Was passiert mit dem Wohneigentum der Familie im Scheidungs- oder Trennungsfall?
Rechtsberatung in Scheidungsangelegenheiten von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg
Oftmals sind bei einer Scheidung oder Trennung das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung das größte finanzielle Problem. Denn meist trägt dieses am meisten zum Ehevermögen bei. Die Frage ist nun, was damit passieren soll. Wer bekommt das gemeinsame Familieneigentum?
Dies ist eine Frage, die emotional stark belastet. Denn das Haus sorgt für eine „Zuhause-Atmosphäre“ und demonstriert nach außen hin einen gewissen Status. Normalerweise haben die Kinder im nahen Umkreis des Hauses auch ihre Schule, den Kindergarten, die Freunde oder auch die Freizeitaktivitäten. Bei vielen Familien spielt das Wohneigentum natürlich auch eine wichtige Rolle, wenn es um die Bildung von Vermögen und Altersvorsorge geht.
Gleich zu Anfang einer Trennung beziehungsweise Scheidung sollten alle Fragen rund um die Immobilie sofort geklärt werden, wenn das Haus bisher gemeinsam von der Familie bewohnt wurde. Die wichtigsten Fragen sind hierbei:
• Welcher Eigentümer wird im Grundbuch genannt? • Auf welche Weise kann das Haus in Zukunft in wirtschaftlicher Hinsicht weitergeführt werden (vgl. Bankbonität, Kalkulation der Unterhaltsleistungen)? • Welche Darlehensschulden sind in punkto Hypothek noch da und wie hoch sind sie? • Haben möglicherweise andere Personen, wie z. B. die Eltern oder Schwiegereltern, beim Erwerb des Wohneigentums mitgeholfen?
In den wenigsten Fällen kann man davon ausgehen, dass die Schulden für den Erwerb des gemeinsamen Wohneigentums bereits getilgt sind. Zudem sind in der Regel beide Ehepartner als Wohneigentümer im Grundbuch verzeichnet. Im Regelfall wurde auch von beiden Partnern gemeinsam das Darlehen für das Haus unterzeichnet. Selbstverständlich sind die Kreditraten weiterhin in derselben Höhe fällig wie bisher. Man kann sie nicht mit dem Hinweis auf eine Trennung spontan halbieren. Wenn nun ein Ehepartner das gemeinsame Wohneigentum verlässt beziehungsweise die Scheidung ansteht, sollte man umgehend absprechen, wer in Zukunft dafür sorgt, dass die Kreditraten pünktlich beglichen werden.
Um schon bei den ersten Entscheidungen Einfluss nehmen zu können, ist die schnellstmögliche Beratung durch einen Anwalt sinnvoll. Er kann erläutern, wie man am besten gleich zu Anfang finanzielle Vorteile erzielen kann. Hier geht es um die Verringerung der gesamten Scheidungsfolgekosten, die Reduktion der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren und auch den Verlauf des gesamten Scheidungsprozesses.
Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe in Nürnberg – So erhalten Sie finanzielle Hilfen
Damit Ihre Rechte nicht am Geld scheitern
Eine Scheidung oder ein sonstiges familienrechtliches Problem ist für Betroffene oft eine große seelische Belastung. Neben dieser seelischen Belastung führt eine Scheidung oft zu großen finanziellen Sorgen, besonders wenn es um Anwalts- und Gerichtskosten geht. Der Ausweg aus Ihrer belastenden Situation: staatliche Unterstützungsleistungen wie Prozesskostenhilfe (nach §§ 114 ff. der Zivilprozessordnung, ZPO), Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe.
Durch diese staatlichen Unterstützungen wird sichergestellt, dass auch Menschen mit geringen Einkommen sich z. B. eine Scheidung leisten können und Ihr Recht durchsetzen können. Ganz ohne finanzieller Überforderung.
Unser erfahrener Rechtsanwalt Pasch begleitet und unterstützt Sie umfassend. Sie können eine kostengünstige Erstberatung in Anspruch nehmen, in der wir Ihre finanzielle Situation genau unter die Lupe nehmen. Wir füllen die erforderlichen Formulare für Sie aus und vertreten Sie während des gesamten Verfahrens.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Worum geht es?: Die Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung, bei der Ihre Gerichts- und Anwaltskosten übernommen werden.
Wie beantragen?: Mit dem Formular ZP 1a. Wir füllen das Formular für Sie aus und sagen Ihnen genau, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.
Bei uns wichtig: Beratungshilfe ist bei uns komplett kostenlos (kein 15€- Eigenanteil wie bei anderen). Alternativ wenn Verfahrenskostenhilfe abgelehnt wird: zinslose Raten.
