Schlagwort: Trennung

  • Trennung und Scheidung – Ihre ersten Schritte


    Trennung und Scheidung – Ihre ersten Schritte mit rechtlicher Sicherheit 

    Eine Trennung stellt Sie vor große Herausforderungen, emotional sowie organisatorisch. Durch eine Scheidung kommen viele Fragen auf einmal hoch: Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung? Wie wird der Unterhalt geregelt? Was steht mir zu und was steht mir nicht zu? In dieser Unsicheren und mit Ängsten und Konflikten geprägten Zeit brauchen Sie eine verlässliche Kanzlei an Ihrer Seite. In dieser herausfordernden Lebensphase steht Ihnen die Kanzlei Pasch in Nürnberg vertrauensvoll zur Seite. Unser erfahrener Rechtsanwalt Pasch berät Sie einfühlsam und zeigt Ihnen bestmögliche Lösungen für Ihre Situation auf. Wir halten stets die rechtlichen Aspekte im Blick und begleiten Sie, die nächsten Schritte zu gehen. 

    In dieser herausfordernden Lebensphase steht Ihnen die Kanzlei Pasch in Nürnberg vertrauensvoll zur Seite. Unser erfahrener Rechtsanwalt Pasch berät Sie einfühlsam und zeigt Ihnen bestmögliche Lösungen für Ihre Situation auf. Wir halten stets die rechtlichen Aspekte im Blick und begleiten Sie, die nächsten Schritte zu gehen. 

    Bereits seit über 20 Jahren begleiten wir Mandanten in Nürnberg bei Trennung und Scheidung. Daher empfehlen wir Ihnen, sich so früh wie möglich beraten zu lassen, um Komplikationen vorzubeugen.  

    Grundsätzlich gilt, jede Trennung und Scheidung ist individuell. Jedoch gibt es grundlegende Maßnahmen, die sich bewährt haben, egal ob Sie nur mit dem Gedanken spielen, sich zu trennen oder bereits diesen Schritt gegangen sind. 

    Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Tipps und rechtlichen Hinweise für Sie zusammengetragen, damit Sie bestmöglich vorbereitet sind. 

