Rechtsanwalt in Nürnberg berät Sie zu Fragen rund um Scheidung und Unterhalt

Planen Sie eine Scheidung, sollten Sie sich frühzeitig einen Überblick über Ihre finanzielle Zukunft verschaffen. Neben dem Unterhalt für die gemeinsamen Kinder müssen auch weitere Unterhaltsansprüche geklärt werden. Steht dem ehemaligen Partner nachehelicher Unterhalt zu oder müssen Sie ausschließlich den Trennungsunterhalt leisten? Haben Sie möglicherweise selbst Anspruch auf Unterhaltszahlungen? Lassen Sie den Sachverhalt von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht prüfen. Rechtsanwalt Wolfgang Pasch aus Nürnberg unterstützt Sie bei der Ermittlung der individuellen Unterhaltsansprüche und berät Sie ausführlich zu Ihren Rechten und Pflichten.

Wie wir Sie unterstützen:

  • Schnelle Hilfe – Beratungstermin in der Regel innerhalb von 48 Stunden
  • Kompetente Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht
  • Umfassende Prüfung aller Unterhaltsthemen bei Trennung und Scheidung
  • Individuelle Betrachtung der finanziellen Situation
  • Steuerrechtliche Beratung bei Unterhaltszahlungen
  • Fachwissen und Fingerspitzengefühl

 

Haben Sie Fragen zum Unterhalt?

Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer  0911 / 990 993 22
und sichern sich einen Termin für die kostengünstige Erstberatung
bei Ihrem Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg.

Montag – Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
Samstag: 8:00 – 14:00 Uhr

Die Erstberatung ist kostenlos,
wenn Sie uns das Mandat für Ihre Scheidung erteilen.

Welche Unterhaltsarten gibt es?

Beim Thema Unterhalt unterscheidet man grundsätzlich zwischen Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. Gerade beim Thema Ehegattenunterhalt entstehen häufig Missverständnisse und Differenzen. Rechtsanwalt Wolfgang Pasch erklärt, wann Trennungsunterhalt fällig ist, wer Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat und welche steuerlichen Änderungen beachtet werden müssen. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung von Fristen, denn Unterhalt wird ohne Antrag und Fristsetzung häufig nicht gezahlt.

Gehören Kinder zur Familie, gibt es häufig Unklarheiten zum Betreuungsunterhalt sowie Höhe und Dauer des Kindesunterhalts. Rechtsanwalt Pasch bespricht mit Ihnen Ihre individuelle Situation und zeigt, welche Form des Unterhalts für Sie relevant ist.

Kindesunterhalt zum Wohlbefinden des Kindes

Für Eltern steht das Wohl der Kinder sicherlich auch bei einer Scheidung im Fokus. Der Kindesunterhalt ist damit bei jeder Trennung ein zentrales Thema. Erste Anhaltspunkte über die Höhe der fälligen Unterhaltszahlungen gibt die Düsseldorfer Tabelle. Hier wird die Einkommenssituation des unterhaltspflichtigen Elternteils berücksichtigt. In der Regel erhält der betreuende Elternteil – dabei ist es unerheblich, ob es sich um den Ehemann oder die Ehefrau handelt – vom anderen Elternteil Kindesunterhalt. Mit dem Betrag soll der Lebensbedarf des Kindes gedeckt werden. Der betreuende Elternteil leistet seinen Beitrag durch Verpflegung, Unterbringung und Betreuung.

Fragen, die den Kindesunterhalt betreffen

  • Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
  • Wie hoch ist der Mindestunterhalt?
  • Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
  • Wie lange haben die Kinder Anspruch auf Kindesunterhalt?
  • Warum muss mein Ex-Partner keinen Unterhalt für die Kinder zahlen?
  • Wann zahlt das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss?
  • Was ist eine Unterhaltsurkunde?
  • Warum fordert das Jugendamt zur Auskunft über mein Einkommen auf?
  • Wer bezahlt den Mehrbedarf der Kinder, z.B. Klassenfahrten, Zahnspange, Nachhilfe- oder Musikunterricht?
  • Muss auch bei einer Trennung schon Kindesunterhalt gezahlt werden?

Ebenso ist es in der Regel, wenn Thomas H. ähnliche Ausgaben für einen Hauskredit oder Unterhaltszahlungen an Sabine H. (und / oder Kinder) zu leisten wären.

 

Weitere Fragen?

