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  • Was ist eigentlich laut Gesetz die sogenannte gemeinsame Ehewohnung?

    Was ist eigentlich laut Gesetz die sogenannte gemeinsame Ehewohnung?

    Rechtsberatung in Scheidungsangelegenheiten von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg

    Wenn ein Ehepaar, mit Kindern oder ohne, gemeinsam eine Wohnung oder ein Haus bewohnt, haben beide dort ein Wohnrecht. Und zwar unabhängig davon, wer den Mietvertrag – beispielsweise nur ein Partner – geschlossen hat, und auch unabhängig davon, ob nur dem einen die Wohnung oder das Haus gehört. Bis zu einer Scheidung haben beide Partner laut Gesetz das Recht, in dieser Wohnung zu wohnen – sozusagen während der Ehezeit. Keiner der beiden Ehepartner darf den anderen dazu zwingen, während der Ehe die Wohnung beziehungsweise das Haus zu verlassen und auszuziehen.

    Bei einer Trennung oder Scheidung sieht der Gesetzgeber ab dem Zeitpunkt der Trennung eine andere Regelung vor. Das Gleiche gilt für Gewalt in der Ehe. In diesem Fall kann ein Ehepartner den anderen dazu auffordern, die Wohnung zu verlassen, insbesondere auch dann, wenn es um das Kindeswohl geht. Dieser Ehepartner kann sich gerichtlich die Wohnung zur alleinigen Verwendung zuschreiben lassen.

  • Wie wird im Scheidungsfall über den gemeinsamen Immobilienkredit entschieden?

     

    Trennung oder Scheidung: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie und wer haftet für den Immobilienkredit?

    Rechtsberatung in Scheidungsangelegenheiten
    von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg

    Wenn es zu einer Trennung oder Scheidung kommt, dann führt das zu vielen wichtigen Fragen, besonders wenn es eine gemeinsame Immobilie oder ein Hypothekendarlehen gibt sind. Sicherlich fragen Sie sich, was bei einem gemeinsamen Kredit trotz Scheidung geschieht und wer haftet, wenn ein Partner den Kredit nicht zahlt?

    Wichtig ist, sich so schnell wie möglich rechtliche Beratung zu suchen, damit bei einer gemeinsamen Haus- oder Wohnungsfinanzierung, frühest möglich geklärt werden kann, wer für den Kredit haftet und wie die Immobilienverhältnisse geregelt werden.

    Klärung des Unterhalts zu Beginn der Trennung 

    Zu Beginn ist die Klärung des Unterhalts besonders wichtig. Dadurch kann die Haftung für das Darlehen schnell geklärt werden und eine zügige Tilgung wird möglich gemacht. In der Praxis tritt jedoch häufig das Problem auf, dass die Bank den Ehepartner nicht aus der Haftung entlässt, weil beide Ehepartner gesamtschuldnerisch Haften. Dieser Umstand führt zu langwierigen und komplizierten Verhandlungen.

    Die Bank entlässt Partner nicht automatisch aus der Haftung

    Etwas, das viele nicht wissen, ist, dass nach einer Scheidung beide Ehepartner in gleichen Maßen für das Darlehen haften.

    Denn die Bank entlässt nur selten einen Partner automatisch aus der Haftung und eine Übernahme des Kredits wird erschwert.

    Genauer heißt das, der ausgezogene Partner bleibt weiterhin für das Darlehen verantwortlich – trotz Auszug.

    Individuelle Lösungen für Ihre Situation

    Sollte die Bank Sie nicht aus der Haftung entlassen wollen, weil Sie beide im Grundbuch / Kreditvertrag stehen, dann besteht immer noch die Möglichkeit, individuelle Lösungen zu finden, die Haftungsrisiken minimieren und eine faire Aufteilung der Verantwortlichkeiten gewährleisten. Wer für den Kredit schlussendlich zahlt, kann also auch intern geregelt werden, sofern beide Seiten zustimmen.
    Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, außergerichtliche Lösungen zu finden. Dabei prüfen wir nicht nur bestehende Kreditverträge, sondern achten auch auf Vorfälligkeitsentschädigungen, die oftmals außer Acht gelassen werden. Ebenso haben wir die gesamte Vermögensteilung und mögliche Zugewinnausgleichsansprüche im Blick.

