitigkeiten bei Gericht geführt werden, setzt das Gericht einen Termin an. Bei Einigkeit über Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung verläuft das Verfahren meist zügig.
Dadurch sind bei einer einvernehmlichen Scheidung die Scheidungskosten erheblich niedriger. Sollten strittige Fragen auftauchen, verlängert sich das Verfahren und die Kosten steigen. Unser erfahrener Rechtsanwalt Herr Pasch hilft Ihnen dabei, eine einvernehmliche und schnelle Lösung zu finden.
Ja, als Antragsteller / Antragstellerin brauchen Sie für eine Scheidung einen Anwalt, da nur ein Anwalt den Scheidungsantrag bei dem Familiengericht einreichen kann. Sollten beide Ehepartner mit der Scheidung einverstanden sein, muss sich der andere Ehegatte, der Antragsgegner oder Antragsgegnerin keinen eigenen Rechtsanwalt nehmen.
Wenn es jedoch zu strittigen Fragen unter den Eheleuten kommt, empfiehlt es sich, dass jeder eine eigene anwaltliche Vertretung hat. Bei einer Scheidung sorgt unser erfahrener Anwalt Herr Pasch für eine rechtssichere und faire Lösung. Rechtsanwalt Pasch in Nürnberg nimmt sich Ihrer Anliegen an und steht Ihnen bei Fragen beiseite.
Für eine Scheidung brauchen Sie Ihre Heiratsurkunde, manchmal noch die Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern. Zum Gerichtstermin müssen Sie noch Ihren Pass oder Ausweis mitbringen. Darüber hinaus will das Gericht nur Angaben über Einkommen und Vermögen, Belege hierzu sind nicht erforderlich. Wenn bereits Vereinbarungen zu Sorgerecht oder Unterhalt vorhanden sind, können diese ebenfalls vorgelegt werden.
Die notwendigen Dokumente, die für die Scheidung gebraucht werden, können je nach individueller Situation variieren; ist z. B. ein notarieller Ehevertrag vorliegen, kann dieser auch von Bedeutung sein. Bei unserem erfahrenen Rechtsanwalt Herrn Pasch in Nürnberg bekommen Sie eine kompetente Begleitung durch das gesamte Scheidungsverfahren.
Der Unterhalt für Kinder und Ehegatten wird nach gesetzlichen Vorgaben berechnet. Die Berechnung des Kindesunterhaltes wird anhand der Düsseldorfer Tabelle ermittelt, die sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils richtet. Mit der Trennung kann der Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt) gefordert werden, abhängig von Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit, das bei beiden Ehegatten vorhandene Einkommen muss festgestellt werden, auch gewisse Ausgaben können das unterhaltsrelevante Einkommen reduzieren.
Entweder wird der Unterhalt nach fachkundiger Berechnung freiwillig gezahlt oder dieser muss bei Gericht eingeklagt werden. Es empfiehlt sich, direkt zu Beginn der Trennung die Höhe des Trennungsunterhaltes zu klären. Eine Erstberatung bei unserem Rechtsanwalt Herrn Pasch in Nürnberg gibt Ihnen eine erste Orientierung und hilft, Ihre Ansprüche frühzeitig abzusichern.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt meistens ein Rechtsanwalt, so dass man sich die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt spart. Die Kosten errechnen sich aus Einkommen und Vermögen der Ehepartner. Da dies bei allen Paaren unterschiedlich ist, kann hier keine klare allgemeine Antwort gegeben werden. Rechtsanwalt Pasch errechnet Ihre individuellen Scheidungskosten im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung.
Um die Kosten noch weiter zu senken, kann bei einer einvernehmlichen Scheidung eine Scheidungsfolgevereinbarung getroffen werden, bei der eine außergerichtliche Lösung gefunden wird. Unser Rechtsanwalt Herr Pasch steht Ihnen bei der Beratung zur Scheidung in Nürnberg zur Seite.