    1. Besser offen sprechen und gemeinsame Lösungen finden 
      Wir empfehlen Ihnen, mit offenen Karten zu spielen und mit Ihrem Partner über die bevorstehende Trennung zu reden. Dadurch können Sie Konflikte vermeiden und gemeinsame Lösungen finden, besonders bei betroffenen Kindern oder gemeinsamen Vermögen. 
    2. Geheime Vorbereitung kann notwendig sein 
      In einigen Fällen ist es ratsam, sich diskret auf eine Trennung oder Scheidung vorzubereiten. Das sollten Sie tun, wenn Sie mit einer aggressiven Reaktion des anderen rechnen müssen. Unsere Kanzlei Pasch berät Sie in Nürnberg berät Sie frühzeitig und vertraulich, um eine reibungslose Scheidung möglich zu machen. 
    3. Schutz vor Vermögensverschiebungen 
      Sobald Vermögenswerte im Spiel sind und Sie das Gefühl haben, dass Vermögenswerte aufgelöst oder verschoben werden könnten, sollten Sie rasch handeln. Lassen Sie sich durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte aufklären und beraten, damit Sie Ihr Eigentum und Ihre Ansprüche rechtzeitig sichern können. Die kann beispielsweise durch einstweilige Verfügungen oder Kontosperrungen geschehen. 
    4. Beweise sichern und wichtige Unterlagen kopieren
      Sie sollten alle wichtigen und relevanten Dokumente kopieren. Dazu gehören Kontoauszüge, Mietverträge, Lohnabrechnungen, Versicherungsunterlagen oder Geburtsurkunden. Hinzukommen, wenn vorhanden, E-Mail-Korrespondenzen oder Belege über finanzielle Transaktionen, damit Sie Ihre Ansprüche sichern können.  
    5. Wohnsituation klären: Wer bleibt und wer zieht aus? 
      Eine Frage, die besonders schnell aufkommt im Falle einer Trennung, ist: Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung? Wenn Sie sich nicht einigen können, kann eine gerichtliche Wohnungszuweisung notwendig sein. In unserer Kanzlei in Nürnberg erhalten Sie umfassende Beratung und Begleitung in Ihrer Situation. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer neuen Wohnung und leiten, wenn nötig, gerichtliche Maßnahmen ein. 
    6. Ansprüche rechtzeitig geltend machen – kein Trennungsunterhalt rückwirkend
      Achten Sie darauf, Ansprüche wie Trennungsunterhalt so früh wie möglich geltend zu machen. Im Nachhinein ist es nicht mehr möglich, für vergangene Monate den Trennungsunterhalt nachzufordern. Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern oder Ehegatten sollten auch geprüft werden. Rechtsanwalt Pasch hilft Ihnen bei der fristgerechten Antragstellung und auch bei der rechtssicheren Geltendmachung. 
    7. Staatliche Unterstützung bei finanziellen Engpässen 
      Sollten Sie sich in einer finanziell schwachen Lage befinden, dann prüfen wir für Sie, ob Sie Anspruch auf staatliche Hilfen haben. Dazu können Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, Wohngeld oder Leistungen vom Jobcenter gehören. Auch bei einem Umzug oder der Erstausstattung einer Wohnung können Unterstützung beantragt werden. 
    8. Kindesunterhalt: wenn der andere Elternteil nicht zahlt 
      Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil sich weigert oder nicht die Möglichkeiten hat, Unterhalt zu zahlen, dann kann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt werden. 
      Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und setzen Ihre Ansprüche bei Bedarf auch gerichtlich durch. 
    9. Rücklagen für den Neuanfang bilden 
      Damit Sie in keine Notlage geraten, legen Sie Rücklagen für anfallende Kosten wie Umzug, Kaution oder neue Möbel an. Ein kleines finanzielles Polster unterstützt Sie nach der Scheidung eigenständiger und entspannter zu sein. 
    10. Wir begleiten Ihre Trennungsphase 
      In unserer Kanzlei in Nürnberg erhalten Sie umfassende Hilfe bei der konkreten Planung Ihrer Trennung. Rechtsanwalt Pasch ist Ihre Anlaufstelle in Nürnberg, wenn sie kompetente Beratung suchen. 
    11. Steuerliche Fragen zur Trennung klären 
      Durch eine Trennung und Scheidung entstehen steuerliche Konsequenzen. Wir informieren Sie, wann ein Steuerklassenwechsel günstig oder erforderlich ist und wie Sie steuerliche Nachteile vermeiden können. Informieren Sie sich so früh wie möglich! 
    12. Frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend 
      Wie empfehlen Ihnen, sich so früh wie möglich beraten zu lassen. Dadurch können Sie Ihre Interessen am besten schützen und kennen Ihre Rechte und Pflichten. Vereinbaren Sie noch heute ein Erstberatungsgespräch in Nürnberg unter der Nummer …
    13. Trennungsbrief vom Anwalt
      Lassen Sie sich einen Trennungsbrief von einem Anwalt schreiben, damit Ihre Trennung auf einer rechtssicheren Grundlage beruht. Dadurch erhalten Sie Klarheit und vermeiden spätere Auseinandersetzungen. Rechtsanwalt Pasch sorgt dafür, dass Ihr Trennungsdatum dokumentiert wird und kümmert sich professionell um Ihr Anliegen. 
    14. Noch unsicher? Nutzen Sie unsere Erstberatung
      Beziehungskrisen können vorkommen und führen nicht immer zwangsläufig zu einer Scheidung. Sie können einen unverbindlichen Erstberatungstermin in unserer Kanzlei in Nürnberg kostengünstig vereinbaren. Dadurch sparen Sie an möglichen rechtlichen und finanziellen Folgen. Zögern Sie nicht zu lange, damit Sie keine Fristen verpassen und finanzielle Nachteile in Kauf nehmen. Frühzeitige Beratung verhindert teure Fehler. 

