Kategorie: Scheidung

  • Trennung und Scheidung – Ihre ersten Schritte


    Trennung und Scheidung – Ihre ersten Schritte mit rechtlicher Sicherheit 

    Eine Trennung stellt Sie vor große Herausforderungen, emotional sowie organisatorisch. Durch eine Scheidung kommen viele Fragen auf einmal hoch: Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung? Wie wird der Unterhalt geregelt? Was steht mir zu und was steht mir nicht zu? In dieser Unsicheren und mit Ängsten und Konflikten geprägten Zeit brauchen Sie eine verlässliche Kanzlei an Ihrer Seite. In dieser herausfordernden Lebensphase steht Ihnen die Kanzlei Pasch in Nürnberg vertrauensvoll zur Seite. Unser erfahrener Rechtsanwalt Pasch berät Sie einfühlsam und zeigt Ihnen bestmögliche Lösungen für Ihre Situation auf. Wir halten stets die rechtlichen Aspekte im Blick und begleiten Sie, die nächsten Schritte zu gehen. 

    In dieser herausfordernden Lebensphase steht Ihnen die Kanzlei Pasch in Nürnberg vertrauensvoll zur Seite. Unser erfahrener Rechtsanwalt Pasch berät Sie einfühlsam und zeigt Ihnen bestmögliche Lösungen für Ihre Situation auf. Wir halten stets die rechtlichen Aspekte im Blick und begleiten Sie, die nächsten Schritte zu gehen. 

    Bereits seit über 20 Jahren begleiten wir Mandanten in Nürnberg bei Trennung und Scheidung. Daher empfehlen wir Ihnen, sich so früh wie möglich beraten zu lassen, um Komplikationen vorzubeugen.  

    Grundsätzlich gilt, jede Trennung und Scheidung ist individuell. Jedoch gibt es grundlegende Maßnahmen, die sich bewährt haben, egal ob Sie nur mit dem Gedanken spielen, sich zu trennen oder bereits diesen Schritt gegangen sind. 

    Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Tipps und rechtlichen Hinweise für Sie zusammengetragen, damit Sie bestmöglich vorbereitet sind. 

    1. Besser offen sprechen und gemeinsame Lösungen finden 
      Wir empfehlen Ihnen, mit offenen Karten zu spielen und mit Ihrem Partner über die bevorstehende Trennung zu reden. Dadurch können Sie Konflikte vermeiden und gemeinsame Lösungen finden, besonders bei betroffenen Kindern oder gemeinsamen Vermögen. 
    2. Geheime Vorbereitung kann notwendig sein 
      In einigen Fällen ist es ratsam, sich diskret auf eine Trennung oder Scheidung vorzubereiten. Das sollten Sie tun, wenn Sie mit einer aggressiven Reaktion des anderen rechnen müssen. Unsere Kanzlei Pasch berät Sie in Nürnberg berät Sie frühzeitig und vertraulich, um eine reibungslose Scheidung möglich zu machen. 
    3. Schutz vor Vermögensverschiebungen 
      Sobald Vermögenswerte im Spiel sind und Sie das Gefühl haben, dass Vermögenswerte aufgelöst oder verschoben werden könnten, sollten Sie rasch handeln. Lassen Sie sich durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte aufklären und beraten, damit Sie Ihr Eigentum und Ihre Ansprüche rechtzeitig sichern können. Die kann beispielsweise durch einstweilige Verfügungen oder Kontosperrungen geschehen. 
    4. Beweise sichern und wichtige Unterlagen kopieren
      Sie sollten alle wichtigen und relevanten Dokumente kopieren. Dazu gehören Kontoauszüge, Mietverträge, Lohnabrechnungen, Versicherungsunterlagen oder Geburtsurkunden. Hinzukommen, wenn vorhanden, E-Mail-Korrespondenzen oder Belege über finanzielle Transaktionen, damit Sie Ihre Ansprüche sichern können.  
    5. Wohnsituation klären: Wer bleibt und wer zieht aus? 
      Eine Frage, die besonders schnell aufkommt im Falle einer Trennung, ist: Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung? Wenn Sie sich nicht einigen können, kann eine gerichtliche Wohnungszuweisung notwendig sein. In unserer Kanzlei in Nürnberg erhalten Sie umfassende Beratung und Begleitung in Ihrer Situation. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer neuen Wohnung und leiten, wenn nötig, gerichtliche Maßnahmen ein. 
    6. Ansprüche rechtzeitig geltend machen – kein Trennungsunterhalt rückwirkend
      Achten Sie darauf, Ansprüche wie Trennungsunterhalt so früh wie möglich geltend zu machen. Im Nachhinein ist es nicht mehr möglich, für vergangene Monate den Trennungsunterhalt nachzufordern. Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern oder Ehegatten sollten auch geprüft werden. Rechtsanwalt Pasch hilft Ihnen bei der fristgerechten Antragstellung und auch bei der rechtssicheren Geltendmachung. 
    7. Staatliche Unterstützung bei finanziellen Engpässen 
      Sollten Sie sich in einer finanziell schwachen Lage befinden, dann prüfen wir für Sie, ob Sie Anspruch auf staatliche Hilfen haben. Dazu können Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, Wohngeld oder Leistungen vom Jobcenter gehören. Auch bei einem Umzug oder der Erstausstattung einer Wohnung können Unterstützung beantragt werden. 
    8. Kindesunterhalt: wenn der andere Elternteil nicht zahlt 
      Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil sich weigert oder nicht die Möglichkeiten hat, Unterhalt zu zahlen, dann kann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt werden. 
      Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und setzen Ihre Ansprüche bei Bedarf auch gerichtlich durch. 
    9. Rücklagen für den Neuanfang bilden 
      Damit Sie in keine Notlage geraten, legen Sie Rücklagen für anfallende Kosten wie Umzug, Kaution oder neue Möbel an. Ein kleines finanzielles Polster unterstützt Sie nach der Scheidung eigenständiger und entspannter zu sein. 
    10. Wir begleiten Ihre Trennungsphase 
      In unserer Kanzlei in Nürnberg erhalten Sie umfassende Hilfe bei der konkreten Planung Ihrer Trennung. Rechtsanwalt Pasch ist Ihre Anlaufstelle in Nürnberg, wenn sie kompetente Beratung suchen. 
    11. Steuerliche Fragen zur Trennung klären 
      Durch eine Trennung und Scheidung entstehen steuerliche Konsequenzen. Wir informieren Sie, wann ein Steuerklassenwechsel günstig oder erforderlich ist und wie Sie steuerliche Nachteile vermeiden können. Informieren Sie sich so früh wie möglich! 
    12. Frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend 
      Wie empfehlen Ihnen, sich so früh wie möglich beraten zu lassen. Dadurch können Sie Ihre Interessen am besten schützen und kennen Ihre Rechte und Pflichten. Vereinbaren Sie noch heute ein Erstberatungsgespräch in Nürnberg unter der Nummer …
    13. Trennungsbrief vom Anwalt
      Lassen Sie sich einen Trennungsbrief von einem Anwalt schreiben, damit Ihre Trennung auf einer rechtssicheren Grundlage beruht. Dadurch erhalten Sie Klarheit und vermeiden spätere Auseinandersetzungen. Rechtsanwalt Pasch sorgt dafür, dass Ihr Trennungsdatum dokumentiert wird und kümmert sich professionell um Ihr Anliegen. 
    14. Noch unsicher? Nutzen Sie unsere Erstberatung
      Beziehungskrisen können vorkommen und führen nicht immer zwangsläufig zu einer Scheidung. Sie können einen unverbindlichen Erstberatungstermin in unserer Kanzlei in Nürnberg kostengünstig vereinbaren. Dadurch sparen Sie an möglichen rechtlichen und finanziellen Folgen. Zögern Sie nicht zu lange, damit Sie keine Fristen verpassen und finanzielle Nachteile in Kauf nehmen. Frühzeitige Beratung verhindert teure Fehler. 

    Vereinbaren Sie jetzt einen kostengünstigen Erstberatungstermin mit schneller Terminvergabe. In der Regel innerhalb von 48 Stunden. 

    In der Erstberatung gehen wir auf Ihre dringendsten Fragen ein und klären Ihre individuelle Situation. Wir erstellen Ihnen einen individuellen Fahrplan, verständlich, vertrauensvoll und ohne Verpflichtungen. 

