Kategorie: Allgemein

  • Einvernehmliche Scheidung Nürnberg


    Einvernehmliche Scheidung in Nürnberg: schnell & fair zum Abschluss

    Eine einvernehmliche Scheidung in Nürnberg ist für viele Paare der pragmatischste Weg, eine Ehe geordnet zu beenden – ohne unnötige Eskalation und mit klaren, planbaren Schritten. Gerade wenn Sie sich darüber einig sind, dass die Ehe beendet werden soll, stellt sich weniger die Frage „ob“, sondern „wie“: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, welche Unterlagen braucht es, und welche Vereinbarungen sollten vorab geklärt werden, damit das Verfahren nicht doch streitig wird? Sind beide Seiten auch zu einem gewissen Nachgeben bereit?


    In diesem Beitrag erfahren Sie verständlich, wann eine Scheidung in Nürnberg tatsächlich als „einvernehmlich“ gilt, wie das Trennungsjahr in der Praxis wirkt und welche Punkte typischerweise vor dem Termin sinnvoll geordnet werden. Kurz gesagt: Einvernehmlich ist eine Scheidung vor allem dann, wenn beide Seiten die Scheidung wollen und die wichtigsten Themen strukturiert geregelt sind – oder sich ohne Streit regeln lassen.

    Voraussetzungen (wann wirklich „einvernehmlich“?)

    Eine Scheidung ist dann einvernehmlich, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen oder der andere Ehepartner dieser zumindest zustimmt. Auch bei Gericht stellt dann nur einer den Antrag, der andere stimmt zu (kein „Rosenkrieg“ über die Scheidung selbst).


    Gerade bei kinderlosen kurzen Ehen, bei denen beide Ehegatte stets berufstätig waren, werden häufig keine gegenseitigen Ansprüche gestellt, so dass das gerichtliche Verfahren nur auf einige zu klärende Punkte beschränkt ist. Häufig wird dann auch auf die Durchführung der Rententeilung verzichtet.


    Aber auch in anderen Fällen ist eine einvernehmliche Scheidung möglich. Hier kann die Zeit des Trennungsjahres genutzt werden, alle anstehen Punkte, wie z. B. Aufenthalt der Kinder, Unterhalt, Vermögensaufteilung verbindlich zu regeln, so dass das spätere gerichtliche Scheidungsverfahren schnell und ohne Streitigkeiten durchgeführt werden kann; häufig muss das Gericht dann nur die Rententeilung berechnen.


    Einvernehmlich heißt nicht unbedingt, dass bei Beginn des gerichtlichen Scheidungsverfahrens „alles schon unterschrieben“ sein muss, sondern dass z. B. keine streitigen Folgesachen an das Gericht herangetragen werden, die das Gerichtsverfahren eskalieren lassen und erheblich zeitlich verzögern würden.

    Welche Punkte man vorab regeln sollte

    Um so mehr Differenzen Sie kurzzeitig nach Beginn der Trennung mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht lösen können, um so besser ist es für Sie. Dies erspart häufig Ungewissheit, Ängste, Aufregungen und Geld. Allerdings ist es häufig auch so, dass nicht für jedes Problem sofort eine Lösung gefunden werden kann. Man muss sich erst (emotional) an die neue Situation gewöhnen, bevor Differenzen vernünftig geklärt werden können. Aber bis zum Beginn des gerichtlichen Scheidungsverfahrens, also mit Ablauf des Trennungsjahres kann alles geregelt sein.