    Vereinbaren Sie jetzt einen kostengünstigen Erstberatungstermin mit schneller Terminvergabe. In der Regel innerhalb von 48 Stunden. 

    In der Erstberatung gehen wir auf Ihre dringendsten Fragen ein und klären Ihre individuelle Situation. Wir erstellen Ihnen einen individuellen Fahrplan, verständlich, vertrauensvoll und ohne Verpflichtungen. 

    Die Unterhaltsberechnung sollte so früh wie möglich durchgeführt werden. Dies soll sicherstellten, dass keine Fristen verstreichen und Unterhaltszahlungen so früh wie möglich geltend gemacht werden können. Wenn der Trennungsunterhalt nicht in Anspruch genommen wird, kann dieser rückwirkend nicht mehr geltend gemacht werden. Lassen Sie sich von unserem Rechtsanwalt Herrn Pasch in Nürnberg beraten. 

    Beide Elternteile tragen die Verantwortung für das gemeinsame Kind. Dies gilt auch im Trennungsfall. Erst bei der räumlichen Trennung der Eltern besteht Kindesunterhaltsanspruch. Der Elternteil, welcher das Kind täglich betreut und versorgt, erfüllt so seine Unterhaltspflicht.

    Der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, erfüllt seine Unterhaltspflicht, indem er das Kind finanziell unterstützt. Dadurch wird die finanzielle Absicherung des Kindes bereits vor der Scheidung gewährleistet.

    Jedes Jahr stehen Tausende von Menschen vor einer Scheidung. Sich frühzeitig zu informieren und Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen, ist hierbei essenziell. Es gibt unzählige Fälle, in denen Unwissenheit zu vermeidbaren finanziellen Kosten und Nachteilen führt. Praktische Beispiele finden Sie hier zum Thema: Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt. Schon ab Tag eins kann ein Leistungsanspruch bestehen.

  • Trennungsunterhalt – Was ist zu beachten?

    Trennungsunterhalt

    Bei einer Trennung eines Ehepaares oder einer Familie sind meist Unterhaltsansprüche zu klären. Es wird hier zwischen dem Unterhalt für den anderen Ehegatten (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt), dem Kindesunterhalt und dem Unterhalt für eine ledige Mutter unterschieden. Vorliegend soll der sogenannte Trennungsunterhalt näher dargestellt werden.
    Bis zu einer Trennung wirtschaftet das Ehepaar in der Regel gemeinsam und hat eine für sich passende Lösung gefunden, wie das Einkommen aufgeteilt und für was es ausgegeben wird.

    Mit der Trennung enden die gemeinsamen wirtschaftlichen Belange und jeder Ehegatte kümmert sich künftig allein um seine Finanzen und damit auch um seinen Trennungsunterhalt.
    Für den Ehegatten, der weniger Einkommen hat als der andere, stellt sich die Frage, ob er monatlich Geld vom anderen Ehepartner, also Trennungsunterhalt, bekommt. Dieser denkbare Trennungsunterhaltsanspruch ist in § 1361 BGB geregelt. Danach kann ein getrennt lebender Ehegatte Trennungsunterhalt von dem anderen fordern, soweit bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

    Zuerst muss hier eine Trennung erfolgt sein. Diese Trennung passiert entweder durch, dass ein Ehegatte aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung auszieht. Oder es erfolgt eine Trennung in der Wohnung (das Gesetzt sprich hier von einer Trennung von Tisch und Bett), dabei müssen sich die Ehegatten dann so verhalten, als ob sie in getrennten Wohnungen leben würden (jeder hat sein Schlafzimmer, jeder kocht, wäscht, putzt und wirtschaftet für sich allein).
    Weiter ist für einen Trennungsunterhaltsanspruch erforderlich, dass ein Ehegatte mehr verdient als der andere.

    Ein Ehepartner muss also leistungsfähig sein, der andere muss bedürftig sein. Diese Punkte werden anhand der Einkommensbelege der Ehegatten geprüft und auch anhand der Frage, wie das Eheleben bzw. Berufsleben bisher geregelt war. Im Trennungsjahr müssen hier wenig Veränderungen erfolgen, hat z. B. ein Ehegatte bisher nur Teilzeit gearbeitet, muss er bis zum Ablauf des Trennungsjahres auch nicht mehr arbeiten.