Kostenlose Rechtsberatung und Beratungshilfeschein
Besonders wichtig bei einer Scheidung ist eine kompetente und verständliche Rechtsber
atung. Um eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen zu können, kann das Amtsgericht Nürnberg einen Beratungshilfeschein ausstellen. Wir prüfen für Sie, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben und stellen sicher, dass Sie alle Fristen einhalten. Wir kümmern uns um Ihre rechtliche und finanzielle Lage und stehen Ihnen tatkräftig zur Seite.
Was ist Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe?(§§ 114 ff. ZPO)
Die Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung, die dafür sorgt, dass Menschen mit geringem Verdienst ihre Rechte durchsetzen können. Das heißt, dass der Staat die Kosten für Anwalt und Gericht übernimmt.
Die Voraussetzungen:
Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit (Einkommen, Vermögen, laufende finanzielle Verpflichtungen)
Die Scheidung / Ihr Anliegen (auch Umgangs- oder Unterhaltsverfahren) sollte Aussicht auf Erfolg haben
Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse offenlegen gegenüber Gericht und Anwalt
Bei einer Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe übernimmt der Staat die Kosten des Gerichtsverfahrens in Nürnberg und des Anwalts ganz oder teilweise. Sollte die Verfahrenskostenhilfe in Nürnberg abgelehnt werden, können Sie bei uns eine zinslose Ratenzahlung in Anspruch nehmen.
Wer hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe in Nürnberg?
Verfahrenskostenhilfe steht den Personen zu, die die Kosten eines familiengerichtlichen Verfahrens nicht selbst tragen können. Das betrifft:
Menschen mit geringem oder keinem Einkommen
Personen, die hohe monatliche Belastungen (Miete, Kredite, laufende Unterhaltszahlungen) haben
Leistungsbezieher von Sozialleistungen
Alleinerziehende mit wenig Einkommen
Personen, die kein oder ein geringes Vermögen haben
Ihre finanzielle Situation wird gründlich vom Nürnberger Gericht geprüft, damit ausgeschlossen werden kann, dass mutwillige oder aussichtslose Fälle unterstützt werden.
Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe in Nürnberg
Die Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung, die dafür sorgt, dass Menschen mit geringem Verdienst ihre Rechte durchsetzen können. Das heißt, dass der Staat die Kosten für Anwalt und Gericht übernimmt.
Die Voraussetzungen:
Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit (Einkommen, Vermögen, laufende finanzielle Verpflichtungen)
Die Scheidung / Ihr Anliegen (auch Umgangs- oder Unterhaltsverfahren) sollte Aussicht auf Erfolg haben
Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse offenlegen gegenüber Gericht und Anwalt
Bei einer Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe übernimmt der Staat die Kosten des Gerichtsverfahrens in Nürnberg und des Anwalts ganz oder teilweise. Sollte die Verfahrenskostenhilfe in Nürnberg abgelehnt werden, können Sie bei uns eine zinslose Ratenzahlung in Anspruch nehmen.
Wer hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe in Nürnberg?
Verfahrenskostenhilfe steht den Personen zu, die die Kosten eines familiengerichtlichen Verfahrens nicht selbst tragen können. Das betrifft:
Menschen mit geringem oder keinem Einkommen
Personen, die hohe monatliche Belastungen (Miete, Kredite, laufende Unterhaltszahlungen) haben
Leistungsbezieher von Sozialleistungen
Alleinerziehende mit wenig Einkommen
Personen, die kein oder ein geringes Vermögen haben
Ihre finanzielle Situation wird gründlich vom Nürnberger Gericht geprüft, damit ausgeschlossen werden kann, dass mutwillige oder aussichtslose Fälle unterstützt werden.
Welche Kosten werden von der Verfahrenskostenhilfe bezahlt?
Die Verfahrenskostenhilfe übernimmt:
Gerichtskosten bei familiengerichtlichen Verfahren (z.B. Scheidung, Unterhalt, Sorge, Umgang)
Anwaltskosten
Sachverständigenkosten (z.B. Gutachten)
Nicht übernommen werden:
Fahrt- und Reisekosten
Kosten außerhalb der eigentlichen Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung
Wenn das Gericht „nein“ sagt: zinslose Raten bei uns
Wenn die Verfahrenskostenhilfe (VKH) abgelehnt wird, dann gibt es andere Möglichkeiten. Wir bieten Ihnen nach Absprache eine zinslose Ratenzahlung unserer Gebühren an. Das hilft Ihnen, handlungsfähig zu bleiben und nicht in Geldnot zu geraten.
Rückzahlungspflichten und Ratenzahlungen
Die Prozesskostenhilfe kann in zwei unterschiedlichen Formen bewilligt werden:
Zinslose Ratenzahlung mit maximaler Laufzeit von 48 Monaten (bei mittlerem Einkommen)
Komplette Übernahme aller Kosten, ohne Rückzahlung (bei dauerhaft niedrigem Einkommen; im Fall, dass sich Ihre Einkommenssituation später bessert, kann das Gericht die staatlichen Hilfen zurückfordern).