    Die Vorteile außergerichtlicher Lösungen

    Wir empfehlen Ihnen, eine außergerichtliche Lösung anzustreben. Sie bieten einen entscheidenden Vorteil gegenüber einem gerichtlichen Verfahren:

    • sie sind kostengünstiger
    • und deutlich schneller.

    Eine einvernehmliche Lösung ermöglicht es, Eigentums- und Haftungsfragen schnell und verbindlich zu klären. Schlussendlich haben beide Partner so die Möglichkeit, ihre zukünftige wirtschaftliche Situation und damit auch ihre Wohnsituation besser zu planen, umzusetzen und zu finanzieren.


    Wie minimiert man das Haftungsrisiko?

    Damit Sie nicht weiterhin für die Immobilienkreditschulden haften müssen, selbst wenn der Ehepartner nicht mehr zahlen kann (z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit), ist eine frühzeitige rechtliche Beratung unumgänglich. Bereits nach dem Entschluss der Scheidung, also im Trennungsjahr, können außergerichtliche und rechtsverbindliche Entscheidungen und Lösungen bezüglich der Haftungsfrage getroffen werden.

    Fazit:

    Wenn beide Eheleute bereit sind, sich bei Fragen zur Kredithaftung sowie Bankkrediten zu einigen, dann kann hier eine außergerichtliche Lösung gefunden werden. Dabei werden Scheidungskosten aufs Minimum reduziert, die zukünftige Wohnsituation wird planbar und eine Finanzierung gelingt leichter. Diese Vereinbarung kann bereits schon nach der Trennungsentscheidung getroffen werden.

    Häufige Fragen:

    Wer haftet für den Kredit nach der Scheidung?

    Eine Scheidung oder ein Auszug ändert nichts an der Haftung gegenüber der Bank. Das heißt, auch wenn Sie nicht mehr in der Immobilie wohnen bleiben, sind Sie bei einem gemeinsam aufgenommenen Darlehen haftbar. In einigen Fällen ist eine Umschreibung des Kredits möglich. Wir prüfen das für Sie.

    Wie lässt sich das Haftungsrisiko minimieren?

    Eine frühzeitige, außergerichtliche und rechtsverbindliche Vereinbarung verringert das Haftungsrisiko. Wir empfehlen, diese Vereinbarung bereits schon möglichst bald nach Beginn der Trennung und somit vor der (gerichtlichen) Scheidung zu schließen.

    Wie vermeide ich langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen?

    Um langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Diese sind in der Regel schneller und kostengünstiger. Unsere Kanzlei unterstützt Sie, eine zügige und faire Einigung zu erzielen, mit der Sie später auf der sicheren Seite stehen.

    Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg – Rechtsanwalt Wolfgang Pasch

  • Trennung trotz Hauskredit – wer haftet bei Zahlungsausfall


    Trennung oder Scheidung: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie und wer haftet für den Immobilienkredit?

    Rechtsberatung in Scheidungsangelegenheiten
    von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg

    Wenn es zu einer Trennung oder Scheidung kommt, dann führt das zu vielen wichtigen Fragen, besonders wenn eine gemeinsame Immobilie oder ein Hypothekendarlehen gegeben sind. Sicherlich Fragen Sie sich, was bei einem gemeinsamen Kredit trotz Scheidung geschieht und wer haftet, wenn ein Partner den Kredit nicht zahlt?