    • Kinder: hier sind der Umgang / Ferien / Feiertage, Alltag (Abholen/Bringen), Informationswege pragmatisch und möglichst schriftlich festhalten. Ein einvernehmlicher Umgang der Eltern untereinander mach die Trennung und damit das weitere Leben für die Kinder einfacher. Z. B. kann die App „Getrennt-Gemeinsam“ umfassend informiert und sich ausgetauscht werden
    • Unterhalt: Kindesunterhalt und ggf. Trennungs-/nachehelicher Unterhalt sollten frühzeitig geklärt werden. Denn so erhalten beide Ehegatten Planungssicherheit, wie sie ihr künftiges Leben finanziell gestalten und was sie sich leisten können. Dies schafft sehr viel Ruhe.
    • Wohnung/Hausrat: Die Frage, wer in der bisherigen Wohnung (vorerst) bleibt, ist stets von Bedeutung. Wer braucht die Wohnung dringender für sich (und die Kinder)? Wer kann sich einfacher eine neue Wohnung suchen und bezahlen? Wer zahlt welche laufenden Kosten? Die räumliche Trennung ist Sinn der Scheidung und führt zur Entspannung der Situation (wenn man sich nicht mehr ständig sehen muss). Allerdings gibt es bei dem heutigen Wohnungsmarkt oft Probleme, eine angemessene und bezahlbaren Wohnung zu finden. Auch hier vermeiden Übergangsregeln Streit.
    • Ein wichtiger Bestandteil des Auseinandergehens ist die Aufteilung von Vermögen und Schulden. Es ist eine Bestandsaufnahme zu Konten, Krediten, gemeinsame Verbindlichkeiten etc. zu erstellen, dem sogenannten Anfangs-, Trennungs- und Endvermögen, um so eine Basis für eine gerechte Aufteilung zu schaffen.
    • Dies gilt auch bei Vorhandensein einer gemeinsamen Immobilie: Hier sind die weitere Nutzung (bis zur Scheidung und danach) zu regeln, auch die weitere Finanzierung, ein möglicher Verkauf oder die Übernahme durch einen Ehegatten allein sind zu besprechen – hier lohnt sich oft persönliche anwaltliche Beratung.
    • Wenn alle Probleme besprochen und geklärt sind, wird das Ergebnis in einer Scheidungsfolgenvereinbarung rechtsverbindlich (gegebenenfalls notariell) festgehalten. Alle mit einer Trennung / Scheidung einhergehenden Probleme, wie z. B. Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Ehewohnung etc. sind hierin verbindlich und dauerhaft geregelt

    Ablauf + typische Dauer

    Mit Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag durch Ihren Scheidungsanwalt bei Gericht gestellt werden, Das Gericht führt sodann den Versorgungsausgleich (Rententeilung) durch und klärt alle sonstigen Probleme. Je nach Umfang der Streitigkeiten dauert das Verfahren nur ca. 6 Monate – oder auch Jahre.

    Die Kosten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, dieser orientiert sich aus Einkommen und Vermögen orientiert; auch der Versorgungsausgleich hat zusätzlich eigenen Wertanteil, ebenso die Anzahl und Umfang der weiteren Streitigkeiten.
    Eine einvernehmliche Scheidung spart hier Geld und Zeit, weil weniger Anträge/Streitpunkte im Verfahren behandelt werden müssen.

    • Spartipp 1 (wichtig): Unterlagen vollständig → weniger Rückfragen → weniger Verzögerungen.
    • Spartipp 2: Folgesachen außergerichtlich klären, wenn sie das Scheidungsverfahren unnötig aufblähen.
    • Spartipp 3: Klare Eckpunkte schriftlich fixieren (z. B. Wohnung/Unterhalt/Umgang) – dies verhindert spätere Eskalation.
    • Spartipp 4: Digitale Kommunikation, wenn geeignet (E-Mail/Telefon/Video), um Wege/Zeiten zu reduzieren.
    • Spartipp 5: „Wir geben nach“ – Manchmal kann ein gewisses Nachgeben, das aber von beiden Seiten kommen muss, viel an teuren Streitpunkten und Kosten vermeiden

    Wir geben Ihnen im Rahmen eines Erstberatungstermin und nach Sichtung Ihrer Unterlagen und Eckdaten rasch eine realistische Einordnung ihrer persönlichen Situation und Rechte.

    FAQ: Reicht ein Anwalt? Was muss schriftlich geregelt sein?

    Reicht ein Anwalt?

    Für die Stellung des Scheidungsantrag ist anwaltliche Vertretung erforderlich; soweit es sonst keine Streitigkeiten gibt, muss der andere Ehegatte keinen eigenen Anwalt beauftragen, so dass Kosten eingespart und auch geteilt werden können.

    Was muss schriftlich geregelt sein?

    Sinnvoll ist es, das Trennungsdatum, Eckpunkte zu Kindern (Umgang), Übergangsregeln zur Wohnung/Kosten, ggf. auch Regelungen zu Unterhalt und Schulden schriftlich festzuhalten.

    Wie können Sie mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung klare Regelungen nach der Trennung treffen?

    Wir unterstützen Sie dabei, eine umfassende Scheidungsfolgenvereinbarung zu erstellen, die Ihnen Sicherheit und Klarheit gibt. 