    Die Unterhaltsberechnung sollte so früh wie möglich durchgeführt werden. Dies soll sicherstellten, dass keine Fristen verstreichen und Unterhaltszahlungen so früh wie möglich geltend gemacht werden können. Wenn der Trennungsunterhalt nicht in Anspruch genommen wird, kann dieser rückwirkend nicht mehr geltend gemacht werden. Lassen Sie sich von unserem Rechtsanwalt Herrn Pasch in Nürnberg beraten. 

    Beide Elternteile tragen die Verantwortung für das gemeinsame Kind. Dies gilt auch im Trennungsfall. Erst bei der räumlichen Trennung der Eltern besteht Kindesunterhaltsanspruch. Der Elternteil, welcher das Kind täglich betreut und versorgt, erfüllt so seine Unterhaltspflicht.

    Der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, erfüllt seine Unterhaltspflicht, indem er das Kind finanziell unterstützt. Dadurch wird die finanzielle Absicherung des Kindes bereits vor der Scheidung gewährleistet.

    Jedes Jahr stehen Tausende von Menschen vor einer Scheidung. Sich frühzeitig zu informieren und Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen, ist hierbei essenziell. Es gibt unzählige Fälle, in denen Unwissenheit zu vermeidbaren finanziellen Kosten und Nachteilen führt. Praktische Beispiele finden Sie hier zum Thema: Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt. Schon ab Tag eins kann ein Leistungsanspruch bestehen.

  • Deutschland-Ukraine: Scheidungsverfahren leicht gemacht

    Deutschland-Ukraine: Scheidungsverfahren leicht gemacht

    „Verstehen Sie Ihre Rechte und Pflichten bei einer internationalen Scheidung in Deutschland mit einem oder zwei ukrainischen Staatsangehörigen. Umfassender Leitfaden für Betroffene.“

    Eine Scheidung ist oft ein emotional herausfordernder Schritt, der zahlreiche wichtige gesetzliche Anforderungen mit sich bringt. Daher ist es entscheidend, schnell einen auf ukrainische Scheidungen spezialisierten Rechtsanwalt in Deutschland zu engagieren, um von den zahlreichen Vorteilen zu profitieren. Im Folgenden beantworten wir all Ihre Fragen zu diesem Thema.

    • Lokaler Ansprechpartner für schnelle Erreichbarkeit in allen Angelegenheiten
    • Kurze und bequeme Wege zu meiner Kanzlei
    • Über 20 Jahre Erfahrung im Familienrecht
    • Unterstützung bei der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe
    • Gemeinsames Ausfüllen von Antragsformularen für das gerichtliche Verfahren
    • Hilfe bei der Beantragung weiterer staatlicher Leistungen, insbesondere für Ihre Kinder, wie zum – Beispiel bei fehlendem Bürgergeld oder nicht gezahltem Kindesunterhalt (mit Fallbeispielen)
    • Beistand über den Wohnort der Kinder (in Deutschland) oder bei der Geltendmachung des alleinigen Sorgerechts, um wichtige Entscheidungen alleine treffen zu können
    • Unterstützung bei einvernehmlichen Scheidungen sowie juristischer Beistand bei größeren Streitigkeiten vor Gericht
    • Schnelle und bequeme Anerkennung deutscher gerichtlicher Entscheidungen durch alle deutschen Behörden (z.B. Jobcenter oder Standesamt), was besonders vorteilhaft ist, wenn Sie langfristig in Deutschland bleiben möchten
    • Einfacher und schneller Prozess für eine erneute Heirat in Deutschland mit einem deutschen Scheidungsurteil
    Scheidungsberatung Nürnberg

    Kostengünstiger Erstberatungstermin

    30-minütiges Gespräch für 49.- Euro

    Erstes Beratungsgespräch können Sie all Ihre Sorgen und Fragen mit unserem Anwalt besprechen

    z. B. für Fragen zu Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Wohnsituation, Scheidung, Konfliktsituationen oder was Sie bei einer Trennung wissen müssen.

    *Die Erstberatung ist kostenlos, wenn Sie uns das Mandat erteilen.

    Tel. 0911 / 990 993 22

    Montag – Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
    Notdienst Samstag: 8:00 – 14:00 Uhr

    Ihr Anwaltsteam für ukrainisch-deutsche Familienrechtsfragen

    Von der Trennung zur Scheidung: Ihr Wegbegleiter mit Erfahrung und Verständnis.
    Unser Anwaltsteam, das auf internationales Familienrecht spezialisiert ist und 20 Jahre Erfahrung besitzt, versteht Ihre Bedürfnisse als ukrainischer Mitbürger und beantwortet all Ihre Fragen.

    Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen rund um Sorgerecht, Kindesunterhalt und Scheidungsverfahren, damit Sie auch in Deutschland finanzielle Sicherheit und Klarheit für Ihre Zukunft erhalten, denn wir sind gerne auch nach der Scheidung für Sie da.

    Bundesweit vertreten wir Ihre Interessen in den verschiedensten Städten, wie beispielsweise Nürnberg, Augsburg, München, Stuttgart und Frankfurt. Im Rahmen einer kostengünstigen und unverbindlichen Erstberatung können Sie uns kennenlernen. Gerne beantworten wir all Ihre Fragen.

    Scheidungsverfahren für Ukrainer in Deutschland: Eine rechtliche Orientierung

    Wenn sich ukrainische Mitbürger in Deutschland scheiden lassen wollen, müssen Sie einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt konsultieren. Die deutsche Gesetzgebung ermöglicht die Scheidung für Personen, die während des Kriegszustandes in der Ukraine nach Deutschland gekommen sind.

    Aus diesem Grund ist es wichtig, alle notwendigen Unterlagen bereitzustellen und die spezifischen Anforderungen zu erfüllen, um den Prozess effizient und reibungslos zu gestalten.

    Kostenlose Scheidungshilfe: So unterstützen wir ukrainische Mitbürger

    Bei Scheidungen können ukrainische Flüchtlinge mit einem festen Wohnsitz in Deutschland oft staatliche Unterstützung in Form von Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) erhalten. Diese Hilfe deckt sowohl die Scheidungskosten und Gerichtskosten als auch die Dolmetscherkosten und Anwaltskosten ab.

    Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen und Einreichen der erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe beim deutschen Gericht. Wir begleiten Sie durch den Prozess hindurch und helfen Ihnen dabei, finanzielle Entlastung während Ihrer Scheidung zu erreichen.

    Gerne können wir Ihnen im Rahmen einer Erstberatung die verschiedenen Möglichkeiten und Voraussetzungen der Beantragung dieser Hilfe zeigen.

    Sorgerecht und Scheidung: Beratung für ukrainische Familien in Deutschland

    Heutzutage gibt es viele Familien, bei denen die Eltern nicht zusammenleben können – so lebt ein Elternteil mit den gemeinsamen Kindern beispielsweise in Deutschland und der andere Elternteil in der Ukraine. Wenn das Ehepaar sich nun scheiden lassen möchte, kann eine Scheidung über das deutsche Gericht besonders bei Sorgerechtsstreitigkeiten vorteilhaft sein.

    Sie haben einen kurzen Weg zum Anwalt und müssen nicht in die alte Heimat fahren. Weil Scheidungen persönlich und komplex sind, ist vor allem ein persönliches Gespräch mit dem Anwalt von großer Bedeutung, da man sich zu den verschiedensten Themen wie beispielsweise Unterhaltsfragen und mögliche Geldleistungen vom Staat informieren kann.

    Eine anwaltliche Beratung unterstützt von Beginn an und macht eine individuelle Betreuung möglich. Wenn Sie noch Fragen zu Ihrer persönlichen Lebenssituation haben, können Sie sich gerne an uns wenden. In einer kostengünstigen Erstberatung mit unserem Anwalt beantworten wir Ihnen gerne all Ihre Fragen und schaffen mögliche Probleme aus dem Weg.

    Kindesunterhalt bei ukrainischen Familien nach Trennung und Scheidung in Deutschland

    Bei Trennung oder Scheidung ist der Kindesunterhalt sehr wichtig, da die Kinder Bedürfnisse haben, die finanziell gedeckt werden müssen. Wenn Sie in Deutschland eine Arbeit gefunden haben und deshalb kein Bürgergeld mehr bekommen, wird der Unterhalt immer wichtiger.