    Wichtig ist, sich so schnell wie möglich rechtliche Beratung zu suchen, damit bei einer gemeinsamen Haus- oder Wohnungsfinanzierung frühstmöglich geklärt werden kann, wer für den Kredit haftet und wie die Immobilienverhältnisse geregelt werden.


    Klärung des Unterhalts zu Beginn der Trennung 

    Zu Beginn ist die Klärung des Unterhalts besonders wichtig und ebenso die Frage, wer zumindest vorläufig in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleibt. Dadurch kann die Haftung für das Darlehen schnell geklärt werden und eine zügige Tilgung wird möglich gemacht.

    In der Praxis tritt jedoch häufig das Problem auf, dass die Bank den Ehepartner nicht aus der Haftung entlässt, weil beide Ehepartner gesamtschuldnerisch haften. Dieser Umstand führt zu langwierigen und komplizierten Verhandlungen.


    Die Bank entlässt Partner nicht automatisch aus der Haftung

    Etwas das viele nicht wissen ist, dass nach einer Scheidung beide Ehepartner in gleichen Maßen für das Darlehen haften. Denn die Bank entlässt nur selten einen Partner automatisch aus der Haftung und eine Übernahme des Kredits wird erschwert. Genauer heißt das, der ausgezogene Partner bleibt weiterhin für das Darlehen verantwortlich, trotz Auszug.

    Individuelle Lösungen für Ihre Situation

    Sollte die Bank Sie nicht aus der Haftung entlassen wollen, weil Sie beide im Grundbuch und Kreditvertrag stehen, dann besteht immer noch die Möglichkeit, individuelle Lösungen zu finden, die Haftungsrisiken minimieren und eine faire Aufteilung der Verantwortlichkeiten gewährleisten. Wer für den Kredit schlussendlich zahlt, kann also auch intern geregelt werden, sofern beide Seiten zustimmen.

    Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, außergerichtliche Lösungen zu finden. Dabei prüfen wir nicht nur bestehende Kreditverträge, sondern achten auch auf Vorfälligkeitsentschädigungen, die oftmals außer Acht gelassen werden.


    Die Vorteile außergerichtlicher Lösungen

    Wir empfehlen Ihnen, eine außergerichtliche Lösung anzustreben. Sie bietet einen entscheidenden Vorteil gegenüber eines gerichtlichen Verfahrens:

    • Sie ist kostengünstiger
    • und deutlich schneller.

    Eine einvernehmliche Lösung ermöglicht es, Eigentums- und Haftungsfragen schnell und verbindlich zu klären. Schlussendlich haben beide Partner so die Möglichkeit, ihre zukünftige Lebens- und Wohnsituation besser zu planen, umzusetzen und zu finanzieren, Sie erhalten Planungssicherheit.

    Häufig ist auch, dass eine Bank zumindest einen Entwurf einer vollständigen Scheidungsvereinbarung sehen und prüfen will, um zu entscheiden, ob ein Ehegatte aus der Haftung entlassen wird. Denn neben einer möglichen Hausübertragen ist auch maßgebend, ob andere Zahlungspflichten bzgl. Unterhalt oder Zugewinnausgleich bestehen.

    Sollte eine Vereinbarung scheitern und Kreditraten nicht beglichen werden, droht die Zwangsversteigerung der Immobile durch die Bank. Hier bleiben im ungünstigsten Fal Schulden bestehen, es drohen weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und u z. B. Gehalts- oder Kontopfändungen. Wie helfen Ihnen, dass es nicht soweit kommt und zeigen Lösungen.

    Wie minimiert man das Haftungsrisiko?

    Damit Sie nicht weiterhin für die Immobilienkreditschulden haften müssen, selbst wenn der Ehepartner nicht mehr zahlen kann (z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit), ist eine frühzeitige rechtliche Beratung unumgänglich. Bereits nach dem Entschluss der Scheidung, also im Trennungsjahr, können außergerichtliche und rechtsverbindliche Entscheidungen bezüglich der Haftungsfrage getroffen werden.