Vergleich einvernehmliche vs. streitige Scheidung
Kriterium | Einvernehmliche Scheidung | Streitige Scheidung |
Dauer | 4-6 Monate | 1-2 Jahre oder länger |
Kosten | Ab ca. 1.500 € (abhängig vom Einkommen und Streitwert) | Deutlich höher |
Gerichtstermin | Nur 1 kurzer Termin | Mehrere Termine möglich |
Hinweis
Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden Zeit, Kosten und Nerven gespart. Sollten jedoch Uneinigkeiten und Streitigkeiten bestehen, ist eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich. Lassen Sie sich so früh wie möglich von unserem Rechtsanwalt für Scheidung beraten, damit wir die beste Lösung für Ihre Situation finden.
Die Dauer einer Scheidung ist abhängig von mehreren Faktoren. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann das gerichtliche Scheidungsverfahren nur ca. 2 Monate dauern, wenn keine Rentenberechnung durchgeführt wird, mit Rentenberechnung liegt die Dauer bei ca. 9 Monaten. Wenn es zu vielen Streitigkeiten kommen sollte, dann kann sich das Verfahren erheblich auf Jahre hinaus verzögern. In Nürnberg steht Ihnen unser erfahrener Anwalt Herr Pasch mit umfassender Expertise zur Seite. Durch individuelle Beratung lassen sich viele Streitpunkte frühzeitig klären, damit Ihre Scheidung möglichst reibungslos und somit schnell vonstatten läuft. Lassen Sie sich frühzeitig bei unserer unverbindlichen Erstberatung informieren.
Die Kosten bei einer Scheidung setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zusammen. Dabei übernimmt jeder Ehepartner die Kosten seines eigenen Scheidungsanwalts. Die anfallenden Gerichtskosten werden gerecht auf beide Partner verteilt. Zu Beginn der Scheidung muss jedoch der Partner zunächst die Gerichtskosten übernehmen, der den Scheidungsantrag gestellt hat. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Kosten gespart werden, da die Eheleute in diesem Fall nur einen Anwalt benötigen. Es ist auch möglich, die Kosten durch zinslose Ratenzahlungen zu begleichen. Zudem kann, unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Lassen Sie sich von dem erfahrenen Rechtsanwalt Pasch bei einer unverbindlichen Erstberatung unterstützen. Vereinbaren Sie noch heute einen Erstberatungstermin in Nürnberg unter der Nummer 0911 990 993 22
Bei finanziellen Schwierigkeiten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe beantragen, sodass der Staat die Scheidungskosten übernimmt. Auch bei einem Netto-Einkommen von z. B. ca. 3.000.-€ und hohen finanziellen Verpflichtungen ist dies möglich.
Ungefähr zwei Drittel der Scheidungsbetroffenen erhalten Verfahrenskostenhilfe
Im Rahmen einer Erstberatung in Nürnberg prüft Fachanwalt Pasch, ob Sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Unter der Nummer …. können Sie eine unverbindliche Erstberatung vereinbaren. Mit einem Beratungshilfeschein ist dies kostenlos. Mehr Infos hier:
Schnell, einfach & bequem – Ihre Online-Scheidung
Als Alternative zu einem persönlichen Gespräch in Nürnberg können Sie auch eine Online-Scheidung durchführen. Dadurch sparen Sie Zeit, Geld und Nerven. Sie müssen lediglich zum Scheidungstermin bei Gericht erscheinen.
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Ja, wenn Sie den Scheidungsantrag stellen, brauchen Sie zwingend einen Anwalt, da nur dieser den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen kann. Der andere Ehegatte muss keinen Rechtsanwalt beauftragen, wenn er der Scheidung zustimmt und es keine Streitigkeiten bei Gericht gibt. Eine anwaltliche Beratung bietet Ihnen in jedem Fall Unterstützung bei einer Scheidung.Wir stehen Ihnen in Nürnberg durch eine umfassende Beratung zur Seite und begleiten Sie zuverlässig durch das Verfahren. Falls Sie sich keinen Anwalt leisten können und sich um die Kosten für einen Scheidungsanwalt in Nürnberg sorgen, ist es möglich, staatliche Unterstützung zu erhalten. Wie empfehlen Ihnen, sich so früh wie möglich beraten zu lassen, damit Sie eine reibungslose Scheidung erlangen.
