Aufenthaltsbestimmungsrecht

Wenn sich Eltern trennen oder scheiden lassen, muss für die Kinder eine Lösung dahingehend gefunden werden, wo sie zukünftig wohnen werden. Manchmal finden Eltern eine gute Lösung, die allen Beteiligten gerecht wird, aus eigener Kraft.

Sie wissen intuitiv, was die beste Lösung für ihr Kind ist. Manchmal aber auch nicht. Eine zuverlässige, sichere und gemeinsam vereinbarte Regelung ist aber für das Kindeswohl wichtig, da sich die Kinder bereits durch die Trennung in einer belastenden Situation befinden. 

Wechselmodell

Meist wird eine Vereinbarung getroffen, bei der das Kind bei einem Elternteil dauerhaft wohnt. Der andere Elternteil kann sein Kind dann besuchen beziehungsweise hat ein Umgangsrecht. Auf der anderen Seite gibt es noch das Wechselmodell, in dem das Kind wechselweise bei Vater und Mutter lebt, und zwar ungefähr gleichmäßig aufgeteilt. Man löst dies so, indem man beispielsweise wöchentlich wechselt: Der Wohnort des Kindes ist eine Woche beim Vater, eine Woche bei der Mutter. Eine gesetzliche Vorschrift gibt es hierzu nicht, weshalb man so eine Vereinbarung individuell über einen Anwalt regeln sollte. Es handelt sich um eine einvernehmliche Lösung, denn beide Eltern müssen dauerhaft und zuverlässig dazu bereit sein, dem Kind die notwendige Stabilität und Sicherheit zu vermitteln und dem Kind zu ermöglichen, die Bindung zu beiden Elternteilen gleichermaßen aufrecht zu erhalten.

Was man bei dieser Lösung beachten muss, ist die Auswirkung auf den Kindesunterhalt. Durch das gleichmäßige Wechseln des Aufenthaltsortes des Kindes kann kein Elternteil vom anderen Kindesunterhalt einfordern, und wenn, dann nur in geringer Höhe. Wenn dennoch ein Elternteil vor Gericht einen Kindesunterhalt erstreiten möchte, kann er dies nicht alleine durch seine Person tun, sondern das Gericht setzt einen sogenannten Ergänzungspfleger hierzu ein.

Streitereien rund um das Sorgerecht

Manchmal können sich Eltern nicht einig werden, wo das Kind nach der Trennung wohnen soll. Sogar unter Einbezug des Jugendamtes kommt dies vor. In solchen Fällen muss ein Elternteil einen Antrag stellen, damit das Familiengreicht eine Entscheidung über den Wohnort treffen kann. Als Gericht ist das Familiengericht am bisherigen Wohnort des Kindes zuständig. Aufgabe des Gerichts ist es dann, zu überprüfen und zu entscheiden, bei welchem Elternteil das Kindeswohl am besten sichergestellt werden kann. Entscheidend ist das Wohl des Kindes, nicht das eines Elternteils oder das der Eltern.

Sobald klar ist, wo das Kind in Zukunft leben wird, kann dieser Elternteil – ungeachtet eines gemeinsamen Sorgerechts – alltägliche Belange des Kindes eigenständig regeln, ohne den anderen Elternteil hinzuzuziehen. Dies betrifft beispielsweise Besuche bei Freunden, Arztbesuche bei leichteren Erkrankungen oder die Kleiderwahl. Allerdings hat der andere Elternteil das Recht, dass man ihn über bedeutsame Dinge informiert beziehungsweise, dass man ihm Auskunft gibt.

Da jede Scheidung anders ist und Streitereien rund um das Sorgerecht jeweils im konkreten Fall überprüft werden müssen, ist es wichtig, so früh wie möglich einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Wenn Sie einen Erstberatungstermin zu einem kostengünstigen Festpreis wahrnehmen, können Sie sich bereits einen Überblick darüber verschaffen, welche Rechte und Pflichten Ihnen in Ihrem Fall zustehen beziehungsweise auf Sie zukommen.