    Fazit:

    Wenn beide Eheleute bereit sind, sich bei Fragen zur Kredithaftung sowie Bankkrediten zu einigen, dann kann hier eine außergerichtliche Lösung gefunden werden. Dabei werden Scheidungskosten aufs Minimum reduziert, eine zukünftige Wohnsituation wird planbar und eine Finanzierung gelingt leichter. Diese Vereinbarung kann bereits schon nach dem Trennungsentschluss getroffen werden.


    Erstberatung und individuelle Lösungen

    Vereinbaren Sie noch heute einen kostengünstigen Erstberatungstermin, der bei der Erteilung des Mandats für Sie kostenlos wird. Wir beantworten all Ihre Fragen und finden gemeinsam eine rechtssichere Lösung, durch die Ihre Immobilie und das Darlehen sicher geregelt werden. Dadurch vermeiden Sie spätere rechtliche und finanzielle Probleme.
    Vorteile für Mandanten:

    • Umfassende Fallberatung durch einen erfahrenen Fachanwalt.
    • Individuelle Lösungen, angepasst an Ihre Lebenssituation.
    • Schnellere und kostengünstigere Klärung der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse.
    • Vermeidung von Streitigkeiten.

    Mit über 20 Jahren Erfahrung ist Rechtsanwalt Pasch im Bereich des Familienrechts Ihr kompetenter Ansprechpartner, um alle rechtlichen Aspekte Ihrer Trennung/Scheidung zu klären.

    Wer haftet für den Kredit nach der Scheidung?


    Eine Scheidung oder ein Auszug ändert nichts an der Haftung gegenüber der Bank. Das heißt, auch wenn Sie nicht mehr in der Immobilie wohnen, sind Sie bei einem gemeinsam aufgenommenen Darlehen haftbar. In einigen Fällen ist eine Umschreibung des Kredits möglich. Wir prüfen das für Sie.

    Wie lässt sich das Haftungsrisiko minimieren?

    Eine frühzeitige, außergerichtliche und rechtsverbindliche Vereinbarung verringert das Haftungsrisiko. Wir empfehlen diese Vereinbarung bereits schon nach dem Trennungsbeschluss und somit vor der Scheidung zu schließen.

    Wie vermeide ich langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen?

    Um langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt sich, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Diese sind in der Regel schneller und kostengünstiger. Unsere Kanzlei unterstützt Sie, eine zügige und faire Einigung zu erzielen, mit der Sie später auf der sicheren Seite stehen.

    Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg – Rechtsanwalt Wolfgang Pasch

  • Nürnberg: Scheidung trotz wenig Geld – PKH/VKH nutzen

    Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe in Nürnberg – So erhalten Sie finanzielle Hilfen

    Damit Ihre Rechte nicht am Geld scheitern

    Eine Scheidung oder ein sonstiges familienrechtliches Problem ist für Betroffene oft eine große seelische Belastung. Neben dieser seelischen Belastung führt eine Scheidung oft zu großen finanziellen Sorgen, besonders wenn es um Anwalts- und Gerichtskosten geht.

    Der Ausweg aus Ihrer belastenden Situation: staatliche Unterstützungsleistungen wie Prozesskostenhilfe (nach §§ 114 ff. der Zivilprozessordnung, ZPO), Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe.

    Durch diese staatlichen Unterstützungen wird sichergestellt, dass auch Menschen mit geringen Einkommen sich z. B. eine Scheidung leisten können und Ihr Recht durchsetzen können. Ganz ohne finanzieller Überforderung.
    Unser erfahrener Rechtsanwalt Pasch begleitet und unterstützt Sie umfassend.

    Sie können eine kostengünstige Erstberatung in Anspruch nehmen, in der wir Ihre finanzielle Situation genau unter die Lupe nehmen. Wir füllen die erforderlichen Formulare für Sie aus und vertreten Sie während des gesamten Verfahrens.