Telefonische Erstberatung zu 79.- €

Telefonnummer 0911 / 990 993 22

Wir helfen Ihnen bei allen Themen rund um den Unterhalt
So klären Sie mit einer kompetenten juristischen Beratung durch Rechtsanwalt Pasch in Nürnberg alle Unterhaltsfragen

  • Anforderungen von Einkommensauskünften zur Berechnung von Ehegattenunterhalt und Trennungsunterhalt
  • Prüfung von Ansprüchen auf nachehelichen Unterhalt und Trennungsunterhalt
  • Berechnung vom Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder nach den Maßstäben der Düsseldorfer Tabelle
  • Umfangreiche Prüfung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen
  • Ermittlung des Bedarfs der Kinder und Prüfung, ob Zusatzkosten für Gesundheit, Schule oder Hobby anfallen

 

So unterstützt Sie unsere Kanzlei bei allen Unterhaltsansprüchen:

Wir helfen Ihnen bei der Ermittlung und Durchsetzung der individuellen Unterhaltsansprüche und Vermeidung unnötiger Kosten:

  • Kompetente Beratung und Hilfe bei außergerichtlichen Einigungen in Unterhaltsfragen
  • Vertretung vor Gericht, falls keine außergerichtliche Einigung zum Unterhalt getroffen werden kann
  • Durchsetzung von titulierten Unterhaltsansprüchen durch Lohnpfändung
  • Forderung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen
  • Versuch kostenpflichtige Gerichtsverfahren zu vermeiden
  • Unterstützung bei freiwilliger Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt

Unsere Gebühren

Unsere Leistungen werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet. Im Einzelfall treffen wir auch Vereinbarungen über ein Stunden- oder Pauschalhonorar, dabei garantieren wir Ihnen volle Transparenz über alle Kosten und Leistungen. Wir klären die notwendigen Schritte sowie den entsprechenden Aufwand im Vorfeld.

Die unverbindliche Erstberatung bei einem Anwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei erhalten Sie für 150 € (inkl. Umsatzsteuer). Bei diesem rund einstündigen Termin besprechen wir Ihre persönliche Situation und entwickeln erste Strategien im Rahmen einer Trennung oder Scheidung. Die Erstberatung ist bei Mandatserteilung kostenlos.

Sprechen sie mit uns auch über eine Kostenübernahme der Erstberatungsgebühr durch Ihre Rechtschutzversicherung oder einer staatlichen Prozesskostenhilfe.

Unverbindliche Erstberatung in Nürnberg

Sie benötigen ausführliche Informationen zum Thema Unterhalt? Buchen Sie kurzfristig einen Termin für die kostengünstige Erstberatung in unserer Kanzlei in Nürnberg. Wir besprechen Ihre individuelle finanzielle Situation bei einer Scheidung. Erteilen Sie uns ein Mandat, ist diese Erstberatung sogar kostenlos.
Kontaktieren Sie uns unter: 0911 / 990 993 22

Mindestunterhalt für minderjährige Kinder und „privilegierte“ Volljährige Mehr infos

Damit die Versorgung der Kinder auch nach einer Scheidung der Eltern sichergestellt ist, hat der Gesetzgeber den Mindestunterhalt festgelegt. Der zu Unterhaltszahlungen verpflichtete Elternteil muss für minderjährige Kinder mindestens diese finanzielle Unterstützung leisten, vorausgesetzt es besteht eine Leistungsfähigkeit (§1612 a BGB).
Die Höhe des Mindestunterhalts richtet sich nach dem Alter des Kindes. Seit dem 1. Januar 2021 sind folgende Beträge monatlich mindestens fällig:

  • 393 € bis zum 6. Geburtstag des Kindes
  • 451 € bis zum 12. Geburtstag des Kindes
  • 528 € bis zum 18. Geburtstag des Kindes

Hiervon ist aber noch das hälftige Kindergeld abzuziehen.
Diese Unterhaltspflicht endet aber nicht zwingend mit der Volljährigkeit des Kindes.
Ist das Kind nämlich noch unter 21 Jahre alt, lebt bei einem Elternteil, ist nicht verheiratet und befindet sich in der Schulausbildung, gilt es laut Gesetz als „privilegierter Volljähriger“ (§ 1603 Abs. 2 S. 2 BGB). Dabei wird vorausgesetzt, dass diese Kinder nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Sie werden den minderjährigen Kindern in der Rangfolge für den Unterhalt gleichgestellt.
Die Höhe der Unterhaltszahlungen sollte überprüft werden, z.B. wenn:

  • Die Volljährigkeit erreicht wird Eine Ausbildung begonnen wird
  • Das Kind sich noch in einer schulischen Ausbildung befindet
  • Ein Studium begonnen und/oder fortgeführt wird

Wie hoch die Unterhaltsleistungen tatsächlich sind, hängt von der individuellen Situation ab. Bei einem hohen Einkommen fällt auch der Unterhalt für die Kinder höher aus. Richtwerte finden Sie in der Düsseldorfer Tabelle. Hat der unterhaltspflichtige Elternteil nur ein geringes Einkommen und verfügt damit nicht über die notwendige Leistungsfähigkeit, wird der Mindestunterhalt gekürzt. Der Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltspflichtige liegt (Stand: 01.01.2021) bei 1.160 €. Nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige haben einen Selbstbehalt von 960 €.
Verschaffen Sie sich einen Überblick zum Thema Unterhalt und klären Sie Ihre persönlichen Rechte und Pflichten bei einer unverbindlichen Erstberatung in unserer Kanzlei in Nürnberg.

Wann besteht eine Unterhaltspflicht für volljährige Kinder?Mehr infos

Die Unterhaltspflicht endet nicht grundsätzlich mit der Volljährigkeit. Zahlungspflicht besteht auch für ältere Kinder, die noch in einer Ausbildung oder im Studium sind. Entscheidet sich der Nachwuchs gegen Ausbildung und Studium, endet auch Ihre Verpflichtung. Ausnahmen gibt es, wenn das Kind unverschuldet erwerbsunfähig ist. Damit Sie den Überblick erhalten und Ihre individuellen Verpflichtungen kennenlernen, nutzen Sie unsere unverbindliche Erstberatung in unserer Kanzlei in Nürnberg. Vereinbaren Sie einen Termin unter 0911 / 990 993 22

Wann muss nachehelicher
Unterhalt gezahlt werden?Mehr infos

Seit der Reform des Unterhaltsrechts im Jahr 2008 ist grundsätzlich jeder Ehepartner nach der Scheidung selbst für seinen Unterhalt verantwortlich. Doch es gibt Ausnahmen, über die Sie sich bereits vor der Scheidung informieren sollten, damit Sie die finanzielle Zukunft planen können. Voraussetzungen für einen nachehelichen Unterhaltsanspruch sind beispielsweise eine nachgewiesene Bedürftigkeit des Ex-Partners. Diese Bedürftigkeit kann z. B. bei höherem Alter, Krankheit oder einer derzeit besuchten Aus- oder Fortbildung bestehen. Berücksichtigt werden dabei aber u.a. auch die Dauer der Ehe sowie die Lebenssituation während der Ehe. Die Entscheidung, ob nachehelicher Ehegattenunterhalt geleistet werden muss, ist ganz individuell. Rechtsanwalt Pasch in Nürnberg prüft Ihre persönliche Situation und berät sie ausführlich. Bei einer Trennung gibt es Trennungsunterhalt statt Ehegattenunterhalt.
Der Trennungsunterhalt nimmt eine Sonderstellung im Unterhaltsrecht ein. Es ist besonders wichtig, dass dieser Unterhalt so schnell wie möglich von Ihnen oder einem Rechtsanwalt eingefordert wird. Automatisch wird der Trennungsunterhalt nicht ausgezahlt und auch nicht rückwirkend. Klären Sie bei einer Trennung sofort in einem Gespräch mit einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht in Nürnberg unter welchen individuellen Voraussetzungen Trennungsunterhalt fällig ist. Im Trennungsjahr, bevor die Ehe rechtskräftig geschieden ist, besteht bei den Ehepartnern eine finanzielle Verantwortung. Ist ein Ehepartner bedürftig und verfügt über kein eigenes Einkommen oder verdient weniger als der Partner, kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Die Höhe der Zahlung ist abhängig vom Einkommen. Grundsätzlich steht jedem Ehepartner die Hälfte des verfügbaren Gesamteinkommens in der Trennungsphase zu. Allerdings erhält der erwerbstätige Partner eine Art Bonus in Höhe von 110 % seines Einkommens. Der besserverdienende Partner muss also ca. 3/7 der Differenz beider Einkommen an den Partner mit dem geringeren Einkommen zahlen. Dabei wird ein Selbstbehalt von 1.280 € für Erwerbstätige und 1.180 € für nicht Erwerbstätige berücksichtigt.