Schlagwort: Hauskredit

  • Wie wird im Scheidungsfall über den gemeinsamen Immobilienkredit entschieden?

     

    Wie wird im Scheidungsfall über den gemeinsamen Immobilienkredit entschieden?

    Rechtsberatung in Scheidungsangelegenheiten
    von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg

    Wenn es um die Finanzierung einer Immobilie geht, greifen Ehepartner normalerweise gemeinsam zu einem Hypothekendarlehen. Oft ist es so, dass auch Ehepartner ohne eigenes Einkommen bei der Bank den Kreditvertrag mit unterzeichnen müssen. Dies ist auch der Fall, wenn die Immobilie eigentlich nur in den Besitz des einen Ehepartners gelangen soll.

    Wenn es zu einer Trennung oder Scheidung kommt, steht die Frage nach der Immobilie im Raum. Die Ehepartner müssen klären, wer von beiden alleiniger Eigentümer der Immobilie wird und wer in der Wohnung oder dem Haus wohnen wird. Was häufig auf den ersten Blick nicht erkannt wird, ist, dass im Fall einer Scheidung für die Betroffenen ein Haftungsproblem auftaucht.

    Denn: Sogar wenn die Ehepartner sich geeinigt haben und / oder bereits die Scheidung vollzogen wurde, ergibt es sich in der konkreten Praxis oftmals, dass die Bank sich querstellt und den Ehepartner nicht aus der Haftung entlässt.

    Dies führt dazu, dass sogar ein Ehepartner, dem das Haus gar nicht gehört, für die Hausschulden aufkommen muss – notfalls mit seinem eigenen Vermögen oder Einkommen, indem er für die Schulden haftet.

    Um diese Lage zu vermeiden, muss man eine individuelle Lösung zwischen den Ehepartnern suchen und vereinbaren. Als Rechtsanwalt für Familienrecht bin ich Ihr Ansprechpartner für eine juristische schriftliche Formulierung, die gesetzlich gesichert ist und die im Zweifelsfall auch eingeklagt werden kann. Wenn Sie sich in meiner Kanzlei gut mit Informationen versorgen, können Sie schon vor dem Trennungsjahr die entsprechenden außergerichtlichen und juristisch sicheren Vereinbarungen vorlegen und eine verbindliche Lösung ohne späteren negativen Gerichtsentscheid erzielen.

    Der Vorteil: Sie und Ihr Ehepartner haben schon vor dem Starttermin des Trennungsjahres beziehungsweise der Trennung eine sichere und zuverlässige Lösung. Konflikte, die rund um das Eigentum entstehen, können Sie so umgehen. Auch finanziell sind Sie auf der sicheren Seite, denn Sie können auf kostenintensive Immobiliengutachten und langdauernde gerichtliche Streitereien verzichten.

    Wie kann man das Haftungsrisiko für die Immobilie minimieren?

    Um zu vermeiden, dass man selbst von der Bank in Haftung für laufende Kreditraten genommen wird, für den Fall, dass der bisher zahlende Ehepartner arbeitslos oder schwer krank wird, sollte man sich absichern. Als Rechtsanwalt rate ich Ihnen zu einer internen stabilen Scheidungsfolgenvereinbarung zur Minimierung des Haftungsrisikos. Da die Lage jeweils individuell unterschiedlich ist und eine Scheidung viele Faktoren berücksichtigen muss, bietet sich der einmalige Erstberatungstermin bei mir an, um vorab über die wichtigsten Fragestellungen Klarheit zu bekommen.

  • Was passiert mit dem Wohneigentum der Familie im Scheidungs- oder Trennungsfall?

    Was passiert mit dem Wohneigentum der Familie im Scheidungs- oder Trennungsfall?

    Rechtsberatung in Scheidungsangelegenheiten
    von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg

    Oftmals sind bei einer Scheidung oder Trennung das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung das größte finanzielle Problem. Denn meist trägt dieses am meisten zum Ehevermögen bei. Die Frage ist nun, was damit passieren soll. Wer bekommt das gemeinsame Familieneigentum?

    Dies ist eine Frage, die emotional stark belastet. Denn das Haus sorgt für eine „Zuhause-Atmosphäre“ und demonstriert nach außen hin einen gewissen Status. Normalerweise haben die Kinder im nahen Umkreis des Hauses auch ihre Schule, den Kindergarten, die Freunde oder auch die Freizeitaktivitäten. Bei vielen Familien spielt das Wohneigentum natürlich auch eine wichtige Rolle, wenn es um die Bildung von Vermögen und Altersvorsorge geht.

    Gleich zu Anfang einer Trennung beziehungsweise Scheidung sollten alle Fragen rund um die Immobilie sofort geklärt werden, wenn das Haus bisher gemeinsam von der Familie bewohnt wurde. Die wichtigsten Fragen sind hierbei:

    •    Welcher Eigentümer wird im Grundbuch genannt?
    •    Auf welche Weise kann das Haus in Zukunft in wirtschaftlicher Hinsicht weitergeführt werden (vgl. Bankbonität, Kalkulation der Unterhaltsleistungen)?
    •    Welche Darlehensschulden sind in punkto Hypothek noch da und wie hoch sind sie?
    •    Haben möglicherweise andere Personen, wie z. B. die Eltern oder Schwiegereltern, beim Erwerb des Wohneigentums mitgeholfen?

    In den wenigsten Fällen kann man davon ausgehen, dass die Schulden für den Erwerb des gemeinsamen Wohneigentums bereits getilgt sind. Zudem sind in der Regel beide Ehepartner als Wohneigentümer im Grundbuch verzeichnet. Im Regelfall wurde auch von beiden Partnern gemeinsam das Darlehen für das Haus unterzeichnet. Selbstverständlich sind die Kreditraten weiterhin in derselben Höhe fällig wie bisher. Man kann sie nicht mit dem Hinweis auf eine Trennung spontan halbieren. Wenn nun ein Ehepartner das gemeinsame Wohneigentum verlässt beziehungsweise die Scheidung ansteht, sollte man umgehend absprechen, wer in Zukunft dafür sorgt, dass die Kreditraten pünktlich beglichen werden.

    Um schon bei den ersten Entscheidungen Einfluss nehmen zu können, ist die schnellstmögliche Beratung durch einen Anwalt sinnvoll. Er kann erläutern, wie man am besten gleich zu Anfang finanzielle Vorteile erzielen kann. Hier geht es um die Verringerung der gesamten Scheidungsfolgekosten, die Reduktion der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren und auch den Verlauf des gesamten Scheidungsprozesses.