Häufige Fragen (FAQ)
Übernimmt die Verfahrenskostenhilfe (VKH/PKH) auch alle Anwaltskosten?
Ja. In vielen Fällen werden die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten übernommen. Es kann aber auch vorkommen, dass die Kosten nur zum Teil übernommen werden. Wir prüfen für Sie ob Sie Anspruch haben.
Wie schnell muss ich den Antrag stellen?
So schnell wie möglich, weil Sie erst ab Antragszeitpunkt das Geld bekommen. Wir empfehlen Ihnen den Antrag zeitgleich mit dem familiengerichtlichen Antrag einzureichen. Sie können das erforderliche Formular selbst ausfüllen oder wir machen diese für Sie.
Wo bekomme ich das Formular?
Entweder können Sie das Formular online ausfüllen oder das amtliche PDF (ZP 1a) herunterladen. Bei Bedarf können wir das Ausfüllen für Sie übernehmen.
Kann ich den Antrag auf VKH/PKH digital einreichen?
Ja, Sie können den elektronischen Rechtsverkehr über uns nutzen. Senden Sie uns alles per Email. Wir übernehmen alles Weitere für Sie.
Was prüft das Gericht nach der Bewilligung?
Es kann bis zu 4 Jahre nach Verfahrensende Ihre finanzielle Lage nachprüfen. Bei besserem Einkommen können Zahlungen verlangt werden; bei schlechterem Einkommen können Raten sinken.
Beratungshilfe – muss ich 15€ zahlen?
In der Regel schon. In unser Nürnberger Kanzlei müssen Sie diesen Anteil nicht Zahlen. Wir erlassen Ihnen die 15 € – Eigenanteil.
Unser Service: Antragstellung komplett für Sie
Mit der Antragstellung auf Prozesskostenhilfe sind umfangreiche Formulare und eine sorgfältige Zusammenstellung verschiedenster Nachweise (Einkommensnachweise, Mietverträge, Kontoauszüge, Kreditverträge, weitere Belege …) notwendig. Wir übernehmen diese komplexen Aufgaben und Antragsstellungen vollständig für Sie. Von der Beratung, über das Zusammenstellen und Prüfen aller Unterlagen bis hin zur fristgerechten Einreichung beim Familiengericht. Wir helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und stehen Ihnen beiseite während des gesamten Prozesses.
Praxisbeispiele für Verfahrenskostenhilfe in Nürnberg
Stefan, 32, KFZ-Mechaniker
Stefan verdient 2.200€ netto und wohnt in Nürnberg. Seine Ehefrau arbeitet nur in Teilzeit (1.000€) und kümmert sich sonst um das Kind. Belastet sind die beiden Eheleute durch eine Hypothek und einen Konsumentenkredit. Wir stellen für Stefan den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe. Der Antrag wird bewilligt, sodass er keine Prozesskosten zahlen muss und er den Rest durch Ratenzahlungen zahlen kann.
Michaela, 35, Teilzeit-Sachbearbeiterin
Michaela verdient 1.100€ netto und wohnt in Lauf bei Nürnberg. Sie lebt mit Ihrem Kind in einer eigenen Wohnung. Von Ihrem Ex-Mann (2.500€ netto) fordert Sie Unterhalt. Aufgrund Ihres geringen Einkommens erhält Sie Verfahrenskostenhilfe zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Martin, 44, Abteilungsleiter
Martin verdient 3.000€ netto. Er muss Unterhalt für seine Kinder an seine Ex-Frau zahlen und nebenbei auch noch Hausschulden abbezahlen. Er streitet um das Umgangsrecht seiner Kinder. Durch die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe kann er sich gerichtlich vertreten lassen.
Gudrun, Anfang 50, ehemalige Hausfrau
Gudrun ist Minijobberin und kaum vermögend. Sie fordert ca. 50.000€ Zugewinnausgleich von ihrem Ex-Mann. Das Gericht in Nürnberg bewilligt Verfahrenskostenhilfe, wodurch Sie das Verfahren starten kann.
Unser Versprechen als Kanzlei in Nürnberg
Wir füllen den Antrag für Sie aus, inkl. Belegliste und Begründung für das Gericht in Nürnberg
Kein 15 € Eigenanteil bei Beratungshilfe – wir verzichten darauf
Plan B: Wenn Verfahrenskostenhilfe abgelehnt wird, dann bieten wir Ihnen eine zinslose Ratenzahlung an.
Ihr nächster Schritt
Unsere Beratungshilfe nutzen – ohne 15€: Wir prüfen Ihre Aussichten auf Verfahrenskostenhilfe
Checkliste (PDF) herunterladen
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Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin in Nürnberg. Sie erreichen uns unter der Nummer 0911 / 990 993 22. Wir beraten Sie umfassend zu Ihrem familienrechtlichen Problem, übernehmen die Verfahrenskostenhilfe-Antragsstellung für Sie und bieten Ihnen als Alternative zinslose Raten an. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!