    Probleme können auftreten, wenn ein Elternteil, zum Beispiel der Vater in der Ukraine oder einem anderen Ausland, nicht zahlen kann oder will. Unser Anwalt unterstützt Sie bei allen Streitigkeiten und sorgt dafür, dass Sie finanzielle Sicherheit für Ihre Zukunft und die Ihrer Kinder erhalten. Mithilfe eines bestimmten Gesetzes erhalten Sie einen Vorschuss für den Kindesunterhalt und wir helfen Ihnen gerne dabei, dies zu beantragen und die

    weitere Informationen zu Kindesunerhalt

    dafür benötigten Dokumente auszufüllen. Wenn sich Ihre finanzielle Situation verbessert und Sie kein Bürgergeld mehr erhalten, ist es wichtig, frühzeitig den Kindesunterhalt korrekt zu berechnen, da dieser eine große finanzielle Unterstützung darstellt, auf die Sie auf keinen Fall verzichten sollten.

    Expertentipp: Sie sollten sich so früh wie möglich zum Thema Kindesunterhalt informieren, da Sie den Kindesunterhalt schon ab Beginn der Trennung einfordern können – nachträglich ist das nicht mehr möglich. Wenn Sie Ihre Ansprüche zu spät geltend machen, können Sich finanzielle Lücken durch den fehlenden Kindesunterhalt bemerkbar machen.

    Kindesunterhalt ist nicht zu unterschätzen, da er Sie bei Ihrem neuen Leben in Deutschland unterstützt und Sie keine finanziellen Sorgen mehr haben müssen. Dies garantiert Ihren Kindern Stabilität und Sicherheit für ihre Zukunft.

    Fazit
    Der Kindesunterhalt spielt bei der Trennung und Scheidung eine wichtige Rolle. Der Unterhalt garantiert die finanzielle Versorgung der Kinder und sichert deren Wohl. Besonders wenn Sie eine Arbeit finden und das Bürgergeld somit wegfällt, gewinnt der Kindesunterhalt an Bedeutung. Herausforderungen entstehen, wenn ein Elternteil, der beispielsweise im Ausland ist, den Kindesunterhalt nicht zahlen kann oder will. Unser Anwalt begleitet Sie durch diese schwierigen Zeiten, um finanzielle Stabilität für Sie und Ihre Kinder zu erreichen. Durch frühzeitige Beratung und Beantragung von Unterhaltsvorschüssen vermeiden Sie finanzielle Knappheit und sichern die Zukunft Ihrer Familie.

    Scheidungsfragen? Erstberatung für Ukrainer in Deutschland

    Sind Sie sich unsicher, ob Sie sich scheiden lassen sollen? Unser Rechtsanwalt Pasch berät Sie umfassend zu allen Fragen rund um Trennung, Scheidung, Unterhaltsansprüche, Sorgerecht und mehr. Für die wichtigsten Fragen zu diesem Thema bieten wir außerdem ein 30-minütiges Gespräch für 49 Euro an – für den Fall, dass das Gespräch länger dauern sollte, bieten wir Ihnen ein individuelles Honorar an.

    In diesem ersten Beratungsgespräch können Sie all Ihre Sorgen und Fragen mit unserem Anwalt besprechen. Zudem ist die Erstberatung mit einem Berechtigungsschein vom Gericht kostenlos. Die Beratung wird auf Deutsch angeboten, allerdings kann eine zweite Person zum Übersetzen mitgebracht werden.

    Unsere Kanzlei befindet sich in Nürnberg und ist leicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem PKW erreichbar, Parkhäuser finden Sie in unmittelbarer Nähe.

    Häufig gestellte Fragen:

    Was sind die Voraussetzungen für eine Scheidung in Deutschland für ukrainische Staatsbürger? (mehr lesen)

    Für ukrainische Staatsbürger gelten in Deutschland bestimmte Voraussetzungen für eine Scheidung: Mindestens ein Ehepartner muss in Deutschland leben. Außerdem muss man mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben und man muss erklären, dass die Ehe gescheitert ist. Wenn beide Partner dieser Aussage zustimmen, kann die Scheidung schnell durchgeführt werden. Unser Team unterstützt Sie bei der Klärung Ihrer individuellen Situation und bei allen notwendigen Schritten für eine reibungslose Scheidung in Deutschland. Eine Scheidung kann auch möglich sein, wenn ein Ehegatte im Ausland ist und nicht zu einem Gerichtstermin kommt.

    Wer ist berechtigt, in Deutschland eine Scheidung einzureichen, wenn beide Partner Ukrainer sind? (mehr lesen)

    In Deutschland können beide Partner, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, eine Scheidung einreichen, wenn mindestens einer der Ehepartner in Deutschland lebt. Das bedeutet, dass ukrainische Staatsbürger, die in Deutschland leben, eine Scheidung beantragen können.

    Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Ehe als gescheitert angesehen wird. Unser Anwaltsteam steht bereit, um Sie durch diesen Prozess zu führen und Sie zu Ihren Rechten und Pflichten zu beraten.

    Welche Unterlagen sind für Ukrainer notwendig, um eine Scheidung in Deutschland zu beantragen? (mehr lesen)

    Für Ukrainer, die eine Scheidung in Deutschland beantragen möchten, sind meist nur folgende Unterlagen erforderlich:


    • gültige Ausweisdokumente
    • Heiratsurkunde (international oder mit beglaubigter Übersetzung)


    Bei Streitigkeiten über gemeinsamen Immobilien oder Auslandsvermögen können weitere Dokumente nötig sein. Unser Team hilft Ihnen, alle benötigten Unterlagen zu sammeln und unterstützt Sie in jedem Schritt des Scheidungsverfahrens.

    Wie viel kostet eine Scheidung in Deutschland für Ukrainer? (mehr lesen)

    Die Kosten einer Scheidung in Deutschland hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Nettoeinkommen der Ehepartner. Für ukrainische Mitbürger gelten die gleichen Bedingungen wie für deutsche: Die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen der Ehepartner ergibt.


    Sollte das gemeinsame Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, können Ukrainer in Deutschland Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) beantragen. Diese staatliche Hilfe deckt sowohl die Gerichtskosten und Dolmetscherkosten, als auch die Anwaltsgebühren ab.

    Wir helfen Ihnen dabei, die Verfahrenskostenhilfe geltend zu machen und die dafür benötigten Dokumente auszufüllen. Wenn der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wird, können Sie auch eine Ratenzahlung beantragen, um finanzielle Freiheit zu erhalten.

    Die Höhe der Raten und die Dauer der Zahlungsfrist werden hierbei individuell festgelegt.
    Unser Team steht bereit, um Sie durch diesen Prozess zu begleiten und sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung für Ihre individuelle Situation erhalten.

    Welche rechtlichen Folgen hat eine Scheidung in Deutschland für ukrainische Staatsbürger, insbesondere im Hinblick auf das Sorgerecht und Unterhaltszahlungen? (mehr lesen)

    Sorgerecht: Das deutsche Familienrecht strebt in der Regel an, dass beide Elternteile auch nach der Scheidung das Sorgerecht für gemeinsame Kinder behalten – wenn das auch im Interesse der gemeinsamen Kinder ist. Wenn sich die Eltern uneinig sind oder ein Elternteil nicht da ist, kann das Familiengericht eine Entscheidung im Sinne des Kindeswohls treffen. Bei internationalen Familien können zusätzliche Überlegungen hinsichtlich des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der Kinder eine Rolle spielen.


    Unterhaltszahlungen: Nach einer Scheidung kann ein Anspruch auf Kindesunterhalt sowie unter bestimmten Umständen auf Ehegattenunterhalt bestehen. Der Kindesunterhalt richtet sich nach den Bedürfnissen des Kindes und den finanziellen Möglichkeiten des unterhaltspflichtigen Elternteils. Der Ehegattenunterhalt hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Dauer der Ehe, dem Lebensstandard während der Ehe und der finanziellen Lage beider Ehepartner. In Deutschland ist es so, dass der finanziell abgesichertere Partner Unterstützung leisten muss, wenn der andere Partner nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.


    Aufenthaltsrecht: Die Scheidung kann auch Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, insbesondere wenn ein Partner aufgrund der Ehe ein Aufenthaltsrecht bekommen hat. In solchen Fällen ist es wichtig, rechtzeitig vor Ablauf des Aufenthaltstitels rechtliche Beratung einzuholen, um eine Verlängerung oder Änderung des Aufenthaltsstatus zu bekommen.