    Das Wichtigste in 30 Sekunden

    Worum geht es?: Die Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung, bei der Ihre Gerichts- und Anwaltskosten übernommen werden.

    Wie beantragen?: Mit dem Formular ZP 1a. Wir füllen das Formular für Sie aus und sagen Ihnen genau, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.

    Bei uns wichtig: Beratungshilfe ist bei uns komplett kostenlos (kein 15€- Eigenanteil wie bei anderen). Alternativ wenn Verfahrenskostenhilfe abgelehnt wird: zinslose Raten.

    Kostenlose Rechtsberatung und Beratungshilfeschein

    Besonders wichtig bei einer Scheidung ist eine kompetente und verständliche Rechtsberatung. Um eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen zu können, kann das Amtsgericht Nürnberg einen Beratungshilfeschein ausstellen.


    Wir prüfen für Sie, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben und stellen sicher, dass Sie alle Fristen einhalten. Wir kümmern uns um Ihre rechtliche und finanzielle Lage und stehen Ihnen tatkräftig zur Seite.

    Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe in Nürnberg

    Die Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung, die dafür sorgt, dass Menschen mit geringem Verdienst ihre Rechte durchsetzen können. Das heißt, dass der Staat die Kosten für Anwalt und Gericht übernimmt.

    Die Voraussetzungen:
    • Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit (Einkommen, Vermögen, laufende finanzielle Verpflichtungen)
    • Die Scheidung/Ihr Anliegen (auch Umgangs- oder Unterhaltsverfahren) sollte Aussicht auf Erfolg haben
    • Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse offenlegen gegenüber Gericht und Anwalt

    Bei einer Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe übernimmt der Staat die Kosten des Gerichtsverfahrens in Nürnberg und des Anwalts ganz oder teilweise. Sollte die Verfahrenskostenhilfe in Nürnberg abgelehnt werden, können Sie bei uns eine zinslose Ratenzahlung in Anspruch nehmen.

    Wer hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe in Nürnberg?

    Verfahrenskostenhilfe steht den Personen zu, die die Kosten eines familiengerichtlichen Verfahrens nicht selbst tragen können. Das betrifft:

    • Menschen mit geringem oder keinem Einkommen
    • Personen, die hohe monatliche Belastungen (Miete, Kredite, laufende Unterhaltszahlungen) haben
    • Leistungsbezieher von Sozialleistungen
    • Alleinerziehende mit wenig Einkommen
    • Personen, die kein oder ein geringes Vermögen haben

    Ihre finanzielle Situation wird gründlich vom Nürnberger Gericht geprüft, damit ausgeschlossen werden kann, dass mutwillige oder aussichtslose Fälle unterstützt werden.

    Wenn das Gericht „nein“ sagt: zinslose Raten bei uns

    Wenn die Verfahrenskostenhilfe (VKH) abgelehnt wird, dann gibt es andere Möglichkeiten. Wir bieten Ihnen nach Absprache eine zinslose Ratenzahlung unserer Gebühren an. Das hilft Ihnen, handlungsfähig zu bleiben und nicht in Geldnot zu geraten.

    Rückzahlungspflichten und Ratenzahlungen

    Die Prozesskostenhilfe kann in zwei unterschiedlichen Formen bewilligt werden:

    • Zinslose Ratenzahlung mit maximaler Laufzeit von 48 Monaten (bei mittlerem Einkommen)
    • Komplette Übernahme aller Kosten, ohne Rückzahlung (bei dauerhaft niedrigem Einkommen; im Fall, dass sich Ihre Einkommenssituation später bessert, kann das Gericht die staatlichen Hilfen zurückfordern).

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Übernimmt die Verfahrenskostenhilfe (VKH/PKH) auch alle Anwaltskosten?

    Ja. In vielen Fällen werden die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten übernommen. Es kann aber auch vorkommen, dass die Kosten nur zum Teil übernommen werden. Wir prüfen für Sie, ob Sie Anspruch haben.