    Jeder Ehegatte ist mit Beginn der Trennung verpflichtet, auf Anforderung Auskunft zu seinem Einkommen zu erteilen. Insoweit sind in der Regel die Einkommensbelege (Gehaltsabrechnungen) der letzten 12 Monate zu übergeben, evtl. auch der letzte Steuerbescheid samt Steuererklärung. Bei Selbständigen sind aussagekräftige Unterlagen (z. B. Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Steuerbescheide, Steuererklärungen) der letzten drei bis fünf Jahre vorzulegen. Erfasst wird das gesamte Jahreseinkommen, also auch inklusive z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder sonstige Einmalzahlungen / Provisionen. In die Berechnung fließen auch andere geldwerte Vorteile ein wie z. B. ein Firmen wagen. Weiter ist für eine Unterhaltsberechnung von Bedeutung, ob jemand keine Miete zahlen muss, wenn er z. B. in einer bereits abbezahlten Immobilie wohnt oder nur noch eine geringe monatliche Belastung hat. Auch andere Einkünfte, wie z. B. Mieteinnahmen, Zinserträge oder Aktiengewinne erhöhen das maßgebliche Einkommen.

    Neben dem Einkommen können andererseits auch bestimmte Ausgaben von Bedeutung sein, z. B. für Kredite, Hypotheken, Altersvorsorge, Versicherungen, Kindesunterhalt. Diese Ausgaben, soweit sie anerkannt werden können, sind in Abzug zu bringen.

    Anhand der Einkünfte und berechtigten Ausgaben wird das sogenannte unterhaltsrechtlich relevante Einkommen für jeden Ehegatten getrennt ermittelt und hieraus kann ein Trennungsunterhaltsanspruch berechnet werden. Dabei werden auch berufsbedingte Ausgaben noch berücksichtigt; diese werden entweder pauschal abgezogen oder nach konkreten Aufwendungen. Letztlich darf jeder Ehegatte noch 10 % seines verbleibenden Einkommens als sogenannten Erwerbsanreiz für sich behalten.

    Erteilt ein Ehegatte trotz Aufforderung keine Auskunft und / oder zahlt keinen Trennungsunterhalt, können die Auskunfts- und Zahlungsansprüche auch gerichtlich geltend gemacht und durchgesetzt werden. Mit so einem gerichtlichen Beschluss kann sodann auch die Zwangsvollstreckung (z. B. Gehaltspfändung) betrieben werden.

    Wichtig ist es zu wissen, dass Trennungsunterhaltsansprüche nicht rückwirkend geltend gemacht werden können, wenn der Ehegatte, der zahlen muss, nicht in Zahlungsverzug gesetzt wurde. Dieser Ehegatte muss also nachweisbar zur Auskunft und / oder Zahlung aufgefordert werden. Nur dann besteht eine Zahlungspflicht, die mit dieser Aufforderung beginnt.

    Die Berechnung des Unterhalts, das Beibringen der maßgeblichen Belege und die Durchsetzung der Zahlungsansprüche erfolgen am besten durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Wegen der erheblichen finanziellen Nachteile, die entstehen können, wenn der Trennungsunterhalt nicht rechtzeitig und nicht richtig geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie unmittelbar mit Beginn der Trennung zu uns kommen und sich im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin mit unserer Kanzlei.

  • Was ist eigentlich laut Gesetz die sogenannte gemeinsame Ehewohnung?

    Was ist eigentlich laut Gesetz die sogenannte gemeinsame Ehewohnung?