    Insgesamt ist es bei diesem Thema unglaublich wichtig, sich an einen Anwalt zu wenden. Unser erfahrener Rechtsanwalt hilft Ihnen gerne weiter, damit Sie die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation erhalten.

    Welche Unterstützung können ukrainische Staatsbürger in Deutschland bei einer Scheidung erhalten? (mehr lesen)

    Ukrainische Staatsbürger in Deutschland können vielseitige Unterstützung bei ihrer Scheidung erhalten. Eine Art der Unterstützung ist die Beratung durch auf Familienrecht spezialisierte Anwälte, die sich mit den Besonderheiten internationaler Scheidungen auskennen.

    Außerdem gibt es die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, falls die finanziellen Mittel für die Gerichts- und Anwaltskosten nicht ausreichen. Zudem bieten Beratungsstellen und soziale Einrichtungen psychologische Unterstützung und Hilfe bei der Bewältigung der emotionalen Belastungen einer Trennung.

    Wir sind bei jedem Schritt der Scheidung an Ihrer Seite und beantworten all Ihre Fragen und Unsicherheiten, damit Sie Klarheit für Ihre Zukunft erhalten.

    Kann ich in Deutschland ohne einen Anwalt eine Scheidung einreichen? (mehr lesen)

    In Deutschland muss der Antrag auf Scheidung zwingend von einem Anwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden, was die große Bedeutung professioneller Unterstützung in Deutschland darstellt. Der Anwalt stellt nicht nur den Antrag, sondern berät die Parteien auch hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten, hilft bei der Einigung in Bezug auf Unterhaltszahlungen, Vermögensaufteilung und Sorgerechtsfragen und vertritt die Mandanten vor Gericht.

    Das Scheidungsverfahren beginnt in der Regel mit dem Nachweis, dass die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben und die Ehe gescheitert ist. Diese Trennungsphase ist ein wesentlicher Bestandteil des Scheidungsprozesses in Deutschland und dient dazu, den Partnern Zeit zur Überprüfung ihrer Entscheidung zu geben. Nur in Ausnahmefällen kann das Trennungsjahr verkürzt werden – zum Beispiel, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der Partner eine unzumutbare Härte darstellen würde.


    Nachdem Sie den Scheidungsantrag eingereicht haben, prüft das Gericht die Voraussetzungen für die Scheidung und führt eine Verhandlung durch, gegebenenfalls auch ohne den anderen Ehepartner. Außerdem werden auch Fragen zum Unterhalt, der Vermögensaufteilung, des Sorgerechts und des Umgangsrechts geklärt, falls diese nicht bereits im Vorfeld einvernehmlich zwischen den Parteien geregelt wurden.

    In der Ukraine kann eine Scheidung unter bestimmten Umständen einfacher und schneller sein, insbesondere wenn beide Ehepartner zustimmen und keine gemeinsamen minderjährigen Kinder im Spiel sind. In solchen Fällen ist es möglich, die Scheidung ohne gerichtliches Verfahren durchzuführen, was weniger formell und erheblich schneller sein kann. Allerdings müssen sich beide Parteien einig sein, was die Scheidung und alle damit verbundenen Regelungen betrifft, wie beispielsweise Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht.

    Unserer langjährigen Erfahrung nach ist es jedoch selten, dass beide Parteien einverstanden sind, da oft über finanzielle Fragen wie Kindesunterhalt oder nachehelichen Unterhalt gestritten wird – insbesondere wenn ein Elternteil finanziell auf Unterstützung nach der Scheidung angewiesen ist, weil er die Kinder betreut.

    Sowohl die Frage des zukünftigen Wohnorts der Kinder als auch die Teilung des Ehevermögens kann zu weiteren Konflikten führen, die die Möglichkeit einer schnellen und einvernehmlichen Scheidung oft erschweren. Darüber hinaus kann der lange Weg in die Ukraine ein Zeitproblem und ein Hindernis darstellen. Sie können hier vor Ort in Deutschland alles rechtlich wirksam regeln.

    In Deutschland hingegen stellt Ihr Anwalt für Sie sicher, dass alle rechtlichen Aspekte sorgfältig berücksichtigt werden und die Rechte beider Parteien geschützt sind. Gerne können Sie sich im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs mit unserem Rechtsanwalt vertraut machen, damit Sie selbst entscheiden können, wie Ihre Scheidung abgewickelt werden soll und was die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation ist. Wir helfen Ihnen gerne dabei, all Ihre Fragen zu diesem Thema zu beantworten.

    Welche Sprachanforderungen müssen ukrainische Staatsbürger erfüllen, um eine Scheidung in Deutschland zu beantragen? (mehr lesen)

    Ukrainische Mitbürger müssen keine spezifischen Sprachanforderungen erfüllen, um in Deutschland eine Scheidung zu beantragen. Wichtig ist jedoch, dass alle einzureichenden Dokumente ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden. Die Kommunikation mit dem Gericht und die rechtliche Vertretung erfolgen auf Deutsch, daher ist es ratsam, einen deutschsprachigen Rechtsanwalt und einen Dolmetscher zu beauftragen, um Missverständnisse zu vermeiden und den Prozess so effektiv wie möglich zu gestalten.

    Fazit

    Unser spezialisiertes Anwaltsteam im internationalen Familienrecht bietet zuverlässige Unterstützung für ukrainische Mitbürger in Deutschland, die sich in einem Trennungs- oder Scheidungsprozess befinden. Es kann alles hier geregelt werden, Sie müssen nicht langwierig mit einem Anwalt oder Behörden und Gerichten in der Ukraine verhandeln.

    Wir bieten umfassende Beratung sowie Vertretung in allen Fragen rund um die Themen Sorgerecht, Kindesunterhalt und Scheidungsverfahren. Dabei ist es unser Ziel, unsere Mandanten finanzielle Sicherheit und Klarheit für ihre Zukunft zu gewährleisten.

    Unsere Unterstützung erstreckt sich über den gesamten Prozess und wir stehen unseren Mandanten auch nach der Scheidung weiterhin zur Seite. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne unter der Telefonnummer 0911 / 990 993 22 an uns wenden. Gerne bieten wir Ihnen auch flexibel und spontan Termine.

  • Rechtsanwalt Nürnberg Familienrecht

    Herzlich willkommen bei unserem Rechtsanwalt Pasch – Ihr Experte für Familienrecht in Nürnberg

    Wenn Sie eine kompetente Beratung im Familienrecht suchen, sind Sie bei unserem Rechtsanwalt Pasch in Nürnberg genau richtig. Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit fundiertem Fachwissen und persönlichem Engagement zur Seite, um all Ihre Fragen zu beantworten und Ihre rechtlichen Anliegen zuverlässig zu lösen.

    Unsere Expertise im Familienrecht

    Das Familienrecht beinhaltet eine Vielzahl von Themen, die das tägliche Leben und das Wohl von Ihrer Familie betreffen können, wie beispielsweise Unterhaltsansprüche, Sorgerecht oder Ehescheidung. Unser Ziel ist es, Ihnen in jeder Phase rechtliche Sicherheit zu bieten und gemeinsam die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu erarbeiten. Wir verstehen, dass familiäre Angelegenheiten oft emotional und komplex sind. Daher legen wir großen Wert darauf, nicht nur juristische Expertise, sondern auch emotionale Unterstützung anzubieten.

    Ihr vertrauensvoller Partner in Nürnberg

    Unser Rechtsanwalt Pasch zeichnet sich nicht nur durch fachliche Kompetenz, sondern auch durch persönliche Nähe und individuelle Beratung aus. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation zu verstehen, und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuelle Situation. In unserer Zusammenarbeit setzen wir daher vor allem auf Transparenz und Vertrauen.

    Wir wissen, dass jede Familie einzigartig ist, und deshalb gehen wir auf Ihre speziellen Bedürfnisse und Anliegen ein.