  • Internationales Familienrecht

    Internationales Familienrecht: Eine ganzheitliche Perspektive

    In einer zunehmend globalisierten Welt, in der Menschen über nationale Grenzen hinweg heiraten und leben, gewinnt das Internationale Familienrecht eine immer größere Bedeutung. Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit den rechtlichen Fragen und Herausforderungen, die sich aus internationalen Beziehungen ergeben können. Von internationalen Eheschließungen und Scheidungen bis hin zu Fragen des Sorgerechts, des Unterhalts und der Vermögensaufteilung bietet das Internationale Familienrecht einen rechtlichen Rahmen, um die Rechte und Interessen aller beteiligten Parteien zu schützen.

    Unsere Mandanten stammen aus einer Vielzahl von Ländern, darunter Frankreich, die Schweiz, die Türkei, England, Spanien, Italien, Polen, Tschechien, die Ukraine und die GUS-Staaten. Als renommierter Experte auf dem Gebiet des Internationalen Familienrechts steht Ihnen Wolfgang Pasch, Rechtsanwalt für Familienrecht, zur Seite. Rechtsanwalt Pasch berät die Mandanten nicht nur kompetent, sondern hilft Ihnen auch bei der Bewältigung ihrer rechtlichen Angelegenheiten.

    Internationales Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder:

    Eine der sensibelsten Themen im Internationalen Familienrecht betrifft das Sorgerecht und das Umgangsrecht für Kinder, insbesondere wenn die Eltern in verschiedenen Ländern leben. In solchen Fällen kann das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung eine wichtige Rolle spielen.

    Dieses Übereinkommen bietet einen rechtlichen Rahmen für die Rückführung entführter Kinder und die Regelung des Sorgerechts in grenzüberschreitenden Situationen. Von großer Bedeutung ist allerdings, dass das Wohl des Kindes stets im Mittelpunkt steht. 

    Internationale Eheschließung und Scheidung:

    Die Eheschließung zwischen Personen unterschiedlicher Nationalitäten oder die Scheidung von Ehen, die in verschiedenen Ländern geschlossen wurden, wirft eine Vielzahl von rechtlichen Fragen auf. Internationale Abkommen wie das Haager Eheübereinkommen und das Rom III-Übereinkommen bieten Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Eheschließungen und die Bestimmung des anwendbaren Rechts bei Scheidungen.

    Dabei spielen Faktoren wie die Rechtsordnung, in der die Ehe geschlossen wurde, die Nationalitäten der Ehepartner und die Zuständigkeit der Gerichte eine entscheidende Rolle.

    Unterhaltsansprüche:

    Rechtsanwalt Pasch ist Ihr Experte für Unterhaltsfragen – egal ob Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt. Die Frage nach Unterhaltsansprüchen kann besonders komplex werden, insbesondere wenn die beteiligten Parteien in verschiedenen Ländern leben. Das Internationale Familienrecht ist hierbei von entscheidender Bedeutung, da es die Anerkennung und Durchsetzung von Unterhaltsentscheidungen über Landesgrenzen hinweg regelt.

    Außerdem berücksichtigt es dabei auch eine Vielzahl von Faktoren, wie beispielsweise die finanzielle Situation der Parteien, die Bedürfnisse der Kinder und die anwendbaren Rechtsvorschriften. Mithilfe der kompetenten Beratung von Rechtsanwalt Pasch können wir all Ihre Fragen zum Unterhalt einvernehmlich und zukunftsorientiert lösen. 

    Vermögensaufteilung:

    Die Aufteilung von Vermögenswerten und Schulden bei grenzüberschreitenden Ehen ist oft eine der herausforderndsten rechtlichen Fragen. Das Internationale Familienrecht regelt die Zuständigkeit der Gerichte, die anwendbaren Rechtsvorschriften und die Bewertung von Vermögenswerten in solchen Fällen.

    Eine fundierte rechtliche Beratung ist hierbei besonders entscheidend, damit eine faire und gerechte Vermögensaufteilung erzielt werden kann, die den individuellen Umständen der beteiligten Parteien gerecht wird.

    Fazit:

    Das Internationale Familienrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das besonders spezialisierte rechtliche Expertise erfordert. Angesichts der zunehmenden Globalisierung und der Mobilität von Familien ist eine fundierte rechtliche Beratung von großer Bedeutung, damit die Rechte und Interessen aller beteiligten Parteien geschützt werden kann.