    Rechtsberatung in Scheidungsangelegenheiten von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg

    Wenn ein Ehepaar, mit Kindern oder ohne, gemeinsam eine Wohnung oder ein Haus bewohnt, haben beide dort ein Wohnrecht. Und zwar unabhängig davon, wer den Mietvertrag – beispielsweise nur ein Partner – geschlossen hat, und auch unabhängig davon, ob nur dem einen die Wohnung oder das Haus gehört. Bis zu einer Scheidung haben beide Partner laut Gesetz das Recht, in dieser Wohnung zu wohnen – sozusagen während der Ehezeit. Keiner der beiden Ehepartner darf den anderen dazu zwingen, während der Ehe die Wohnung beziehungsweise das Haus zu verlassen und auszuziehen.

    Bei einer Trennung oder Scheidung sieht der Gesetzgeber ab dem Zeitpunkt der Trennung eine andere Regelung vor. Das Gleiche gilt für Gewalt in der Ehe. In diesem Fall kann ein Ehepartner den anderen dazu auffordern, die Wohnung zu verlassen, insbesondere auch dann, wenn es um das Kindeswohl geht. Dieser Ehepartner kann sich gerichtlich die Wohnung zur alleinigen Verwendung zuschreiben lassen.

  • Trennung trotz Hauskredit – wer haftet bei Zahlungsausfall


    Trennung oder Scheidung: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie und wer haftet für den Immobilienkredit?

    Rechtsberatung in Scheidungsangelegenheiten
    von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg

    Wenn es zu einer Trennung oder Scheidung kommt, dann führt das zu vielen wichtigen Fragen, besonders wenn eine gemeinsame Immobilie oder ein Hypothekendarlehen gegeben sind. Sicherlich Fragen Sie sich, was bei einem gemeinsamen Kredit trotz Scheidung geschieht und wer haftet, wenn ein Partner den Kredit nicht zahlt?

    Wichtig ist, sich so schnell wie möglich rechtliche Beratung zu suchen, damit bei einer gemeinsamen Haus- oder Wohnungsfinanzierung frühstmöglich geklärt werden kann, wer für den Kredit haftet und wie die Immobilienverhältnisse geregelt werden.


    Klärung des Unterhalts zu Beginn der Trennung 

    Zu Beginn ist die Klärung des Unterhalts besonders wichtig und ebenso die Frage, wer zumindest vorläufig in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleibt. Dadurch kann die Haftung für das Darlehen schnell geklärt werden und eine zügige Tilgung wird möglich gemacht.

    In der Praxis tritt jedoch häufig das Problem auf, dass die Bank den Ehepartner nicht aus der Haftung entlässt, weil beide Ehepartner gesamtschuldnerisch haften. Dieser Umstand führt zu langwierigen und komplizierten Verhandlungen.


    Die Bank entlässt Partner nicht automatisch aus der Haftung

    Etwas das viele nicht wissen ist, dass nach einer Scheidung beide Ehepartner in gleichen Maßen für das Darlehen haften. Denn die Bank entlässt nur selten einen Partner automatisch aus der Haftung und eine Übernahme des Kredits wird erschwert. Genauer heißt das, der ausgezogene Partner bleibt weiterhin für das Darlehen verantwortlich, trotz Auszug.

    Individuelle Lösungen für Ihre Situation

    Sollte die Bank Sie nicht aus der Haftung entlassen wollen, weil Sie beide im Grundbuch und Kreditvertrag stehen, dann besteht immer noch die Möglichkeit, individuelle Lösungen zu finden, die Haftungsrisiken minimieren und eine faire Aufteilung der Verantwortlichkeiten gewährleisten. Wer für den Kredit schlussendlich zahlt, kann also auch intern geregelt werden, sofern beide Seiten zustimmen.

    Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, außergerichtliche Lösungen zu finden. Dabei prüfen wir nicht nur bestehende Kreditverträge, sondern achten auch auf Vorfälligkeitsentschädigungen, die oftmals außer Acht gelassen werden.


    Die Vorteile außergerichtlicher Lösungen

    Wir empfehlen Ihnen, eine außergerichtliche Lösung anzustreben. Sie bietet einen entscheidenden Vorteil gegenüber eines gerichtlichen Verfahrens:

    • Sie ist kostengünstiger
    • und deutlich schneller.

