Erstberatung

Sie sind auf der Suche nach einem Informationsgespräch zu Scheidungsfragen? Sie sind noch nicht sicher, ob eine Scheidung in Ihrem Fall in Frage kommt? Sie benötigen Informationen dazu, was in einem Trennungsjahr alles offiziell zu regeln wäre? Sie kennen die Fristen nicht?

Wir sind seit über 20 Jahren in Nürnberg spezialisiert auf Familienrecht und Scheidung sowie Trennung mit allen damit verbundenen Sachfragen und beraten Sie gerne im Vorfeld unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten. Wichtig zu wissen ist, dass es im Familienrecht keine rückwirkenden Leistungen gibt. Daher ist es notwendig, die Fristen zu kennen und umgehend gleich ab dem 1. Tag der Trennung zu handeln. Für den neuen Lebensabschnitt muss man im Vorfeld umfassend informiert sein. Sicher interessieren Sie daher unter anderem auch folgende Fragen:

•    Was muss man zu Unterhaltsleistungen wissen und beachten?
•    Was muss man im Trennungsjahr juristisch regeln?
•    Wer hat Anspruch auf Trennungsgeld?
•    Kann man sofort Kindesunterhalt beantragen?
•    Sie benötigen eine Unterhaltsberechnung (Überschlagsberechnung)?

Vereinbaren Sie bitte einfach einen Termin für ein Informationsgespräch beziehungsweise eine Erstberatung zu Ihrem konkreten Fall. So können Sie sich unverbindlich informieren. In der Regel ist eine Erstberatung in unserer Kanzlei in Nürnberg innerhalb von 48 Stunden möglich. Bitte kontaktieren Sie uns unter Tel.  0911 / 990 993 22 oder mit unserem Kontaktformular.

Kontaktformular

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    Seite erstellt am 21. Februar 2018
    Zuletzt geändert am 11.09.2025