Vermögen und Eigentum wird nach dem Prinzip des Zugewinnausgleiches aufgeteilt, sofern kein Ehevertrag vorliegt. Bei dem Zugewinnausgleich wird das während der Ehe erworbene Vermögen hälftig zwischen den beiden Partnern aufgeteilt. Persönliche Schenkungen und Erbschaften bleiben unberührt. Durch eine einvernehmliche Scheidung können Kosten, sowie langwierige Verfahren vermieden werden. Rechtsanwalt Pasch analysiert Ihre individuelle Situation.
Auch nach einer Scheidung bleiben gemeinsame Schulden bestehen. Für gemeinsam aufgenommene Schulden haften beide Ehepartner. Gemeinsame Schulden können beispielsweise für Immobilien oder Verbraucherkredite aufgenommen worden sein. Der ausschlaggebende Punkt ist, wer den Vertrag unterzeichnet hat und ob eine gesamtschuldnerische Haftung besteht.
Damit finanzielle Risiken vermieden werden können, kann eine individuelle Regelung in der Scheidungsfolgevereinbarung getroffen werden. Um Ihre Situation sorgfältig zu prüfen, steht der erfahrene Rechtsanwalt Pasch Ihnen bei einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch beiseite.
Bei einer Scheidung wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Partner hälftig aufgeteilt werden. Jeder Ehepartner erhält eine eigenständige Altersvorsorge, bei der das Familiengericht zuvor die Ansprüche berechnet und Unterschiede ausgleicht.
Bei der Berechnung werden gesetzliche, betriebliche und private Rentenansprüche berücksichtigt. Es wird empfohlen, die Rentenansprüche frühstmöglich zu klären, damit Unsicherheiten vermieden werden können und lange Bearbeitungszeiten. Hierbei steht Ihnen Fachanwalt Pasch bei Fragen und Unsicherheiten zur Seite.
Damit eine Scheidung bei Gericht beantragt werden kann, müssen die Ehepartner zuvor mindestens ein Jahr getrennt leben. Ohne dieses Trennungsjahr ist eine Scheidung nicht möglich.
Nur bei sehr wenigen besonderen Härtefällen ist es möglich, dass die Partner bereits vor dem Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden.
Problematisch kann es werden, wenn ein Ehegatte das Trennungsjahr bestreitet. Sollte es dazu kommen, muss der Partner, der die Scheidung eingereicht hat, einen Nachweis für das Trennungsjahr erbringen. Gene begleiten wir Sie ab Beginne Ihrer Trennung und dokumentieren das Trennungsjahr, z. B. können wir Ihren Ehepartner anschreiben und den Trennungsbeginn so festhalten
Bei dem Scheidungstermin werden beide Ehegatten vom Gericht zum Trennungszeitpunkt und zum Scheitern der Ehe befragt. Wenn es bei dem Scheidungstermin zu Unstimmigkeiten kommen sollte, dann kann die Scheidung unerwartet scheitern.
Warum Sie uns wählen sollten:
- Fachliche Kompetenzen: Unsere Kanzlei in Nürnberg verfügt über jahrzehntelange spezialisierte Erfahrung im Bereich Scheidungen. Fachanwalt Pasch setzt sich engagiert für Sie ein, stetige fachliche Weiterbildung garantiert hohe juristische Qualität.
- Individuelle Betreuung: Wir analysieren Ihre persönliche Situation genau und bieten eine individuell auf Sie zugeschnittene Lösung.
- Klarheit und Transparenz: Rechtsanwalt Herr Pasch begleitet Sie mit viel persönlichem Engagement sowie juristischer und praktischer Erfahrung.
- Empathie und Engagement: Durch eine Scheidung entstehen nicht nur juristische Hürden, sondern auch emotionale Herausforderungen. Unser Rechtsanwalt Herrn Pasch begleitet Sie mit viel Einfühlungsvermögen und lässt Sie sich wohlfühlen.
- Erreichbarkeit und Information: Fachanwalt Pasch ist für Sie stets gut erreichbar und informiert Sie schnell über neue Ereignisse Ihres Falles.
Unverbindliche Erstberatung – Wir sind für Sie da
Nutzen Sie unsere unverbindliche Erstberatung, die bei Mandatserteilung für Ihre Scheidung kostenfrei ist. Bereits dabei prüfen wir Ihren Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe und ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Nürnberger Kanzlei bei Rechtsanwalt Pasch unter der Nummer 0911 990 993 22 oder über unser Online-Terminformular.