    Eine einvernehmliche Lösung ermöglicht es, Eigentums- und Haftungsfragen schnell und verbindlich zu klären. Schlussendlich haben beide Partner so die Möglichkeit, ihre zukünftige Lebens- und Wohnsituation besser zu planen, umzusetzen und zu finanzieren, Sie erhalten Planungssicherheit.

    Häufig ist auch, dass eine Bank zumindest einen Entwurf einer vollständigen Scheidungsvereinbarung sehen und prüfen will, um zu entscheiden, ob ein Ehegatte aus der Haftung entlassen wird. Denn neben einer möglichen Hausübertragen ist auch maßgebend, ob andere Zahlungspflichten bzgl. Unterhalt oder Zugewinnausgleich bestehen.

    Sollte eine Vereinbarung scheitern und Kreditraten nicht beglichen werden, droht die Zwangsversteigerung der Immobile durch die Bank. Hier bleiben im ungünstigsten Fal Schulden bestehen, es drohen weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und u z. B. Gehalts- oder Kontopfändungen. Wie helfen Ihnen, dass es nicht soweit kommt und zeigen Lösungen.

    Wie minimiert man das Haftungsrisiko?

    Damit Sie nicht weiterhin für die Immobilienkreditschulden haften müssen, selbst wenn der Ehepartner nicht mehr zahlen kann (z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit), ist eine frühzeitige rechtliche Beratung unumgänglich. Bereits nach dem Entschluss der Scheidung, also im Trennungsjahr, können außergerichtliche und rechtsverbindliche Entscheidungen bezüglich der Haftungsfrage getroffen werden.


    Fazit:

    Wenn beide Eheleute bereit sind, sich bei Fragen zur Kredithaftung sowie Bankkrediten zu einigen, dann kann hier eine außergerichtliche Lösung gefunden werden. Dabei werden Scheidungskosten aufs Minimum reduziert, eine zukünftige Wohnsituation wird planbar und eine Finanzierung gelingt leichter. Diese Vereinbarung kann bereits schon nach dem Trennungsentschluss getroffen werden.


    Erstberatung und individuelle Lösungen

    Vereinbaren Sie noch heute einen kostengünstigen Erstberatungstermin, der bei der Erteilung des Mandats für Sie kostenlos wird. Wir beantworten all Ihre Fragen und finden gemeinsam eine rechtssichere Lösung, durch die Ihre Immobilie und das Darlehen sicher geregelt werden. Dadurch vermeiden Sie spätere rechtliche und finanzielle Probleme.
    Vorteile für Mandanten:

    • Umfassende Fallberatung durch einen erfahrenen Fachanwalt.
    • Individuelle Lösungen, angepasst an Ihre Lebenssituation.
    • Schnellere und kostengünstigere Klärung der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse.
    • Vermeidung von Streitigkeiten.

    Mit über 20 Jahren Erfahrung ist Rechtsanwalt Pasch im Bereich des Familienrechts Ihr kompetenter Ansprechpartner, um alle rechtlichen Aspekte Ihrer Trennung/Scheidung zu klären.

    Wer haftet für den Kredit nach der Scheidung?


    Eine Scheidung oder ein Auszug ändert nichts an der Haftung gegenüber der Bank. Das heißt, auch wenn Sie nicht mehr in der Immobilie wohnen, sind Sie bei einem gemeinsam aufgenommenen Darlehen haftbar. In einigen Fällen ist eine Umschreibung des Kredits möglich. Wir prüfen das für Sie.

    Wie lässt sich das Haftungsrisiko minimieren?

    Eine frühzeitige, außergerichtliche und rechtsverbindliche Vereinbarung verringert das Haftungsrisiko. Wir empfehlen diese Vereinbarung bereits schon nach dem Trennungsbeschluss und somit vor der Scheidung zu schließen.

    Wie vermeide ich langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen?

    Um langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt sich, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Diese sind in der Regel schneller und kostengünstiger. Unsere Kanzlei unterstützt Sie, eine zügige und faire Einigung zu erzielen, mit der Sie später auf der sicheren Seite stehen.

    Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg – Rechtsanwalt Wolfgang Pasch