    Leistungen im Überblick:

    1. Ehescheidung und Trennung: Wir unterstützen Sie bei Scheidungsverfahren und beraten Sie umfassend zu allen damit verbundenen rechtlichen Fragen.
    2. Unterhaltsrecht: Ob Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Unterhaltsberechnungen – wir setzen uns für Ihre finanziellen Interessen ein.
    3. Sorgerecht und Umgangsrecht: Unser Fokus ist stets Ihr Wohl und das Ihrer Kinder. Deshalb stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht zur Seite.
    4. Eheverträge und Vermögensaufteilung: Gestalten Sie individuelle Regelungen im Ehevertrag und regeln Sie somit so früh wie möglich die Vermögensaufteilung bei Trennung oder Scheidung.
    5. Erbrechtliche Aspekte: Wir beraten Sie zu erbrechtlichen Fragen im Kontext von Trennung und Scheidung.

    Ihr erster Schritt zu rechtlicher Klarheit

    Vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin in unserem Büro in Nürnberg. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen mit Fachkompetenz und Engagement in allen Angelegenheiten des Familienrechts zur Seite zu stehen.

    Die individuelle Betreuung durch Rechtsanwalt Pasch

    Fazit: Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Nürnberg für Familienrecht

    Unser Rechtsanwalt Pasch hilft Ihnen gerne bei all Ihren Fragen und Problemen weiter.
    Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung, persönliche Betreuung und individuelle
    Lösungsansätze. Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.
    Im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung können Sie sich gerne einen ersten Eindruck
    von uns machen. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen und Sie bei allen möglichen
    Schwierigkeiten und Problemen zu unterstützen.

    Voraussetzungen für eine Ehescheidung

    Um sich einvernehmlich scheiden zu lassen, müssen Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben – das ist das sogenannte Trennungsjahr. Einer der Ehepartner oder beide reichen einen Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Dafür wird eine rechtliche Vertretung durch einen Anwalt benötigt. Wenn die Ehe über drei Jahre andauerte und kein Ehevertrag existiert, wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, der die Rentenanwartschaften in der Ehezeit ausgleicht. Schließlich findet ein Scheidungstermin vor dem Gericht statt. Allerdings kann die Ehescheidung auch verzögert werden, beispielsweise wenn ein Ehepartner wenig mitarbeitet oder verfahrensverzögernde Anträge stellt. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unser Rechtsanwalt gerne zur Verfügung.

    Scheidungsdauer und Kosten: Ein Überblick

    Oftmals variiert die Scheidungsdauer, aber im Allgemeinen dauert der Prozess etwa sechs Monate bis mehrere Jahre. Faktoren wie die Zusammenarbeit der Parteien, die Anzahl der Streitpunkte und die Gerichtsbelastung beeinflussen hierbei besonders die Geschwindigkeit. Einfache einvernehmliche Ehescheidungen können deshalb schneller abgeschlossen werden. Die Kosten einer Ehescheidung variieren ebenfalls. Grundlegende Gerichtsgebühren und Anwaltskosten sind üblich. Außerdem helfen wir Ihnen gerne dabei, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Mithilfe der außergerichtlichen Klärung von Angelegenheiten und einvernehmlichen Verhandlungen können sowohl Zeit als auch Geld gespart werden.

    Braucht man einen Fachanwalt für Familienrecht? 

    Ein Fachanwalt für Familienrecht ist besonders wichtig, wenn Sie in familienrechtlichen Angelegenheiten Unterstützung benötigen. Diese Anwälte haben meist viel Erfahrung in Scheidungen, Sorgerecht und Unterhaltsfragen und können deshalb all Ihre Fragen zu diesen Themen beantworten. Zudem bieten Sie auch verschiedene Lösungswege für Ihre individuelle Situation an. Unser Rechtsanwalt ist seit über 20 Jahren als Anwalt tätig und verfügt über umfassende Erfahrung und Expertise, um Sie in Fragen des Familienrechts kompetent zu beraten und zu vertreten. 

    Scheidungsbeschluss – Was passiert danach? 

    Nachdem der Scheidungsbeschluss steht, beginnt für Sie ein neuer Lebensabschnitt. Doch was geschieht jetzt? Wenn keine Rechtsmittel dagegen eingelegt werden, wird die Scheidung nach Ablauf der Beschwerdefrist rechtskräftig. Allumfassende Fragen zu den Themen Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht sollten klar geregelt sein. Rechtsanwalt Pasch in Nürnberg wird Sie sicher durch das Verfahren begleiten und steht Ihnen tatkräftig zur Seite. 

    Die wichtigsten Faktoren für die Dauer einer Scheidung

    Bei einer einvernehmlichen Scheidung im Familienrecht in Nürnberg sollten sich beide Ehepartner in den wesentlichen Fragen einig sein. Wenn dies der Fall ist, dann dauert die Scheidung meist zwischen drei und sechs Monaten. Bei einer streitigen Scheidung kann sich das Verfahren jedoch über Jahre hinweg ziehen

    Damit in Deutschland eine Scheidung durchgeführt wird, ist ein Trennungsjahr erforderlich. Bei einem Trennungsjahr müssen die Ehepartner mindestens 12 Monate getrennt leben, bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann.

    Die Bearbeitungszeit im Familienrecht hängt von vielen Faktoren ab, z. B. davon um was alles gestritten wird oder wie schnell der Versorgungsausgleich durch geführt wird (hier ist es wichtig, Fragen der Deutschen Rentenversicherung schnell zu beantworten).
    Wir unterstützen Sie bereits im Trennungsjahr, die erforderlichen Voraussetzungen für eine Scheidung zu erfüllen oder vorzubereiten. Denn es ist durchaus möglich, dass Verzögerungen auftreten, wenn Unterlagen fehlen oder zusätzliche Anträge gestellt werden müssen.

    Bei einem Versorgungsausgleich im Familienrecht werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften aufgeteilt. Der Versorgungsausgleich ist ein weiterer Faktor, der die Verfahrensdauer beeinflussen kann. Sollten beide Ehepartner darauf verzichten oder die Dauer der Ehe weniger als drei Jahre betragen, dann können diese Aspekte die Scheidung beschleunigen.  Auch kann mit unserer Unterstützung bereits im Trennungsjahr insoweit eine Vorbereitung getroffen werden, die das Verfahren beschleunigt.

    Eine einvernehmliche Scheidung in Nürnberg kann, nach dem vollzogenen Trennungsjahr, wenige Monate dauern. Bei Streitigkeiten und komplexen Fragen, kann sich das Trennungsverfahren erheblich (um Jahre) verlängern. 

    Wir empfehlen Ihnen, sich so früh wie möglich an Rechtsanwalt Pasch in Nürnberg zu wenden. Dadurch können Verzögerungen vermieden und eine reibungslose Scheidung in Nürnberg gewährleistet werden. 

  • Wichtige Fragen zum Familienrecht:

    Wichtige Fragen zum Familienrecht: 

    Alles, was Sie über Ehe, Scheidung, Kinderbetreuung und Unterhalt wissen müssen

    Das Familienrecht ist zweifellos eines der bedeutendsten Rechtsgebiete in unserer Gesellschaft, da es die rechtlichen Beziehungen innerhalb von Familien und Partnerschaften regelt. Von der Eheschließung über Scheidungen bis hin zur Kinderbetreuung und Unterhaltszahlungen spielt das Familienrecht eine zentrale Rolle im Leben vieler Menschen. Im Folgenden werden wir deshalb komplexe Aspekte des Familienrechts beleuchten und die wichtigsten Fragen zu beantworten.

    Fragen und Antworten zum Familienrecht:

    Was ist das Ziel des Familienrechts?

    Das Familienrecht hat das Ziel, die Rechte und Pflichten von allen Mitgliedern einer Familie zu regeln und Ihnen rechtlichen Schutz zu bieten. Dabei soll es die Familie als Grundlage der Gesellschaft schützen und die Sicherheit von Ehe und Familie gewährleisten.

    Welche Rechte und Pflichten haben Ehepartner nach deutschem Familienrecht?

    Nach deutschem Familienrecht haben Ehepartner eine Vielzahl von Rechten und Pflichten. Dazu gehören unter anderem die gegenseitige Unterstützungspflicht, das Recht auf gemeinsame Entscheidungen und die Pflicht, treu zu sein.

    Welche Bedeutung hat das Eherecht im Kontext des Familienrechts?

    Das Eherecht bildet einen zentralen Bestandteil des Familienrechts, da es die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Eheschließung, das Eheleben und die Scheidung regelt. Das bedeutet, dass es die Voraussetzungen festlegt, unter denen eine Ehe geschlossen wird und unter denen eine Ehe geschieden wird.

