Trennung oder Scheidung: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie und wer haftet für den Immobilienkredit?

Rechtsberatung in Scheidungsangelegenheiten
von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg

Wenn es zu einer Trennung oder Scheidung kommt, dann führt das zu vielen wichtigen Fragen, besonders wenn eine gemeinsame Immobilie oder ein Hypothekendarlehen gegeben sind. Sicherlich Fragen Sie sich, was bei einem gemeinsamen Kredit trotz Scheidung geschieht und wer haftet, wenn ein Partner den Kredit nicht zahlt?

Wichtig ist, sich so schnell wie möglich rechtliche Beratung zu suchen, damit bei einer gemeinsamen Haus- oder Wohnungsfinanzierung frühstmöglich geklärt werden kann, wer für den Kredit haftet und wie die Immobilienverhältnisse geregelt werden.


Klärung des Unterhalts zu Beginn der Trennung 

Zu Beginn ist die Klärung des Unterhalts besonders wichtig und ebenso die Frage, wer zumindest vorläufig in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleibt. Dadurch kann die Haftung für das Darlehen schnell geklärt werden und eine zügige Tilgung wird möglich gemacht.

In der Praxis tritt jedoch häufig das Problem auf, dass die Bank den Ehepartner nicht aus der Haftung entlässt, weil beide Ehepartner gesamtschuldnerisch haften. Dieser Umstand führt zu langwierigen und komplizierten Verhandlungen.


Die Bank entlässt Partner nicht automatisch aus der Haftung

Etwas das viele nicht wissen ist, dass nach einer Scheidung beide Ehepartner in gleichen Maßen für das Darlehen haften. Denn die Bank entlässt nur selten einen Partner automatisch aus der Haftung und eine Übernahme des Kredits wird erschwert. Genauer heißt das, der ausgezogene Partner bleibt weiterhin für das Darlehen verantwortlich, trotz Auszug.

Individuelle Lösungen für Ihre Situation

Sollte die Bank Sie nicht aus der Haftung entlassen wollen, weil Sie beide im Grundbuch und Kreditvertrag stehen, dann besteht immer noch die Möglichkeit, individuelle Lösungen zu finden, die Haftungsrisiken minimieren und eine faire Aufteilung der Verantwortlichkeiten gewährleisten. Wer für den Kredit schlussendlich zahlt, kann also auch intern geregelt werden, sofern beide Seiten zustimmen.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, außergerichtliche Lösungen zu finden. Dabei prüfen wir nicht nur bestehende Kreditverträge, sondern achten auch auf Vorfälligkeitsentschädigungen, die oftmals außer Acht gelassen werden.


Die Vorteile außergerichtlicher Lösungen

Wir empfehlen Ihnen, eine außergerichtliche Lösung anzustreben. Sie bietet einen entscheidenden Vorteil gegenüber eines gerichtlichen Verfahrens:

  • Sie ist kostengünstiger
  • und deutlich schneller.

Eine einvernehmliche Lösung ermöglicht es, Eigentums- und Haftungsfragen schnell und verbindlich zu klären. Schlussendlich haben beide Partner so die Möglichkeit, ihre zukünftige Lebens- und Wohnsituation besser zu planen, umzusetzen und zu finanzieren, Sie erhalten Planungssicherheit.

Häufig ist auch, dass eine Bank zumindest einen Entwurf einer vollständigen Scheidungsvereinbarung sehen und prüfen will, um zu entscheiden, ob ein Ehegatte aus der Haftung entlassen wird. Denn neben einer möglichen Hausübertragen ist auch maßgebend, ob andere Zahlungspflichten bzgl. Unterhalt oder Zugewinnausgleich bestehen.

Sollte eine Vereinbarung scheitern und Kreditraten nicht beglichen werden, droht die Zwangsversteigerung der Immobile durch die Bank. Hier bleiben im ungünstigsten Fal Schulden bestehen, es drohen weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und u z. B. Gehalts- oder Kontopfändungen. Wie helfen Ihnen, dass es nicht soweit kommt und zeigen Lösungen.

Wie minimiert man das Haftungsrisiko?

Damit Sie nicht weiterhin für die Immobilienkreditschulden haften müssen, selbst wenn der Ehepartner nicht mehr zahlen kann (z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit), ist eine frühzeitige rechtliche Beratung unumgänglich. Bereits nach dem Entschluss der Scheidung, also im Trennungsjahr, können außergerichtliche und rechtsverbindliche Entscheidungen bezüglich der Haftungsfrage getroffen werden.


Fazit:

Wenn beide Eheleute bereit sind, sich bei Fragen zur Kredithaftung sowie Bankkrediten zu einigen, dann kann hier eine außergerichtliche Lösung gefunden werden. Dabei werden Scheidungskosten aufs Minimum reduziert, eine zukünftige Wohnsituation wird planbar und eine Finanzierung gelingt leichter. Diese Vereinbarung kann bereits schon nach dem Trennungsentschluss getroffen werden.


Erstberatung und individuelle Lösungen

Vereinbaren Sie noch heute einen kostengünstigen Erstberatungstermin, der bei der Erteilung des Mandats für Sie kostenlos wird. Wir beantworten all Ihre Fragen und finden gemeinsam eine rechtssichere Lösung, durch die Ihre Immobilie und das Darlehen sicher geregelt werden. Dadurch vermeiden Sie spätere rechtliche und finanzielle Probleme.
Vorteile für Mandanten:

  • Umfassende Fallberatung durch einen erfahrenen Fachanwalt.
  • Individuelle Lösungen, angepasst an Ihre Lebenssituation.
  • Schnellere und kostengünstigere Klärung der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse.
  • Vermeidung von Streitigkeiten.

Mit über 20 Jahren Erfahrung ist Rechtsanwalt Pasch im Bereich des Familienrechts Ihr kompetenter Ansprechpartner, um alle rechtlichen Aspekte Ihrer Trennung/Scheidung zu klären.

Wer haftet für den Kredit nach der Scheidung?


Eine Scheidung oder ein Auszug ändert nichts an der Haftung gegenüber der Bank. Das heißt, auch wenn Sie nicht mehr in der Immobilie wohnen, sind Sie bei einem gemeinsam aufgenommenen Darlehen haftbar. In einigen Fällen ist eine Umschreibung des Kredits möglich. Wir prüfen das für Sie.

Wie lässt sich das Haftungsrisiko minimieren?

Eine frühzeitige, außergerichtliche und rechtsverbindliche Vereinbarung verringert das Haftungsrisiko. Wir empfehlen diese Vereinbarung bereits schon nach dem Trennungsbeschluss und somit vor der Scheidung zu schließen.

Wie vermeide ich langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen?

Um langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt sich, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Diese sind in der Regel schneller und kostengünstiger. Unsere Kanzlei unterstützt Sie, eine zügige und faire Einigung zu erzielen, mit der Sie später auf der sicheren Seite stehen.

Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg – Rechtsanwalt Wolfgang Pasch

Seite erstellt am 21. Februar 2018
Zuletzt geändert am 19.02.2026