    Wie schnell muss ich den Antrag stellen?

    So schnell wie möglich, da Leistungen erst ab dem Antragszeitpunkt gewährt werden. Wir empfehlen, den Antrag zeitgleich mit dem familiengerichtlichen Antrag einzureichen. Ihr Scheidungsanwalt kann Sie dabei unterstützen. Sie können das erforderliche Formular selbst ausfüllen oder wir übernehmen das für Sie.

    Wo bekomme ich das Formular?

    Sie können das Formular entweder online ausfüllen oder das amtliche PDF (ZP 1a) herunterladen. Bei Bedarf übernehmen wir das Ausfüllen für Sie.

    Unser Service: Antragstellung komplett für Sie

    Mit der Antragstellung auf Prozesskostenhilfe sind umfangreiche Formulare und eine sorgfältige Zusammenstellung verschiedenster Nachweise (Einkommensnachweise, Mietverträge, Kontoauszüge, Kreditverträge, weitere Belege …) notwendig.
    Wir übernehmen diese komplexen Aufgaben und Antragsstellungen vollständig für Sie. Von der Beratung, über das Zusammenstellen und Prüfen aller Unterlagen bis hin zur fristgerechten Einreichung beim Familiengericht. Wir helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und stehen Ihnen beiseite während des gesamten Prozesses.

    Praxisbeispiele für Verfahrenskostenhilfe in Nürnberg

    Stefan, 32, KFZ-Mechaniker:

    Stefan verdient 2.200€ netto und wohnt in Nürnberg. Seine Ehefrau arbeitet nur in Teilzeit (1.000€) und kümmert sich sonst um das Kind. Belastet sind die beiden Eheleute durch eine Hypothek und einen Konsumentenkredit. Wir stellen für Stefan den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe. Der Antrag wird bewilligt, sodass er keine Prozesskosten zahlen muss und er den Rest durch Ratenzahlungen zahlen kann.


    Michaela, 35, Teilzeit-Sachbearbeiterin:

    Michaela verdient 1.100€ netto und wohnt in Lauf bei Nürnberg. Sie lebt mit Ihrem Kind in einer eigenen Wohnung. Von Ihrem Ex-Mann (2.500€ netto) fordert Sie Unterhalt. Aufgrund Ihres geringen Einkommens erhält Sie Verfahrenskostenhilfe zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


    Martin, 44, Abteilungsleiter:

    Martin verdient 3.000€ netto. Er muss Unterhalt für seine Kinder an seine Ex-Frau zahlen und nebenbei auch noch Hausschulden abbezahlen. Er streitet um das Umgangsrecht seiner Kinder. Durch die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe kann er sich gerichtlich vertreten lassen.

    Gudrun, Anfang 50, ehemalige Hausfrau:

    Gudrun ist Minijobberin und kaum vermögend. Sie fordert ca. 50.000€ Zugewinnausgleich von ihrem Ex-Mann. Das Gericht in Nürnberg bewilligt Verfahrenskostenhilfe, wodurch Sie das Verfahren starten kann.

    Unser Versprechen als Kanzlei in Nürnberg

    • Wir füllen den Antrag für Sie aus, inkl. Belegliste und Begründung für das Gericht in Nürnberg
    • Kein 15 € Eigenanteil bei Beratungshilfe – wir verzichten darauf
    • Plan B: Wenn Verfahrenskostenhilfe abgelehnt wird, dann bieten wir Ihnen eine zinslose Ratenzahlung an.

    Ihr nächster Schritt

    Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin in Nürnberg. Sie erreichen uns unter der Nummer 0911 / 990 993 22. Wir beraten Sie umfassend zu Ihrem familienrechtlichen Problem, übernehmen die Verfahrenskostenhilfe-Antragsstellung für Sie und bieten Ihnen als Alternative zinslose Raten an. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!