    Welche Voraussetzungen müssen für eine gültige Eheschließung im Familienrecht erfüllt sein?

    Eine rechtskräftige Eheschließung erfordert die Erfüllung bestimmter Bedingungen. Hierzu zählen die Ehefähigkeit der Partner und die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Was zudem nicht vorliegen sollte, sind Ehehindernisse. Diese sind beispielsweise eine bereits bestehende Ehe oder verwandtschaftliche Beziehungen.

    Welche Rechtsfolgen hat eine Scheidung für die Ehepartner?

    Bei einer Scheidung werden die ehelichen Bindungen gelöst, und es entstehen verschiedene rechtliche Folgen für die Ehepartner. Dazu gehören unter anderem Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleich und das Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, das geregelt werden muss.

    Was sind die Unterschiede zwischen Trennung und Scheidung?

    Eine Trennung bedeutet, dass die Ehepartner getrennt voneinander leben, während eine Scheidung die rechtliche Auflösung der Ehe ist. Eine Trennung ist hierbei eine Vorstufe zur Scheidung, die in der Regel zwingend erforderlich ist (nur in seltenen Ausnahmen nicht)kann

    Wie erfolgt im Familienrecht die Regelung der Betreuung gemeinsamer Kinder nach einer Trennung oder Scheidung?

    Die Betreuung der Kinder wird durch das Sorgerecht festgelegt, das entweder gemeinsam von beiden Elternteilen oder allein von einem Elternteil ausgeübt werden kann. Aus diesem Grund kann bei einer Scheidung auch das Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern geregelt werden, damit in Zukunft keine Streitigkeiten entstehen können. Zudem sollte das Wohl der gemeinsamen Kinder an erster Stelle stehen.

    Wie wird der Unterhalt für Kinder nach einer Trennung oder Scheidung berechnet?

    Der Unterhalt für Kinder nach einer Trennung oder Scheidung wird unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes, des Einkommens der Eltern und anderer relevanter Faktoren berechnet. Dabei wird zwischen dem Kindesunterhalt und dem Ehegattenunterhalt unterschieden – der Kindesunterhalt ist somit der Unterhalt, der für die Kinder vorhergesehen ist. Der Ehegattenunterhalt ist der Unterhalt, der den finanziell schwächeren Partner nach der Scheidung finanziell unterstützen soll.

    Welche rechtlichen Schritte sind bei einer Scheidung erforderlich?

    Zur Scheidung einer Ehe müssen die Ehepartner einen Antrag beim Familiengericht stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Voraussetzung ist beispielsweise die Einhaltung des Trennungsjahres. Im Rahmen des gerichtlichen Scheidungsverfahrens können auch die rechtlichen Folgen der Scheidung, wie zum Beispiel Unterhaltsansprüche und die Verteilung des Vermögens geregelt werden. Wichtig zu wissen ist, dass eine einvernehmliche Scheidung mit klaren und fairen Absprachen weitaus günstiger ist als eine streitige; daher können viele Punkte auch außergerichtlich, z. B. durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden.

    Fazit:
    Das Familienrecht ist zweifellos ein komplexes Rechtsgebiet, das viele Bereiche des familiären Zusammenlebens regelt. Von der Eheschließung über die Scheidung bis hin zur Kinderbetreuung und Unterhaltszahlungen sind die rechtlichen Regelungen vielfältig und können deshalb für Betroffene oftmals sehr verwirrend sein. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich rechtzeitig über die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren und bei Fragen und Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen. 

    Beratungsgespräch:
    Unser erfahrener Anwalt für Familienrecht steht bereit, um all Ihre Fragen zu klären und Ihre Unsicherheiten zu lösen.


    Das Familienrecht kann komplex sein, doch unser Ziel ist es, Ihnen Klarheit zu verschaffen. Aus diesem Grund bietet Ihnen unser Leitfaden wichtige Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten, damit Sie Klarheit und Planungssicherheit für Ihre Zukunft erhalten.


    Benötigen Sie persönliche Unterstützung oder haben Sie weitere Fragen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne für eine Erstberatung zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin unter der Telefonnummer 0911 / 990 993 22. Wir freuen uns darauf, Sie durch Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu begleiten.

  • Erbrecht und Scheidung

    Erbrecht der Ehegatten

    Grundsätzlich beerben sich Ehegatten gegenseitig (unter Berücksichtigung weiterer Erben wie z. B. Kindern Eltern oder Geschwistern). Es stellt sich im Falle einer Trennung / Scheidung die Frage, ob der überlebende Ehegatte dann immer noch Erbe des Ehegatten ist. Insoweit ist in § 1933 BGB geregelt, das das Erbrecht eines Ehegatten nicht erst mit einer rechtskräftigen Scheidung wegfällt, sondern bereits zuvor, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen einer Ehescheidung erfüllt sind und Scheidungsantrag gestellt oder diesem zugestimmt ist.

    Bis dahin kann nach einer Trennung der Ehegatten viel Zeit vergehen. Will ein Ehegatte nach der Trennung (oder bereits vor der Trennung) nicht, dass sein Ehepartner ihn noch beerbt, kann der Ehegatte durch Testament den Ehegatten von dem Erbe ausschließen, ihn also enterben. Dieser Ehegatte bekommt dann immer noch seinen Pflichtteilsanspruch, der die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs beträgt und nur auf Geld, aber nicht auf Sachen oder Immobilien gerichtet ist.

    Dieser Pflichtteilsanspruch kann alleine nicht verhindert werden, sondern nur dadurch ausgeschlossen werden, wenn ein oder beide Ehegatten auf ihren Pflichtteilsanspruch (und m besten auch Erbanspruch) verzichten. Im Rahmen einer gütlichen Einigung kann solche ein Verzicht durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung, mit welcher auch gleich alle anderen Forderungen geregelt und erledigt werden, verbindlich festgelegt werden.

    Vermögensverwaltung für Kinder durch geschiedenen Ehegatten

    Problematisch kann der Fall sein, wenn noch minderjährige Kinder vorhanden sind. Ist der andere Ehegatte enterbt oder dessen Erbanspruch aufgrund rechtskräftiger Ehescheidung erloschen, so würde dieser Ehegatte doch noch über das Erbe bestimmen (und einen Teile hiervon ausgeben) können, wenn er das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder nach dem Tod des anderen Elternteils alleine innehat.

    Denn dieser überlebende Elternteil hat dann auch die Vermögenssorge für die Kinder und kann Entscheidungen zur Verwendung und Ausgabe des Erbes treffen. Verhindern kann man dies durch eine sogenannte Testamentsvollstreckung. Hier können Sie eine Person Ihres Vertrauens beauftragen, das Erbe für die Kinder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verwalten.

    Ebenso könnte dem überlebenden Ehegatten das Erbe zufließen, wenn das gemeinsame Kind vor ihm ohne weitere Erben versterben sollte; in diesem Fall wird der überlebende Ehegatte Erbe. Für diesen zum Glück seltenen Fall kann es sinnvoll sein, einen Ersatzerben zu bestimmen.

    Erbvertrag

    Häufig regeln Ehegatten in einem Erbvertrag oder ein Berliner Testament ihr „gemeinsames“ Erbe einvernehmlich. Mit einem Erbvertrag wird meist eine andere Erbfolge gewählt, die von der gesetzlichen Erbfolge abweicht. Kommt es zur Trennung oder Scheidung soll meist dieser Erbvertrag auch nicht mehr wirksam sein, soweit der andere Ehegatte (allein) begünstigt ist.

    Hier ist zuerst zu prüfen, ob der Erbvertrag insoweit eine besondere Klausel enthält, also dass der Erbvertrag trotz Scheidung weiterhin Bestand haben soll oder dass dann eine bestimmte andere Person Erbe werden soll. Enthält der Erbvertrag hierzu keine besondere Vereinbarung, gilt die Regelung des § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB. Danach wird solch ein Erbvertrag zugunsten des anderen Ehegattenunwirksam, wenn die Ehe geschieden ist.