    Wenn Sie Fragen oder rechtliche Anliegen im Zusammenhang mit dem Internationalen Familienrecht haben, zögern Sie nicht, sich an unseren qualifizierten Anwalt Pasch zu wenden. Dieser hilft Ihnen dabei, Sie in den anspruchsvollen rechtlichen Prozessen zu unterstützen und Ihnen die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu bieten.

    Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unseren Fachanwalt für Familienrecht melden. Unser Büro befindet sich in zentraler Lage in Nürnberg. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin unter der Telefonnummer 0911 / 990 993 22. Wir helfen Ihnen dabei, Lösungen für all Ihre Probleme zu finden, damit Sie Klarheit und Planungssicherheit für Ihre Zukunft nach der Scheidung erhalten. 

  • Veranstaltung 2

    Wissenswertes erfahren – informativen Vorteil erzielen: Wie gestalte ich eine Trennung und Scheidung?

    Veranstaltungstermin: Montag, 12.07.2022, 17:00 Uhr

    Veranstaltungsort: Rechtsanwalt Pasch und Kollegen, Fachanwalt für Familienrecht, Hauptmarkt 11, 90403 Nürnberg

    Unkostenbeitrag: 20,00 € (an der Abendkasse zu entrichten)

    Für Mandanten kostenlos

    Anmeldung bis 05.07.2022

    Mindestteilnehmerzahl 10; wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen

    Telefon: 0911 / 990 993 22

    Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Wolfgang Pasch

    Weitere Informationen:

    1.  Welche Regelungen gibt es bei einer Trennung?
    2.  Was muss bei Umgangsrecht / Sorgerechtsfragen in der Trennung geklärt werden?
    3.  Was muss ich bei Unterhaltsleistungen in einer Trennung beachten?
    4. Wie gestalte ich das Trennungsjahr?
  • Veranstaltung

    Was ist bei einer Trennung / Scheidung zu beachten?

    Veranstaltungstermin: Mittwoch, 15.06.2022, 17.00 Uhr

    Anmeldefrist: 05.06.2022

    Veranstaltungsort: Rechtsanwaltskanzlei Pasch, Hauptmarkt 11, 90403 Nürnberg

    Unkostenbeitrag: 20,00 € (Abendkasse) – kostenfrei bei bereits bestehendem Mandat

    Mindestteilnehmerzahl 10

    Bei weniger als 10 Anmeldungen besteht die Möglichkeit, dass die Veranstaltung abgesagt wird.

    Referent: Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht

    Weitere Themenbereiche:

    1.  Sofortmaßnahmen bei Trennung oder Scheidung
    2.  Steuerliche Veränderungen im Trennungsjahr
    3.  Regelung von Umgangsrecht / Sorgerecht der Kinder während der Trennung
    4.  Klärung von Unterhaltsleistungen bei Trennung
  • Über uns

    Über uns

    Wir bieten Ihnen 20 jährige Berufserfahrung und Professionalität zum Thema Familienrecht. Durch permanente Weiterbildung und Qualitätssicherung zeigen wir Ihnen schnell und kompetent Lösungen und Wege auf, die vor oder nach einer Trennung für Sie wichtig sind.

    • Sie befinden sich in einer Trennungssituation und möchten wissen, welche weiteren Schritte notwendig oder sinnvoll sind?
    • Sie haben bereits alles geregelt und wollen nur unkompliziert, schnell und kostensparend einen Scheidungsantrag stellen?
    • Sie sind unsicher, welcher Unterhalt Ihren Kindern und Ihnen tatsächlich zusteht?
    • Sie möchten wissen, wie sich die Steuer auf Ihr Einkommen auswirkt?
    • Wie kann ich meine Kosten senken?

    Wir stehen Ihnen außergerichtlich und gerichtlich zur Seite.

    Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:

    Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Zugewinnausgleich, Eheverträge, Testament

    Familienrecht: Ehescheidung, Namensrecht, Vaterschaftstest, Trennung, Jugendhilfe, Scheidungsanwalt, Patchworkfamilie, Jugendamt, Lebensgemeinschaft, Kuckuckskind.

    Staatliche Hilfe bei Scheidung

    Weit über 2/3 der Betroffenen haben Anspruch auf Prozesskostenhilfe zum Thema Scheidungskosten, Unterhaltsfragen und Sorgerecht etc. Wir begleiten Sie bei der Beantragung und unterstützen Sie beim Ausfüllen der Formulare.

    Unverbindliche Erstberatung

    Wir vergeben unverbindliche Erstberatungstermine in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Wir empfehlen Ihnen, sich auch schon bei familiären Konflikten bei uns zu melden.