    Teilung eines Erbes bei Zugewinngemeinschaft

    Unabhängig dieser erbrechtlichen Fragen zu dem Erbrecht des getrennten oder geschiedenen Ehegatten, stellt sich in der Praxis oft das Problem, dass ein Ehegatte während der Ehe selbst etwas erbt (oder geschenkt bekommt). Muss dieses Erbe mit dem anderen Ehegatten geteilt werden? Was passiert, wenn man dieses Erbe z. B. in ein gemeinsames Haus oder gar das Haus des anderen Ehegatten investiert hat? Soweit ein Ehepaar nichts anderes vereinbart hat, lebt es in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

    Hier werden bei einer Scheidung alle Vermögenswerte geteilt, die in der Ehe geschaffen / angespart wurden. Ein Erbe ist hier ausdrücklich ausgenommen und muss nicht geteilt werden. Aufzupassen ist aber dennoch, da eine Wertsteigerung, die auf dem Erbe beruht (z. B. eine Immobilie gewinnt aufgrund Zeitablaufs an Wert oder ein angelegtes Kapital wird durch Zinsen oder Aktiengewinne erhöht) mit dem anderen Ehegatten zu teilen ist. Will man dies verhindern, muss hierzu ein Ehevertrag geschlossen werden.

  • Wie wird im Scheidungsfall über den gemeinsamen Immobilienkredit entschieden?

     

    Wie wird im Scheidungsfall über den gemeinsamen Immobilienkredit entschieden?

    Rechtsberatung in Scheidungsangelegenheiten
    von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg

    Wenn es um die Finanzierung einer Immobilie geht, greifen Ehepartner normalerweise gemeinsam zu einem Hypothekendarlehen. Oft ist es so, dass auch Ehepartner ohne eigenes Einkommen bei der Bank den Kreditvertrag mit unterzeichnen müssen. Dies ist auch der Fall, wenn die Immobilie eigentlich nur in den Besitz des einen Ehepartners gelangen soll.

    Wenn es zu einer Trennung oder Scheidung kommt, steht die Frage nach der Immobilie im Raum. Die Ehepartner müssen klären, wer von beiden alleiniger Eigentümer der Immobilie wird und wer in der Wohnung oder dem Haus wohnen wird. Was häufig auf den ersten Blick nicht erkannt wird, ist, dass im Fall einer Scheidung für die Betroffenen ein Haftungsproblem auftaucht.

    Denn: Sogar wenn die Ehepartner sich geeinigt haben und / oder bereits die Scheidung vollzogen wurde, ergibt es sich in der konkreten Praxis oftmals, dass die Bank sich querstellt und den Ehepartner nicht aus der Haftung entlässt.

    Dies führt dazu, dass sogar ein Ehepartner, dem das Haus gar nicht gehört, für die Hausschulden aufkommen muss – notfalls mit seinem eigenen Vermögen oder Einkommen, indem er für die Schulden haftet.

    Um diese Lage zu vermeiden, muss man eine individuelle Lösung zwischen den Ehepartnern suchen und vereinbaren. Als Rechtsanwalt für Familienrecht bin ich Ihr Ansprechpartner für eine juristische schriftliche Formulierung, die gesetzlich gesichert ist und die im Zweifelsfall auch eingeklagt werden kann. Wenn Sie sich in meiner Kanzlei gut mit Informationen versorgen, können Sie schon vor dem Trennungsjahr die entsprechenden außergerichtlichen und juristisch sicheren Vereinbarungen vorlegen und eine verbindliche Lösung ohne späteren negativen Gerichtsentscheid erzielen.

    Der Vorteil: Sie und Ihr Ehepartner haben schon vor dem Starttermin des Trennungsjahres beziehungsweise der Trennung eine sichere und zuverlässige Lösung. Konflikte, die rund um das Eigentum entstehen, können Sie so umgehen. Auch finanziell sind Sie auf der sicheren Seite, denn Sie können auf kostenintensive Immobiliengutachten und langdauernde gerichtliche Streitereien verzichten.

    Wie kann man das Haftungsrisiko für die Immobilie minimieren?

    Um zu vermeiden, dass man selbst von der Bank in Haftung für laufende Kreditraten genommen wird, für den Fall, dass der bisher zahlende Ehepartner arbeitslos oder schwer krank wird, sollte man sich absichern. Als Rechtsanwalt rate ich Ihnen zu einer internen stabilen Scheidungsfolgenvereinbarung zur Minimierung des Haftungsrisikos. Da die Lage jeweils individuell unterschiedlich ist und eine Scheidung viele Faktoren berücksichtigen muss, bietet sich der einmalige Erstberatungstermin bei mir an, um vorab über die wichtigsten Fragestellungen Klarheit zu bekommen.

  • Prozesskostenhilfe (PKH) / Verfahrenskostenhilfe (VKH) in Nürnberg

    Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe in Nürnberg – So erhalten Sie finanzielle Hilfen

    Rechtssuchende, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um einen Rechtsanwalt in Nürnberg oder Gerichtskosten zu bezahlen, müssen nicht auf die Durchsetzung ihrer Rechte verzichten. Sie können auf zweierlei Weise staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, nämlich in Form der Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe und der Beratungshilfe.

    Übersicht:

    Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe in Nürnberg

    Für ein bereits laufendes oder für ein beabsichtigtes Verfahren können einkommensschwache Rechtssuchende nach §§ 114 ff. ZPO (Zivilprozessordnung) einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe stellen. Die Antragstellung für die finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren kann bei Bedarf auch von einem Rechtsanwalt in Nürnberg übernommen werden. Was für die Beantragung Schritt für Schritt zu tun ist und was Sie Wichtiges beachten müssen, erfahren Sie in unserer übersichtlichen und für Sie kostenlosen Checkliste Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe. Klicken Sie hier zum kostenlosen Download.

    Beispiel: Thomas H. und Sabine H. lassen sich scheiden

    Thomas H. verdient 2.000,00 € netto, er ist ausgezogen und zahlt 600,00 € Miete. Er zahlt für einen Autokredit monatliche Raten von 350,00 € und für einen Konsumentenkredit 400,00 €. Sabine H. arbeitet halbtags und verdient 1.100,00 € monatlich netto. Trotz seines Einkommens verbleibt Thomas H. nach Abzug der Schulden und Miete so wenig Einkommen, dass er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe erfüllt und diese somit für das Scheidungsverfahren bewilligt bekommt.

    Ebenso ist es in der Regel, wenn von Thomas H. ähnliche Ausgaben für einen Hauskredit oder Unterhaltszahlungen an Sabine H. (und / oder Kinder) zu leisten wären.

    Auch Sabine H. kann Verfahrenskostenhilfe beantragen, wenn ihr mach Abzug von Mietzahlungen (oder Schulden) weniger als der sogenannten Freibetrag (derzeit bei Arbeitnehmern 700 Euro) verbleibt.

    Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Einkommens ist das Einkommen des Rechtssuchenden aus nicht selbstständiger oder selbstständiger Tätigkeit. Dazu gehören auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Lohnersatz- und Sozialleistungen. Vom Einkommen abgezogen werden sämtliche Steuern und Sozialabgaben, die Kosten für Miete und die Mietnebenkosten sowie Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen, um die wichtigsten Posten zu nennen. Ebenfalls abgezogen wird bei Erwerbstätigen ein Betrag von 219 Euro, sowie der weitere Freibetrag, der bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften 481 Euro pro Person beträgt, sowie für unterhaltsberechtigte Personen, zum Beispiel für ein Kind oder mehrere Kinder, ein Betrag von bis zu jeweils 364 Euro (je nach Alter).

    Kommt der Rechtsanwalt nach diesen Berechnungen zu dem Ergebnis, dass das verbleibende Einkommen des Rechtssuchenden nicht über der Freigrenze liegt, wird der Antrag bewilligt (soweit auch die Erfolgsaussichten gegeben sind). Liegt der Antragsteller darüber, kann das Gericht eine Ratenzahlung anordnen. Um Missbrauchsfälle zu vermeiden, gilt diese Einkommensgrenze nicht nur im Zeitpunkt ihrer Bewilligung, sondern auch in den nachfolgenden vier Jahren. Verbessert sich die wirtschaftliche Situation nachträglich, kann der Rechtssuchende innerhalb von vier Jahren nach der rechtskräftigen Entscheidung zu Rückzahlungen verpflichtet werden.

    Die Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe und ihre Erfolgsaussichten

    Voraussetzung für ihre Bewilligung ist, dass dem angestrebten Verfahren, das auf Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ausgerichtet ist, vom Gericht hinreichende Erfolgsaussichten eingeräumt werden. Ist ein Gerichtsverfahren mutwillig motiviert oder aussichtslos, wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe abgelehnt. Aus diesem Grund findet vor der Bewilligung oder Ablehnung des Antrags ein Prozesskostenhilfe- / Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren statt.

    Der Gesetzgeber verlangt nur eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten durch das Gericht. Sollten Ihre Erfolgsaussichten auf Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe negativ sein, bieten wir Ihnen aber gerne eine günstige Ratenzahlung an!

    Die wirtschaftlichen Voraussetzungen

    Um Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören insbesondere die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das heißt, dem Antragsteller fehlen die finanziellen Mittel, um eine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen Verfahren anzustrengen.

    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Antragsteller Hartz IV oder Sozialhilfe bezieht, wenn das monatlich verfügbare Einkommen (abzüglich der Schulden) unter 481 Euro bei einem (erwerbslosen) Alleinstehenden liegt (bei einem Arbeitnehmer kommen 219 Euro hinzu), zzgl. Miete und wenn kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist.

    Beispiele für Verfahrenskostenhilfe

    Stefan, 32 Jahre, ist von Beruf KFZ-Mechaniker und verdient netto 1.700,00 € monatlich.

    Er ist verheiratet, seine Frau ist als Bürokauffrau halbtags beschäftigt und verdient 800,00 € monatlich netto. Sie haben ein Kind, 6 Jahre alt. Sie haben ein Haus und zahlen für die Hypothek 950,00 € monatlich und für einen Verbraucher-Kredit weitere 150,00 € monatlich. Stefan will sich scheiden lassen; bei seinem Einkommen und seinen Ausgaben erhält er für das gerichtliche Scheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe. Das heißt, er muss für die Scheidung nichts bezahlen.

    Michaela, 35 Jahre alt, ist Sachbearbeiterin in Teilzeit und verdient netto 900,00 € monatlich.

    Sie ist mit Torsten verheiratet, der durchschnittlich 2.500,00 € monatlich netto verdient. Sie haben ein gemeinsames Kind, 12 Jahre alt. Michaela hat sich von Torsten getrennt und lebt mit dem Kind in einer eigenen Wohnung. Die beiden sind sich uneinig über die Höhe des Unterhalts. Michaela hat eine Frist gesetzt, die nicht eingehalten wurde und will nun ihren Anspruch gerichtlich einklagen. Bei diesem geringen Einkommen von Michaela hat sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, d. h. die Staatskasse bezahlt die Kosten dieses gerichtlichen Verfahrens für Michaela.

    Martin, 44 Jahre, ist Abteilungsleiter und verdient ca. 3.000,00 € monatlich netto.

    Er lebt von seiner Frau getrennt, bei dieser leben auch die beiden gemeinsamen Kinder, 3 und 5 Jahre alt. Er zahlt für die Hausschulden monatlich 1.100,00 € und Unterhalt für Frau und Kinder. Ihm bleiben nur noch gut 1.000,00 €. Die Eheleute streiten über das Umgangsrecht, Martin will die Kinder öfter sehen, es wird keine außergerichtliche Lösung gefunden, so dass Martin mehr Besuch bei den Kindern einklagen will. Da ihm wenig Einkommen bleibt, wovon er auch noch Miete bezahlt, gewährt ihm das Familiengericht in Nürnberg hierfür Verfahrenskostenhilfe.

    Gudrun, Anfang 50, war während ihrer Ehe Hausfrau.

    Nun nach der Trennung versucht sie, beruflich wieder Fuß zu fassen und übt derzeit einen Minijob aus. Ihr Mann hat ein Haus mit in die Ehe gebracht, dass sie beide mit viel Geld renoviert haben. Das Haus gehört ihm allein. Ihr Anwalt hat ihr ausgerechnet, dass sie daher einen Zugewinnausgleichsanspruch von ca. 50.000,00 € hat. Ihr Mann sieht diesen Anspruch als zu hoch an.

    Gudrun will daher klagen. Da sie vermögenslos ist und wenig Einkommen hat, gewährt ihr das Gericht für die Geltendmachung des Zugewinnanspruchs Verfahrenskostenhilfe. So kann Gudrun das gerichtliche Verfahren beginnen und durchführen. Sie weiß aber, dass sie, soweit sie gewinnt, die Kosten doch selbst tragen muss; hierzu ist sie aber auch bereit, da sie dann ja ausreichend Geld hat.

    Heinz-Jürgen und Isabelle leben in Scheidung und streiten über den nachehelichen Unterhalt für Isabelle.

    Beide Ehegatten sind sich uneins über die Dauer des Geschiedenenunterhalts. Isabelle ist der Ansicht, sie hat große ehebedingte Nachteile, da sie für die Ehe und die Erziehung der gemeinsamen Kinder ihren Beruf zurückgestellt hat. Sie befürchtet, dass sie in ihren alten Beruf nicht mehr zurückkehren kann und zu ihrer Existenzsicherung ist es für sie wichtig, möglichst lange Unterhalt von Heinz-Jürgen zu bekommen. Aufgrund des geringen Einkommens aus ihrer Halbtagstätigkeit ist sie finanziell nicht in der Lage, die Kosten der Unterhaltsklage zu bezahlen. Daher bekommt sie von dem Familiengericht Verfahrenskostenhilfe gewährt.

    Welche Kosten werden durch die Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe abgedeckt?

    Grundsätzlich steht die Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe Klägern und Beklagten gleichermaßen zu. Gehäuft ist die Inanspruchnahme insbesondere im Zivilrecht und Familienrecht, im Arbeitsrecht, im Verwaltungsrecht, im Finanzrecht und im Sozialrecht, wenn es zum Beispiel um die Bewilligung von Hartz IV oder um die Sperre von Hartz IV – Leistungen geht oder auch im Falle einer Scheidung.

    Von der Staatskasse gezahlt werden die reduzierten Kosten für den Rechtsanwalt in Nürnberg, die Gerichtskosten und eventuell anfallende Sachverständigenkosten, wenn zum Beispiel im Rahmen einer Scheidung ein Wertgutachten über eine Immobilie angefertigt werden muss. Nicht übernommen werden meist Reisekosten. Das gilt auch dann, wenn sie zur Wahrnehmung auswärtiger Termine zwingend anfallen.

    Die Rückzahlung der Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe

    Abhängig vom Einkommen des Rechtssuchenden kann das Gericht die Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe in der Weise bewilligen, dass der Rechtssuchende Zahlungen oder Teilzahlungen in Form von Raten leisten muss. Aus dem einzusetzenden Einkommen, das nach den genannten gesetzlichen Regeln ermittelt wird, müssen maximal 48 Monatsraten bezahlt werden.

    Die 48 Monatsraten gelten unabhängig von der Zahl der Rechtszüge, sodass ein danach noch verbleibender Restbetrag zu Lasten der Staatskasse geht. Die Höhe der Raten orientiert sich an den in § 115 Abs. 2 ZPO gemachten Vorgaben. Von dem nach allen Abzügen verbleibenden Teil des sogenannten einzusetzenden Einkommens orientieren sich die monatlichen Raten an der Hälfte des verbleibenden Einkommens.

    Was wenn der Prozesskostenhilfeantrag vor Gericht abgelehnt wird?

    Sollten Ihre Erfolgsaussichten auf Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe negativ sein, bieten wir Ihnen gerne eine günstige Ratenzahlung an.

    Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Von den genannten Regeln über die Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe und die Beratungshilfe weichen die Vorschriften im gerichtlichen Strafverfahren ab. Hier kann das Gericht einen Pflichtverteidiger unter der Voraussetzung bestellen, dass dies im Hinblick auf das zu erwartende Strafmaß notwendig ist. Dabei sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten unerheblich.

    Unverbindliche Erstberatung

    Falls Sie noch Fragen zum Beratungshilfeschein oder der Beantragung von Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen auch beim Ausfüllen der Anträge. Rufen Sie uns einfach an unter der Tel. 0911/ 990 993 22. Des Weiteren stellen wir Ihnen gerne unsere kostenlose Checkliste zum Thema Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe hier zum Download zur Verfügung. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt was zu tun ist und erhalten einen umfassenden Überblick über den Prozess der Beantragung.

    Des Weiteren stellen wir Ihnen gerne unsere kostenlose Checkliste zum Thema Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe hier zum Download zur Verfügung. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt was zu tun ist und erhalten einen umfassenden Überblick über den Prozess der Beantragung.